Montag, 15. Februar 2021

Zauberformel Homeoffice?

 Das Arbeiten von zu Hause gilt vielen als zukunftsweisend, 

birgt jedoch fundamentale Probleme 

 


»Steinmeier, Arbeitgeber und DGB rufen zu Homeoffice auf«, titelte der Deutschlandfunk zum Appell des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier, des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann und des BDA-Präsidenten Rainer Dulger an die Unternehmen vom 15. Januar 2021. Ein Appell, der zeigt, wer die Macht hat, auch über die Gesundheit der Arbeiterinnen, Arbeiter und der übrigen Bevölkerung zu entscheiden.

In der Erklärung heißt es: »Arbeitgeber, Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sind bislang sehr verantwortungsvoll mit der schwierigen Situation umgegangen. Die Umsetzung von Pandemieplänen, Hygienekonzepten und der zwischen den Sozialpartnern, der Bundesregierung sowie Bundesländern und den Unfallversicherungsträgern vereinbarten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln haben dazu geführt, dass der Arbeitsplatz im Vergleich ein sicherer Ort ist.« Und weiter: »Wir appellieren an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche sowie Führungskräfte, wo immer dies möglich ist, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in dieser Situation Homeoffice anzubieten.«

Weil Homeoffice auch bei den Beschäftigten nicht mehr ganz so beliebt ist, wie noch im ersten Shutdown, musste der Appell ebenfalls an sie gehen: »Gleichzeitig appellieren wir an die Beschäftigten, diese Angebote, soweit sinnvoll und möglich, anzunehmen und von zu Hause zu arbeiten. Wir wissen, dass Homeoffice für viele Unternehmen eine finanzielle, organisatorische und auch datensicherheitstechnische Belastung darstellt. Für Beschäftigte kann Homeoffice eine soziale und emotionale Belastung darstellen. Homeoffice in diesem Ausmaß ist eine Ausnahme, die die aktuelle Pandemie erfordert. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit einer gemeinsamen Anstrengung und den angelaufenen Impfungen diese Herausforderungen bewältigen können.«¹

Bei all diesen bundesdeutschen Aufrufen darf natürlich auch der bayerische Ministerpräsident nicht fehlen. Und Markus Söder legte sogar noch eins drauf: »Wir wollen die Unternehmen mit Steueranreizen fördern und begünstigen.«² Laut Süddeutscher Zeitung »schlägt er Sofortabschreibungen für Firmen vor, die mehr Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten«.³ Einmal mehr stellt sich die Frage: Wer soll die Krise bezahlen?

Begrenztes Potential

Spätestens seit der Coronakrise ist auch hierzulande der Begriff »Homeoffice« in aller Munde: Arbeiten von zu Hause aus. Die Medien überschlugen sich gerade zu Anfang der Pandemie, lobten Homeoffice und andere Modelle als Treiber der Digitalisierung, sahen darin vor allem Chancen und so gut wie keine Hindernisse – jedenfalls keine unüberwindbaren. Als Teile des Kapitals die Vorteile des Homeoffice-Modells für sich entdeckten, gab es fast kein Halten mehr. Doch mittlerweile mehren sich auch kritische Stimmen der Betroffenen, es werden Schwachstellen deutlich. Die Euphorie ist nicht nur in den Medien einer kritischeren Einstellung gewichen.

 


 

Nicht alle können von zu Hause aus arbeiten – das ist evident: Die technische Ausrüstung und organisatorische Gestaltung des Arbeitsplatzes ermöglicht das nicht. Laut einer Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) waren 2020 rund 75 Prozent der Arbeitsplätze nicht oder nur teilweise Homeoffice-fähig.⁴ Dazu zählen etwa Arbeitsplätze in Pflegeheimen und Krankenhäusern oder in Produktionsbetrieben, denn die überwiegende Mehrheit der Beschäftigten muss immer noch direkt am Ort der Produktion anwesend sein, um Mehrwert zu erwirtschaften, auch in Zeiten eines tödlichen Virus – sie gelten als »systemrelevant«. Hier zeigt sich eine Trennungslinie, die sich zu einer Bruchlinie zwischen den Arbeiterinnen und Arbeitern ausweiten kann. Was die tatsächliche Verbreitung von Homeoffice vor, während und nach dem ersten Shutdown betrifft, liegen die erhobenen Zahlen weit auseinander: zwischen 12 und 56 Prozent.⁵

