Freitag, 28. November 2014

Das Bundesweihnachtsgeldgesetz

...gibt es nicht!






Die Arbeit stapelt sich, das Telefon klingelt Sturm, die Kunden stehen Schlange und der Chef hat schon wieder einen schlechten Tag - etwas Süßes muss her!

Um dem Weihnachtsstress etwas souveräner zu begegnen, verteilt die Tarifkommission für Beschäftigungssicherung in den nächsten Tagen eine kleine Süßigkeit an unsere Kolleginnen und Kollegen in München.
Für Nerven wie Drahtseile im Weihnachtsgeschäft, denn mit glücklichen Geschmacksnerven arbeitet es sich einfach leichter.

Noch positiver lässt es sich natürlich mit Blick auf unser Bankkonto arbeiten. Das im Manteltarifvertrag des Buchhandels in Bayern festgelegte Weihnachtsgeld ist endlich auf dem Konto eingegangen.
Ein Bundesweihnachtsgeldgesetz gibt es nicht. Das Weihnachtsgeld sichert einzig und allein unser Tarifvertrag!

Viel Spass mit der Naschtüte und den zusätzlichen Leistungen wünscht die Infoblog Redaktion!


8 Kommentare:

  1. Das sogeannte "Weihnachtsgeld" ist als Lohnsonderzahlung eine tarifliche Leistung aus dem Manteltarifvertrag. Dieser wurde von Gewerkschaftsmitgliedern u.a. mit Streiks erkämpft.
    Das "Weihnachtsgeld" steht somit auch nur Gerwerkschaftsmitgliedrn zu, auch wenn es an alle ausgezahlt wird, um eine Organisierung zu unterlaufen. Alle TrittbrettfahrerInnen sollten sich darüber im Klaren sein. Wer mit Gewerkschaft nichts zu tun haben will und keine Mitgliedsbeiträge bezahlen will- was sein/ihr gutes Recht ist - sollte dann aber wenigstens einmal im Jahr Rückgrat beweisen und das Weihnachtsgeld spenden. Am besten an die Streikkasse von ver.di.

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    1. Mein Rückgrat wird genug belastet durch all die Mehrarbeit die in den Fehlzeiten wegen BR und GBR, in denen sich die gewählten aber nicht abwählbaren Mitglieder den Hintern plattsitzen. Als Ausgleich dafür finde ich das Weihnachtsgeld in der gebotenen Höhe als gerade ausreichend.

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    2. Anscheinend hast Du gar nichts begriffen.
      Im Gegensatz zu allen fast allen anderen Standorten gibt es in Bayern noch einen Tarifvertrag, seit dem 1.August 2014 in der Nachwirkung. Das ist dem Engagement der aktiven Gewerkschaftsmitglieder zu verdanken. Betriebsräte sorgen dafür, dass die Tarifverträge und Mitbestimmungsrechte auch eingehalten werden. Lies dazu bitte den aktuellen Artikel zum Thema "Was macht eigentlich ein Betriebsrat".

      Aber dazu hast Du offenbar keine Lust. Du hast auch keine Ahnung vom Betriebsverfassungsgesetz oder sonstigen Arbeits- und Sozialrechten. Betriebsratstätigkeit ist keine "Fehlzeit", sondern BR-Tätigkeit ist dazu damit die Gesetze auch zur Anwendung kommen. Für alle Kolleginnen und Kollegen, auch für Dich.
      Wenn Dir die Betriebsratsarbeit nicht passt, warum hast Du im Mai nicht selber kandidiert? Ich wünsche Dir ausserdem viel Glück, wenn Du in Zukunft ohne BR und Gewerkschaft über Lohn, Urlaubstage und alles sonstige direkt mit Nitz verhandelst.
      Das Weihnachtsgeld kannst Du Dir dann nämlich abschminken.

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    3. Ich bin selber Betriebsrat. Der Kommentar von Anonym 11:58 ist eine Unverschämtheit im Hinblick auf unser Engagement für die Kolleginnen und Kollegen. Ohne unsere Arbeit würde vieles schlechter laufen. Das kann aber nicht in unserer Freizeit erledigt werden, was soll das? Die Mitarbeiter der Personalabteilung erledigen ihren Job auch nicht in ihrer Freizeit, oder? Ausserdem gehört zu einer guten BR-Tätigkeit eine gründliche Schulung, z.B. auf Seminaren. Ohne Fachwissen keine Umsetzung der Mitbestimmung.
      Aber der Artikel von 11.58 Uhr ist an einer sachlichen Auseinandersetzung gar nicht interessiert. Das sind dann aber genau die Leute, die zum BR-Büro gerannt kommen, wenn es für sie brenzlig wird. Und ich kann Dir garantieren, dass ich Dir dann weiterhelfen werde. Denn dafür wurde ich von den KollegInnen gewählt.

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    4. Ohne BR-Arbeit würde vieles schlechter laufen. Bestimmt. Vor allem für Minderleister, Drückeberger und vorgeschobene Kranke, deren Arbeit wir alle mitmachen müssen. Diese gründliche Schulung von der Du sprichst, sollten die Leute mal machen, bevor sie sich aufstellen lassen. Gerne als Bildungsurlaub. So wird ein Schuh draus. Nicht erst wäklen lassen und dann feststellen, dass man keine Ahnung hat. Gilt sicher nicht für alle, aber für viele.

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    5. Hallo Anonym 2.12. 9:45!
      Hast Du es noch immer nicht begriffen? Ohne Betriebsrat hättest Du zb eine schlechtere Arbeitszeitregelung und ohne Gewerkschaft bestimmt kein Weihnachtsgeld etc.Und die 40 Stundenwoche, weniger Urlaub...wären auch gleich da.
      Mein Tipp an Dich : Erst mal das Gehirn anschalten und dann kommentieren.
      Das sagt jemand, der sich für seine Firma einsetzt und als absoluter Bücherfan hofft, noch lange bei Hugendubel die Liebe zum Buch an die Kunden weitergeben können.
      Buchhändler zu sein, ist ein erfüllter Lebenstraum von mir...und Gott zu Dank hat dieser Beruf dank Gewerkschaft und BR noch akzeptable Bedingungen zu bieten.
      Gegen eine Gehaltserhöhung nach zwei Jahren hätt ich aber auch nichts einzuwenden, liebe GL!
      Und wenn Du meinst, dass es in Deiner Umgebung Minderleister bzw Drückeberger gibt -dann sprich mit Deinen Vorgesetzten, zb AL, Filialleiter etc!!!!
      So, gute Nacht!

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  2. Was ist das für ein Quatsch? Wenn der Arbeitgeber seinen Pflichten nachkäme, ließe er Betriebsratszeiten gar nicht auf das Konto der Abteilung laufen. Da brauchts kein Weihnachtsgeld als Wiedergutmachung, sondern einen korrekten Umgang mit dem Problem. So einfach ist das.

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  3. Hat sich einer unserer superloyalen Hugendubler, die Streik für eine Schandtat halten, mal überlegt, warum sie trotzdem jedes Jahr das schändlich erstreikte Weihnachtsgeld annehmen, statt es an die Firma zurückzuschicken. Das ist ganz einfach: weil sie denken, dass sie es verdient haben. Das stimmt auch: sie haben es verdient! Sie ziehen nur leider nicht die Konsequenz daraus.

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