Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Eure Interessen als ArbeitnehmerInnen werden auf vielfältige Weise vertreten. Wir wollen Euch in den nächsten Monaten in lockerer Folge die wichtigsten Gremien vorstellen. Heute:
Der Betriebsrat (I)
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und hat daher die Pflicht, gegenüber dem Arbeitgeber deren Interessen zu vertreten. Ein Stück Demokratie! Deshalb sollte er sich der gesellschaftlichen Zusammenhänge, in denen er wirkt, bewußt sein.
Die rechtliche Grundlage seiner Tätigkeit ist das Betriebsverfassungsgesetz. Es stattet ihn zur Wahrnehmung seiner Aufgaben mit einer Reihe verschiedener Rechte aus:
· von einem starken Mitbestimmungsrecht in sozialen Angelegenheiten, in denen er von sich aus aktiv werden und den Abschluß von Betriebsvereinbarungen durchsetzen kann, wie z.B. bei der Personaleinsatzplanung oder Videoüberwachung
· über die eingeschränkte Mitbestimmung durch ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei personellen Einzelentscheidungen wie z.B. Versetzungen oder Kündigungen
· bis hin zu bloßen Informations- und Beratungsrechten bei den wirtschaftlichen Entscheidungen des Arbeitgebers.
Betriebsratsmitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie üben ihre Betriebsratstätigkeit während ihrer Arbeitszeit aus. Deshalb sind sie von ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen und vom Direktionsrecht des Arbeitgebers - vor allem durch Freistellungen - teilweise ausgenommen. Und sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Hierdurch wird ihnen möglich, dem Arbeitgeber trotz ungleicher Machtverhältnisse einigermaßen "auf selber Augenhöhe" zu begegnen.
Angesichts grundlegender Interessengegensätze zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite muss der Betriebsrat eine klare Position einnehmen - und eng auch mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zusammenarbeiten. Nur so kann er das Gesetz gemeinsam mit den Beschäftigten auf sinnvolle Weise Weise mit Leben füllen.
Euer Betriebsrat
Wieder mal typisch! Dass eine Betriebsrat auch mit dem Arbeitgeber zusammenarbeiten könnte, um für die Mitarbeiter etwas zu erreichen kommt euch nicht in den Sinn.
AntwortenLöschenDas wäre seine Pflicht nach dem Gesetz. Von seiner Position in einem grundlegenden Konflikt steht da nichts, soweit ich weiß. Das ist eure rote Phantasie.
Schon wieder so ein polemischer Kommentar.
LöschenZur Info: unser Arbeitgeber ist nicht an einer Zusammenarbeit mit dem BR interessiert.
Die GL will nur Einschnitte bei Gehalt, Weihnachtsgeld usw.
Da gibts nix zum Zusammenarbeiten.Leider, leider...
Dafür gibts Porsche von der GL: damit wir wie bei Amazon und Zalando durch die Gegend hetzen...
Wart´s doch ab, was noch kommt. Das ist ja nur der erste Teil gewesen.
AntwortenLöschenLies doch mal vorab das Grundgesetz: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." (GG Art. 14, Abs. 2)