Dass im April/Mai 2020 rund 39 Prozent der Beschäftigten täglich oder mehrmals in der Woche im Homeoffice arbeiteten, macht auch einen Missstand deutlich.⁶ Homeoffice war in der Infektionsschutzverordnung als eine das Coronavirus eindämmende Maßnahme genannt worden, doch noch wichtiger ist es, reguläre Arbeitsplätze infektionssicher zu machen. Bei manchen können die erforderlichen Maßnahmen gar nicht umgesetzt werden. Natürlich gibt es Abstandsregelungen und die Aufforderung, die Hygieneregeln einzuhalten, aber es bleibt die Frage, ob die Betriebe die Einhaltung auch ermöglichen.

Im Homeoffice-Modell sehen viele Beschäftigte zwar einen naheliegenden Ausweg aus solchem Dilemma, doch haben sie in ihren Wohnungen weder den geforderten Platz noch die erforderliche Ausstattung, von einer – wenigstens zeitweisen – »Ungestörtheit« ganz zu schweigen. Und dass Homeoffice und Kinderbetreuung kein Weg zur Gleichstellung der Geschlechter sind, sondern ganz im Gegenteil die Emanzipationsbestrebungen um Jahre zurückwerfen, wird immer offensichtlicher und deutet eine weitere Bruchlinie an.

Lösung oder Scheinlösung?

Mit Homeoffice wird auf gesellschaftliche Missstände – darunter weite Wege zum Arbeitsplatz, schlecht ausgebauter ÖPNV und Stau im Berufsverkehr⁷ – reagiert, indem Probleme auf die einzelnen Beschäftigten verlagert werden. So wird etwa durch die Betreuung der Kleinen (die vor allem Frauen leisten) zu Hause bei gleichzeitiger Erbringung der Arbeitsleistung auch fehlende Kitaplätze (auf die ja eigentlich ein rechtlicher Anspruch besteht) kompensiert. Dabei sind die Kleinsten auf den Kontakt mit anderen Kindern angewiesen – Kitas sind mehr als Verwahranstalten für die Jüngsten, um den Eltern die Berufstätigkeit zu ermöglichen. Zudem ist Arbeit eine gemeinschaftliche Angelegenheit, nicht nur abstrakt, sondern zumeist ganz konkret. In der Arbeit von zu Hause aus lauert insofern die Gefahr der Isolierung und die Gefahr der Auflösung gesellschaftlicher Bezüge von Arbeit.

Dabei ist das Homeoffice durchaus beliebt, was wohl auch daran liegt, dass es im Büroalltag nur geringe bzw. kaum Zeitsouveränität gibt, dafür Mobbing durch Vorgesetzte und Kollegen, häufige Störungen des Arbeitsprozesses (insbesondere in Großraumbüros, durch Telefon etc.), steigende Anforderungen an die Arbeitsleistung in vorgegebener Zeit und immer mehr wachsende Verantwortung ohne entsprechende Ressourcen.⁸

Aber wer definiert die (geforderte und erbrachte) Arbeitsleistung? Ein Gesetz gibt es dazu ebensowenig wie eine allgemein verbindliche Regelung, was Arbeitsleistung eigentlich ist. Es gibt auch keinen schlüssigen Tarifvertrag und schon gar keine ausreichenden Formulierungen in den ohnehin nicht rechtsfähigen, aber immer beliebter werdenden Betriebsvereinbarungen. Insofern hat die Akzeptanz von Homeoffice bei den Unternehmen stark zugenommen, da viele von ihnen erkennen, dass dann oft mehr gearbeitet wird (unbezahlte, unregulierte Mehrarbeit) und man bei Mieten bzw. Infektionsschutz sparen kann. So wird in der Folge auch die Hegemonie des Kapitals über die Definition und Festlegung einer »Arbeitsleistung« indirekt akzeptiert.

