Mittwoch, 7. Juni 2017

Handelskonzerne wollen "Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft"


Bundesverwaltungsgericht stärkt Sonntagsschutz - Konzerne wollen totale Freigabe


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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 17.05.2017  (BVerwG 8 CN 1.16) zu Sonntagsöffnungen. Das Gericht stellte fest, dass eine Verordnung der Stadt Worms, mit der Sonntagsöffnungen am 29. Dezember 2013 in Worms genehmigt worden waren, rechtswidrig ist und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit der Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung, wonach Sonntagsöffnungen nur dann zulässig sind, wenn dafür ein hinreichend gewichtiger Sachgrund besteht, der selbst prägend für den Sonntag ist. ver.di hatte gegen die Verordnung der Stadt Worms geklagt.

Auch in Augsburg wurde eine Sonntagsöffnung untersagt, für Potsdam wird demnächst ein ähnliches Urteil erwartet. Vorher hatte ein gericht bereits die Sonntagsarbeit bei Amazon in Bad Hersfeld untersagt. "Das ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz. Das Gericht hat eindeutig bestätigt, dass für jede Sonntagsöffnung ein wirklich hinreichender Anlass existieren muss. 

Ökonomische Interessen der Händler oder das Interesse, einkaufen zu gehen, reichen alleine nicht aus. Leider genehmigen bundesweit viele Kommunen Sonntagsöffnungen, die absehbar rechtswidrig sind, weil oft nur Scheinanlässe für die Ladenöffnungen herhalten müssen. Diese Missachtung der Gesetze und der Rechtsprechung muss ein Ende haben.

Dann hätten alle Beteiligten Planungssicherheit und Klagen gegen absehbar rechtswidrige Sonntagsöffnungen wären überflüssig. Der Sonntagschutz ist ein hohes gesellschaftliches Gut, das der ökonomischen Verwertung Grenzen setzt und damit allen Beschäftigten in der Frage des Arbeitsschutzes zugutekommt", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger.

In dem Verfahren war es auch um die Frage gegangen, ob das Ladenöffnungsgesetz von Rheinland-Pfalz teilweise verfassungswidrig ist, weil darin kein Anlassbezug für zusätzliche Sonntagsöffnungen geregelt ist (§ 10 LadÖffnG). Hier stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass Ausnahmen vom Sonntagsschutz nach der Verfassung von Rheinland-Pfalz nur im Gemeinwohlinteresse zulässig sind und somit ebenfalls eines Sachgrundes bedürfen. Soweit Regelungen in anderen Landesgesetzen auf einen Anlassbezug verzichten, bedeutet die Entscheidung unabhängig von der Frage, ob diese Regelungen verfassungskonform sind, dass Sonntagsöffnungen gleichwohl nur dann zulässig sind, wenn ein hinreichender Sachgrund vorliegt, der der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts genügt.

"Das Urteil macht also auch deutlich, dass alle Bestrebungen, die Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen in den Landesgesetzen weiter zu lockern, durch den verfassungsrechtlichen Sonntagsschutz ins Leere laufen", sagte Nutzenberger.

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Sonntagsallianz: Vorstoß bedroht den arbeitsfreien Sonntag insgesamt

Köln/München. Als einen weiteren, massiven Angriff auf die Rechtsgrundlagen der gesetzlich geschützten Sonntagsruhe insgesamt wertet die Allianz für den freien Sonntag die Forderung eines Bündnisses von Warenhaus- und Einkaufszentrumsbetreibern nach einer grundsätzlichen Freigabe von Sonntagsöffnungen.

"Es ist schlichtweg unwahr, wenn Karstadt-Chef Stephan Fanderl behauptet, Einkaufen sei aktuell ein fundamentaler Teil der Beschäftigung am Sonntag für die Menschen", erklärt Hannes Kreller, KAB-Sprecher in der bundesweiten Allianz für den freien Sonntag. So stelle sich vor kurzem die Mehrheit der Münsteraner Bürger gegen mehr Sonntagsöffnungen. "Wir haben erlebt, wie das Recht auf einen arbeitsfreien Sonntag und eine ausreichende Erholungsphase der Angestellten im Einzelhandel mit Shopping-Nights, Sonntagsöffnungen und der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten bis 24 Uhr untergraben wurde.

