Freitag, 4. März 2022

Späte Einsicht der Staatsregierung

Allgemeinverfügung Arbeitszeit wird beendet

Die Bayerische Staatsregierung hat ver.di Bayern darüber informiert, dass die umstrittenen Allgemeinverfügungen zur Arbeitszeit in der kritischen Infrastruktur in allen Regierungsbezirken zum 3. März beendet werden. „Wir begrüßen die Beendigung der Allgemeinverfügungen, auch wenn diese Einsicht erst durch unsere Klage am Verwaltungsgericht Bayreuth erzwungen werden musste. Aber besser spät als nie“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens. Luise Klemens dankte dem Co-Kläger von ver.di Bayern, einem Beschäftigten aus dem Einzelhandel, dass er sich zur Verfügung gestellt hatte und so wesentlich zum Erfolg der Klage beigetragen hat.

ver.di Bayern hatte sich mit der Klage dagegen gewehrt, nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie den Beschäftigten eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten zuzumuten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte der Klage von ver.di Bayern gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken zu befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur stattgegeben.

Nach dem Gerichtsbeschluss wurde „die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt“; die Allgemeinverfügung durfte damit ab sofort nicht mehr angewendet werden.

ver.di Bayern hatte nach der erfolgreichen Klage in Oberfranken auch die anderen Regierungsbezirke, die auf Anregung und mit einer Blaupause der Staatsregierung gleichlautende Allgemeinverfügungen erlassen hatten, dazu aufgefordert, ihre Erlasse umgehend zurückzunehmen. Dies wird nach der Ankündigung der Staatsregierung nun geschehen.

„Wir hoffen, damit nicht nur für diesmal ein solches Vorhaben abgewendet zu haben, sondern die Staatsregierung damit auch dazu zu bewegen, von solchen Sonderbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft grundsätzlich die Finger zu lassen“, forderte Klemens.

 

Quelle: http://bayern.verdi.de

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