Viele »Arbeitgeber« sehen in Homeoffice und der Coronakrise die Chance, Arbeitszeitregelungen und Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung zu ihren Gunsten zu verändern. Zudem hoffen sie, Gewerkschaften weiter ausschalten zu können. Und manche Beschäftigte, die Homeoffice praktizieren können, glauben, dem wachsenden Leistungsdruck zu entkommen und die oft beschworene »Work-Life-Balance« zu erreichen (ohne sich zu fragen, ob sie jemals im Gleichgewicht war oder wodurch sie aus dem Gleichgewicht gekommen ist). Man hofft damit, gesellschaftliche Probleme auf individueller Ebene ohne Konflikt lösen zu können, ohne das System grundsätzlich und nachhaltig ändern zu müssen.

Es ist indes feststellbar, das der Wunsch nach Homeoffice bei vielen Beschäftigten rückläufig ist, gerade auch dann, wenn sie dauerhaft zu Hause bleiben sollen. Daher auch die an die Beschäftigten direkt gerichteten Appelle der zitierten gemeinsamen Erklärung von Bundespräsident, DGB und BDA.

 


 

Alte Probleme bleiben ungeregelt

Homeoffice ist (noch) nicht massenhaft verbreitet, auch wenn zahlreiche »Arbeitgeber« es nun verstärkt fördern.⁹ Mitunter haben sie Homeoffice jedoch auch ungesetzlicherweise angeordnet – die Coronakrise schafft damit auch rechtsfreie bzw. unkontrollierte Bereiche. Damit dies nicht so bleibt, hat das von Hubertus Heil (SPD) geleitete Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Mitte August 2020 die »SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel« erlassen, die den »SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard« aus dem April 2020 ablöst. In den neuen Regeln wird Homeoffice zu einer Form der mobilen Arbeit erklärt, wodurch einige gesetzliche Regularien, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung, nicht mehr gelten (für das mobile Arbeiten, das an wechselnden Orten stattfinden kann, gelten weniger strenge Vorschriften als für Homeoffice, das an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz geschehen soll, der denselben Anforderungen wie der betriebliche Arbeitsplatz entsprechen muss, jW). Der Homeoffice-Gesetzentwurf des BMAS von Ende 2020 würde bestehende Arbeits- und Sozialrechte für diese Form der Arbeit weiter aushöhlen.

Die Forderung des DGB nach einem »Recht auf Homeoffice« ist von einer möglichen Zahl von Homeoffice-Tagen auf ein Erörterungsrecht zusammengeschmolzen. Wichtige Regelungen sind unterblieben¹⁰, wohl unter anderem, weil sie vielen »Arbeitgebern«, die sich gerade mit Homeoffice angefreundet haben, zu teuer sind, und damit die neue »Normalität« behindern könnten. Es ist nicht verwunderlich, dass der stärkere Koalitionspartner, die CDU, den Gesetzentwurf aus dem Hause Heil ablehnt, würde er doch die Rechte der Arbeiter immerhin ein wenig ausweiten – was den Unternehmensvertretern in der Union schon zuviel ist.

Die Frage der im Homeoffice zu erbringenden Arbeitsleistung wird im Gesetzentwurf gar nicht angesprochen und schon gar nicht geregelt. Es ist weiterhin an die betrieblich »übliche« Höhe und Form angekoppelt. Die Höhe der Mehrwertrate wird den Anforderungen der Einzelkapitale bzw. der »freien« Konkurrenz unterworfen. Auf bestehende Arbeitszeitregelungen – tarifliche und gesetzliche Begrenzungen der Arbeitszeit und z. B. die Festlegung von Pausen- und Ruhezeiten – kann verwiesen, ihre Einhaltung im Homeoffice jedoch kaum kontrolliert werden. Die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung wird nicht angegriffen. Die notwendige Freiwilligkeit, den Zutritt in die Privatwohnung zu gewähren, ist weiterhin garantiert. Doch wie etwa der Datenschutz unter den Bedingungen von Homeoffice gewährleistet werden soll, ist ebenso unklar wie die Gewährleistung anderer Rechte, z. B. Gewerkschaftswerbung, Streik und Betriebsversammlungen unter den Bedingungen von Homeoffice.