Mit dem Ergebnis, dass der Stress und die Unvereinbarkeit von Beruf und Familie bei den Beschäftigten immer mehr zunehmen", so Ver.di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Bereits heute würden drei Viertel aller Beschäftigten im Handel Samstags arbeiten, „das ist jetzt schon eine extreme Belastung für die Beschäftigten und ihre Familien. Eine Ausweitung der Sonntagsarbeit würde dies verschärfen. Die Arbeitgeber schmieden hier ein Bündnis für schlechte Arbeit und gegen Familien“, sagt Nutzenberger. Sie verweist auf die geltende, klare Rechtslage, nach der es Städten und Kommunen erlaubt ist, nur bei einem hinreichenden Anlass Geschäfte Sonntags zu öffnen.

"Wer den Anlassbezug zugunsten wirtschaftlicher Interessen aufweichen und somit die grundgesetzlich verankerten Rechte auf Erholung, soziale Begegnung, religiöse Erbauung und persönliche Entfaltung einschränken will, spaltet die Gesellschaft", erklärt Bernhard Dausend vom Bundesverband der Evangelischen Arbeitnehmerbewegungen (BVEA). Weder trage mehr Konsum am Sonntag dazu bei, die Innenstadt nachhaltig zu beleben noch schränke es den Internethandel ein. "Zudem sind die großen Warenhausketten längst Mitspieler im Onlinehandel. Verlierer werden einmal mehr die vielen kleineren Geschäfte in den Innenstädten sein, die die Kosten für Sonntagsöffnungen kaum stemmen können. Die Folge ist gerade dadurch eine zunehmende Verödung der Innenstädte", erklärt Stefanie Nutzenberger.

Die Sonntagsallianz sieht in dem Vokabular ("Waffengleichheit") und dem erneuten Versuch, den Sonntag zum Shopping-Tag zu degradieren, eine Verschärfung des Konfliktes. Sollten die gesetzlichen Regelungen gelockert werden, wäre dies ein Dammbruch, befürchtet die Sonntagsallianz. Weitere Branchen und Arbeitgeber würden auf Sonntagsarbeit drängen. Denn der Vorstoß der Warenhausbetreiber bedeute zwangsläufig, den arbeitsfreien Sonntag insgesamt in Frage zu stellen. "Mit uns wird es keine Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft geben, wo der Mensch zum Wirtschaftsfaktor wird und jeder Sonntag nur noch ein Werktag ist", so Erwin Helmer, Sprecher der Katholischen Betriebsseelsorge. Nutzenberger kündigte an, auf Basis der bestehenden Rechtslage weiter für das Recht auf einen arbeitsfreien Sonntag im Einzelhandel zu kämpfen.


Quelle: www.verdi.de

13 Kommentare:

  1. Ganz gleich wie man zu der Tatsache steht, daß es lange Jahre wunderbar geklappt hat mit den wenigen Sonntagsöffnungen und nun plötzlich Verdi das Thema entdeckt hat, um in die Schlagzeilen zu kommen. Sonntagsöffnungen sind sicher nicht Grund für die Verödung der Innenstädte. Wäre spannend zu wissen, wo diese Frau Nutzenberger wohnt. Auch in den kleinen Geschäften ist an unseren paar Sonntagen immer etwas los gewesen, die Kunden sind heiter je nach Wetterlage angeregt durch Eis oder Glühwein und das Geld, das an dem Tag eingenoommen wird, kann nicht mehr ins Internet abwandern. Das klappt doch in anderen Ländern Europas auch ausgezeichnet. Wo sind denn jetzt die "Europäer", die sonst überall gleiche Standards wünschen? In Grenznähe kannst Du sie sehen, diese Art von Europäern, die Kunden die ihr Geld an Sonn- und Feiertagen in die Nachbarländer tragen, weil sie offenbar nichts anderes mit sich anzufangen wissen, als zu "shoppen".

