Mittwoch, 29. November 2017

Weihnachtsgeld fällt nicht vom Himmel

... sondern wurde von unserer Gewerkschaft erkämpft


Die Lohnsonderzahlung, auch "Weihnachtsgeld" genannt, ist keine milde Gabe des Arbeitgebers zur Weihnachtszeit, sondern in den Gebieten, in denen der Manteltarifvertrag des Bayerischen Buchhandels und der Verlage gilt, ist die zusätzliche Leistung im Paragraph 9 des MTVs vertraglich festgeschrieben. Hier ist das Weihnachtsgeld keine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, sondern wurde von unserer Gewerkschaft und deren Mitglieder erkämpft.

Wer daher weder Gewerkschaftsmitglied ist noch sich an Arbeitskämpfen beteiligt, sollte wenigstens einmal im Jahr konsequent sein und sein Weihnachtsgeld an die Streikkasse von ver.di überweisen.

An den meisten Standorten von Hugendubel erhalten die Beschäftigten überhaupt kein Weihnachtsgeld, da in den neuen Vergütungsordnungen diese Lohnsonderzahlung gestrichen ist.
Wer diesen Zustand ändern will, muß sich gewerkschaftlich organisieren, eine Tarifkommission bilden, den Arbeitgeber zu Verhandlungen auffordern und sein Ziel mit Arbeitskampfmaßnahmen durchsetzen.

11 Kommentare:

  1. Wenn informieren, dann umfassend.
    Es gibt auch Standorte ohne Manteltarifvertrag des nordösterreichischen Buchhandels MIT Weihnachtsentgelt, da in der Vergütungsordnung so festgeschrieben.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. @Anonym 9:24

      Wenn informieren, dann umfassend: wie hoch sind Gehalt und Weihnachtsgeld in Deiner tollen Vergütungsordnung in Euro für einen normalen Buchhändler?

      Löschen
    2. Keine Ahnung, um die finanziellen Angelegenheiten kümmern sich meine Leibeigenen. Es reicht halt so.

      Löschen
    3. So kann man sich auch vor einer Antwort drücken. In den mir bekannten in den letzten Jahren abgeschlossenen Vergütungsordnungen gibt es nirgends mehr ein Weihnachtsgeld. Auch keine 37,5-Std.-Woche, vermögenswirksame Leistungen, besonderen Kündigungsschutz und vieles mehr.

      Auslassungen über "Niederösterreich" sind dümmliches Geschwätz.
      Nicht der Firmensitz ist schuld, wenn Du die Unternehmenspolitik kritisieren willst.

      Löschen
    4. Doch, es gibt auch für Kollegen mit Vergütungsordnung noch Weihnachtsgeld. Das sind Kollegen, die vor ein paar Jahren freiwillig die Vergütungsordnung unterschrieben haben, die also freiwillig aus dem Tarifvertrag, den sie seit teilweise vielen Jahren hatten, rausgingen. Aber daß man das getan hat, wird von den Kollegen, die's nicht getan haben, meistens geshitstormt... Trotzdem: Wir haben's getan, und zwar freiwillig (auch wenn ihr noch so laut lacht), und wir bekommen noch immer Weihnachtsgeld. Der Betrag ist natürlich wesentlich niedriger als zuvor, aber mich jedenfalls freut's! So. Und jetzt könnt ihr shitstormen.

      Löschen
    5. Wenn ich die Firmenpolitik kritisieren wollte, gäbe es dazu mannigfaltig Anlaß, kann man an anderen Stelle mal wieder tun.
      Mich nervt die Überheblichkeit der anscheinend überwiegend sehr weit im Süden im Bereich wo auch immer gestrickter Manteltarifverträge lebenden Beitragsschreiberinnen und -schreiber hier, wenig Ahnung habend, wie es anderswo aussieht in diesem bundesweitagierenden Unternehmen, aber diese Ahnung vorgebend. Stichwort Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen in den nicht manteltariflich orientierten Gebieten. Wenn Du nicht alle Vergütungsordnungen kennst, kein Problem, mußt Du nicht, aber dann erzähl halt nichts Wissendes, wo kein Wissen ist. Ich kenne auch Euren Manteltarif nicht und erzähle Euch deswegen darüber nix vom Leben.

      Löschen
    6. Hugendubel-Buchhändlerin aus BayernSonntag, 3. Dezember 2017 um 17:35:00 MEZ

      Ich kann Dir gerne erzählen, was im bayerischen Entgelt- und Manteltarifvertrag drinsteht: Tariflohn (ca 12 EUR für Buchhändler bei Einstieg), 37,5-Std-Woche, Zuschläge für Spätöffnung, vermögenswirksdame Leistungen, 30 Urlaubstage, besonderer Kündigungsschutz für ältere KollegInnen, Weihnachtsgeld (150% vom Bruttolohn).

      Wie sehen denn die Konditionen in Deiner Vergütunghsordnung aus? Da werde ich wohl keine Antwort bekommen.

      Im vergangenen Jahr bekam eine gelernte Buchhändlerin nach ihrer Ausbildung im Rhein-Main-Gebiet ein "Jobangebot" von Hugendubel mit einem Stundenlohn, der 34 Cent über dem Mindestlohn lag. Tolle Sache, so eine Vergütungsordnung, oder? Da ich diesen Mist nicht will, werde ich beim nächsten Streik wieder dabei sein.

      Löschen
  2. Es ist ein Unterschied, ob Du als Mitarbeiter im Rahmen eines Bestandsschutzes noch das Weihnachtsgeld des früheren Tarifvertages behalten kannst oder ob es in der Vergütungsordnung drinsteht. In allen Vergütungsordnungen, die ich kenne, steht es nicht drin. Denn das ist das Problem, nämlich die Haltung: Hauptsache, ich bekomme noch was, was mit den neu eingestellten KollegInnen passiert, ist mir egal.
    Und auf welchen Tarifvertrag bezieht sich der Bestandschutz? Auf den bayerischen Entgelt- und Manteltarifvertrag, der an vielen Hugendubel-Standorten wie z.B. in Berlin und Frankfurt gegolten hat. Das sei all jenen gesagt, die Schwachsinn wie "Süden" oder "Nordösterreich" von sich geben.
    Wer mit seinem Hugendubel-Gehalt nicht zufrieden ist, und das sind wir wohl alle, der kann sich bei den Kolleginnen und Kollegen aus Ingolstadt, Schweinfurt und München ein Beispiel nehmen, die für ihren Tarifvertrag mehrfach gestreikt haben. Und wer dazu nicht bereit ist - Freiheit der Entscheidung - der kann sich auch in Zukunft wie ein Schneekönig freuen, wenn der Arbeitgeber ihnen ein paar Bröckchen zuwirft.

    AntwortenLöschen
  3. So weit ich weiss, bekommen auch die Kollegen mit Bestandsschutz nicht das Weihnachtsgeld, das sie einmal bekamen, sondern nur noch 1/3 davon. Auch dass das Gehalt nur knapp über dem Mindestlohn liegt, ist offenbar auch bei Hugendubel keine Seltenheit mehr. Es ist möglich, dass manche Mitarbeiter einfach zu kaputt sind, um sich noch zu wehren. Speziell die älteren. Es ist bewundernswert, was Kollegen in München auf die Beine stellen, Streiks und Aktionen, aber ich kann auch jeden verstehen, der dazu keine Kraft und keinen Mut mehr hat.

    AntwortenLöschen
  4. Streikt weiter und setzt Euch für den unveränderten Manteltarifvertrag ein und mehr Gehalt.

    AntwortenLöschen

Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.

Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.