Es gibt also viel zu diskutieren und zu regeln. Dabei darf nicht übersehen werden, dass einer kritischen Auseinandersetzung um Homeoffice eine große, heterogene Koalition gegenüber steht. Dabei zeigt sich schon jetzt – zum Leidwesen vieler Medien – in vielen Untersuchungen, dass eine Mehrheit der abhängig Beschäftigten kein dauerhaftes Homeoffice will. Viele können aus unterschiedlichen Gründen gar nicht zu Hause arbeiten, viele befürchten zu recht soziale Isolation oder den Verlust des eigenen Arbeitsplatzes im Unternehmen.

 

Cartoon: Verdi-Warnstreiks 2020 (medium) by Harm Bengen tagged verdi,warnstreik,corona,digital,laptop,homeoffice,tarifrunde,tarifverhandlungen,oeffentlicher,dienst,harm,bengen,cartoon,karikatur,verdi,warnstreik,corona,digital,laptop,homeoffice,tarifrunde,tarifverhandlungen,oeffentlicher,dienst,harm,bengen,cartoon,karikatur

 

Was tun?

Der Koalitionspartner der SPD im Bund hat den vorgelegten Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil, der u. a. ein Anrecht der Beschäftigten auf 24 Tage Homeoffice »dort, wo es geht«, vorsieht, abgelehnt. Aber damit ist die Diskussion um die Umsetzung von Homeoffice noch lange nicht vorbei. Es ist wieder einmal bestätigt worden, dass es auch auf Kapitalseite konkurrierende Fraktionen gibt, die sich vor allem darin unterscheiden, wie eine maximale Rendite zu erzielen ist. Statt eines Rechtsanspruches auf Homeoffice diskutiert die Politik, dass es eine Steuersenkungspauschale für Beschäftigte im Homeoffice von maximal 600 Euro pro Jahr geben soll, fünf Euro pro Tag. Dafür sollen sie auf die Pendlerpauschale verzichten. Es zeigt sich: Die Extraprofite des auf Homeoffice setzenden Kapitals sollen vom Steuerzahler finanziert werden.

Aber das ist nur eines der Probleme. Nicht alle können Homeoffice machen, sei es wegen der technischen-organisatorischen Restriktionen des Produktionsprozesses, sei es durch die Beschränkungen des Wohnraums. Manche wollen oder können nicht auf den direkten Kontakt zu Kollegen verzichten. Und ungeklärt ist immer noch, wie bei Homeoffice der Datenschutz und einschlägige Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden können und wie Gewerkschaftsarbeit und Betriebsratsarbeit unter Homeoffice-Bedingungen stattfinden soll und kann.

Es gibt also Ansatzpunkte und Bündnispartner für eine Gestaltung, wie auch für eine Verhinderung von Homeoffice. Die Heimarbeitsregelungen zeigen, wie es nicht »gestaltet« werden sollte.¹¹ Das Bedürfnis vieler Beschäftigten nach Homeoffice muss ebenso zur Kenntnis genommen werden wie deren (zeitliches) Bündnis mit der Kapitalfraktion, die Homeoffice durchsetzen will, mithin ihr fehlendes Verständnis ihrer Position als abhängige Beschäftigte, die ein weiteres Moment für die Spaltung der Arbeiterschaft abgeben kann. Andererseits zeigt das Bedürfnis nach Homeoffice auch das Bedürfnis nach mehr »selbstbestimmter Zeit«, nach mehr Teilhabe, Mitbestimmung und nach Lösung gesellschaftlicher Problemlagen – wie z. B. Fragen der Kindererziehung oder der Zustand des Gesundheitswesen –, der Abschaffung langer Arbeitswege, die Notwendigkeit des Besitzes eines oder mehrerer Pkw usw.