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    1. Ach, wie schön! Es hat wirklich wunderbar geklappt - fragt sich nur, was und für wen? Vielleicht wäre es ja noch spannender gewesen, was du an den paar Sonntagen gemacht hättest, wenn du nicht in irgendeiner Klitsche gestanden wärest, um für andere, die mit ihrer Zeit wahrscheinlich etwas besseres anzufangen wussten, die Kohle für ihre sonntäglichen Freizeitaktivitäten ranzuschaufeln? Aber ich verstehe, dass du darüber lieber nicht nachdenkst. Immerhin war ja was los, und du kannst sagen, du warst dabei. Dabeisein ist ja bekanntlich alles!

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  2. Im "Faust" heißt es: "wo Gedanken fehlen, stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein." Das stimmt aber nicht immer: bei Anonym von 09:20 waren es mehr als nur eines. Das Problem ist, dass die meisten Leute - und allen voran unsere Lokalpolitiker, die ja ohnehin nur selten etwas kapieren - nicht kapieren, was es bedeutet, dass das Grundgesetz den freien Sonntag schützt - und Ausnahmen gemeinwohlbezogen sein müssen. Im Klartext heisst das nämlich: es gibt in Deutschland keinen verkaufsoffenen Sonntag allein um des Verkaufens willen.
    Nur wenn irgendwo die ultraoberaffenendgeile Millenniumsmegamonsterfete steigt, muss man natürlich auch Bratwürste, Bier und ein paar Postkarten kaufen können, damit es auch so richtig gut wird und man seinen Kumpels den Beweis liefern kann, dass man wirklich da war. Eis und Glühwein gehören übrigens auch öfter mal dazu! Aber Waschmaschinen, Nähmaschinen, grüne Sofas und geblümte Duschvorhänge braucht es nicht, damit die Fete richtig gut wird. Es reicht, wenn man sie am nächsten Werktag kauft. Und deshalb soll auch keine und keiner gezwungen werden, am Sonntag zu arbeiten, nur weil ein paar Konsumfetischisten, die mit sich und der Welt nichts besseres anzufangen wissen, sich einbilden, sie müssten an diesem Tag unbedingt eine Waschmaschine, eine Nähmaschine, ein grünes Ledersofa oder einen geblümten Duschvorhang "shoppen". So einfach ist die Welt - und das sogar in Grenznähe! Aber statt diese simple Tatsache einfach zu registrieren, quatscht man in unseren Rathäusern irgendwelchen Stuss über Werbung und Wettbewerb nach, den ein paar Kaufhauslobbyisten in die Welt gesetzt haben, weil sie nicht genug kriegen können - und der Konkurrenz endgültig ans Leder wollen. Dafür bin ich mir und dafür solltet auch ihr euch an "euren paar Sonntagen" zu schade sein!

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  3. Ach ja und dann gleich noch was, weil mich das Europa-Konkurrenz-Gefasel tierisch aufregt: auf der einen Seite sagen unsere Poltiker großkotzig, dass sie Frankreichs neuem Präsidenten gerne ein paar Tipps geben können, wenn es darum geht, sein Land ins neoliberalistische Sozialnirvana zu verfrachten, auf der anderen Seite müssten wir angeblich dauernd mit allerlei provinzialistischen Minderwertigkeitskomplexen behaftet über allerlei Grenzen schielen, jenseits deren man in punkto Liquidierung von Sozialstaat und Arbeitsrecht dem Ende der Geschichte schon näher sei. Was sind "die Deutschen" denn jetzt für Europa? Die Oberlehrer des Kapitalismus - der die Nachhilfeschüler? Mir scheint, man nimmt es, wie man es gerade braucht - und eines sind wir auf jeden Fall: dämlich genug, es jedes Mal zu glauben!