Dass mehr selbstbestimmte Zeit ein großes Bedürfnis ist, zeigt sich nicht nur an den Tarifabschlüssen des vorletzten Jahres. Beschäftigte sind offensichtlich bereit, zugunsten mehr »freier, disponibler« Zeit auf Lohn- oder Gehaltssteigerungen zu verzichten. Viele Beschäftigte sehen, dass es erhebliche gesellschaftliche Probleme gibt, sei es bei der Kindererziehung, dem Klima, im Gesundheitswesen, der Altenpflege, der Infrastruktur etc. Unzureichende Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeiterschaft werden ebenso moniert wie hohe Mieten oder die städtische Verkehrslage. Dies alles ist natürlich durch verstärkte Homeoffice-Arbeit nicht behebbar. Aber es zeigt sich, dass viele Menschen die Probleme, die der Kapitalismus befördert, erkennen und etwas dagegen tun wollen. Doch weder der DBG noch Verdi erfüllen bislang die Anforderungen, die nötig wären, um diese Menschen anzusprechen.

Der DGB bekundet in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf des BMAS vom 26. November 2020, »die Digitalisierung eröffnet vielen Beschäftigten neue Möglichkeiten für mehr Arbeitszeit- und Arbeitsortsouveränität«, und mahnt zahlreiche Verbesserungen des Gesetzentwurfs des BMAS an.¹² Verdi hat keine offizielle Stellungnahme auf seiner Internetseite. Die Dienstleistungsgewerkschaft lässt statt dessen Fachbereiche, Fachgruppen und Personengruppen schreiben. Chancen und Risiken werden von beiden betont. Hoffentlich wird nicht der Fehler der IG Metall aus den 1980er Jahren wiederholt, indem die jetzige (kleine) Klientel für Homeoffice zum Bezugspunkt einer Neumitgliederkampagne gemacht und darauf die große Aufmerksamkeit gelenkt würde, ähnlich wie die IG Metall damals die Angestellten »entdeckte«.

  

Quelle:  Frank Rehberg,  "Zauberformel Homeoffice?,   in:  junge Welt, 27.01.2021

Frank Rehberg ist Bildungsreferent bei ver.di Bildung und Beratung gGmbh (ver.di-bub) 

 

Anmerkungen

1 kurzelinks.de/steinmeier-appell-homeoffice

2 Zit. nach Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 14.1.2021

3 Ebd.; der bayrische Finanzminister will die Abschreibung gar über die Shutdowns hinaus verlängern.

4 Das DIW »schätzt, dass fast 60 Prozent der deutschen Beschäftigten eine Arbeit ausüben, die sich schwer oder gar nicht an den heimischen Küchentisch verlagern lässt«. (ebd.)

5 Christoph Schmitz und Hans-Jürgen Urban: Demokratie in der Arbeit. Reihe »Gute Arbeit«. Frankfurt am Main 2021, S. 325 f.

6 Nach einer Studie, die die SZ vom 6. August 2020 zitiert, kann sich fast die Hälfte der Arbeiterinnen und Arbeiter vorstellen, teilweise von zu Hause aus zu arbeiten (27 Prozent könnten sich sogar vorstellen, dauerhaft zu Hause zu arbeiten).

7 Die Zustimmung zum Homeoffice wird spätestens dann sinken, wenn US-Konzerne ihre Ankündigung wahr machen, Beschäftigten im Homeoffice das Entgelt zu kürzen.

8 Bei Kostensenkungen durch weniger Arbeitsplätze im Betrieb (Abmietungen, »Desk Sharing«) ist zu bedenken, dass die Kollegen zu Konkurrenten um knappe Arbeitsplätze werden, zu »Schuldigen«, wenn kein freier Schreibtisch erwischt wird. Zeitsouveränität wird teils zur Farce, denn um einen Schreibtisch zu ergattern, ist frühe Anwesenheit angesagt.

9 So verweist beispielsweise die SZ (6.8.2020) auf das Ergebnis einer Studie des Ifo-Instituts, wonach mittlerweile 54 Prozent der Firmen künftig mehr Homeoffice zulassen wollen.

10 Dabei sei beispielhaft auf die Stellungnahme vom DGB vom 26. November 2020 hingewiesen.

11 Andererseits könnten Konzepte wie die »Werkstattaussiedlung« von Eugen Rosenstock, vor knapp 100 Jahren veröffentlicht, heute vor dem Hintergrund neuer technischer Mittel neue Aktualität gewinnen.

12 Siehe Stellungnahme des DGB vom 26.11.2020

 

 

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