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  4. Argumente der Befürworter von Sonntagsöffnungen waren ja immer die Freiwilligkeit, die Zuschläge und dass sich nur um "unsere paar Sonntage" wie Anonym 9:20 behauptet. Es geht um die totale Freigabe. Der Schutz der im Handel Beschäftigten ist Anonym 9:20 völlig egal. Diese Pseudo-Argumente haben Kapitalvertreter von Kaufhof und Karstadt in dankenswerter Klarheit weggefegt. Für Nitz ist es normal, daß jemand am Samstag um 20:00 Uhr im laden steht; was braucht es da noch zuschläge? Ohne den Manteltarifvertrag wäre das auch schon längst liquidiert worden. Und was für den Samstagabend gilt, soll nach dem Willen der Kapitalseite auch bald für den Sonntag gelten. Wieso Zuschläge? ist doch ein stinknormaler Arbeitstag!

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    1. Samstagabendzuschläge?????

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    2. Als ein gewisser Münchener Betriebsrat letztes Jahr wegen der länger werdenden Arbeitseinsätze an Silvester vor einer Einigungsstelle war, hat sich sehr deutlich gezeigt, dass Arbeitgeber zwar gern mit Freiwilligkeit und irgendwelchen Zeitlimits werben, aber sich auf keineswegs auf sie festlegen wollen. Das wäre nicht anders gewesen, wenn es um Sonntage gegangen wäre.
      Denn wenn einer seinen Laden erst mal aufmachen darf und aufmachen will, wird er auf die Befindlichkeiten der Belegschaft garantiert keine Rücksicht mehr nehmen. Dann heißt es: Freiwillige vor - und der Rest wird zwangsverpflichtet!

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    3. @ Anonym 21:31

      Gemeint sind die Spätzuschläge, d.h. ab 18:30 gibt es 20%.
      Diese Zuschläge sind wesentlicher Bestandteil des bayerischen Manteltarifvertrages wie 37,5 Std-Woche und 150% Lohnsonderzahlung ("Weihnachtsgeld"). Diese MTV-Bestandteile erhielten auch lange Beschäftigte z.B. in Berlin oder Frankfurt, da ihre Arbeitsverträge sich an den bayerischen Tarifvertrag anlehnten. "Angelehnt" ist aber nicht dasselbe wie ein echter Tarifvertrag. Deshalb existieren dort jetzt Vergütungsordnungen ohne diese Elemente. Tarifverträge fallen nun mal nicht vom Himmel, sondern müssen von den Beschä#ftigten erkämpft werden. Deshalb die Streikaktionen innerhalb der aktuellen Tarifrunde. Näheres kannst Du im Blog lesen. Und anstatt verwundert oder neidisch auf Tarifverträge zu sein, solltest Du dich besser zusammen mit deinen KollegInnen gewerkschaftlich organisieren um für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen.

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    4. Vollkommen richtig! Und wann streikst Du, Anonym 21.31 ?

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  5. Noch ein Grund, für unseren Tarifvertrag zu streiken!

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  6. Wenn alle Führungskräfte der Konzerne und Firmen sich an den Sonntagen
    regelmäßg in die Läden und an die Kassen (und zwar ganztags) stellen, dann läßt sich das besprechen. Ansonsten geht das wieder auf Kosten
    der kleinen Angestellten.

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  7. Hallo, das Wort Arbeitsrechtverkommt immer mehr zum eigentlichen Sinn Industrierecht oder Lobbyrecht. Wenn dir Konzerne das möchten, dann sollen sie extra Personal für das Wochenende einstellen. Dieses Personal kann sich dann in der Woche ausruhen und weiß von vornherein, dass am Wochenende gearbeitet wird. Vielleicht machen das die Rentner der Zukunft, deren Kinder ins Ausland gezogen sind, weil sie in Deutschland nichts mehr verdienen. Die vermissen dann ihr Kinder zum Sonntagskaffeekränzen nicht mehr.

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  8. Jeder Beschäftigte sollte sich darüber im klaren sein, dass die Arbeitgeber "Freiwilligkeit" und Zuschläge bei der erstbesten Gelegenheit abschaffen werden. Deshalb kann ich unserem Münchener Betriebsrat und natürlich auch ver.di für ihre klare und konsequente Haltung in der Frage der Sonntagsöffnung nur danken.

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