Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt im Grundsatz die Einigung auf ein Lieferkettengesetz. "Gegen den Widerstand von Teilen der Wirtschaft und des Bundeswirtschaftsministeriums ist es gelungen, einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz zu erzielen, der die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Lieferketten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland stärkt. Dieser Durchbruch geht maßgeblich auch auf den Einsatz von ver.di im Bündnis mit vielen NGOs zurück. ver.di wird die parlamentarische Beratung zum Lieferkettengesetz und dessen Umsetzung in der Praxis weiter kritisch begleiten und sich für Verbesserungen stark machen", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Freitag.
Gut
sei, dass das Gesetz die gesamte Lieferkette, wenn auch in abgestufter
Form, umfasse, betonte Werneke. Eine wichtige Funktion komme dabei
Gewerkschaften zu, die künftig Betroffene von Menschenrechtsverstößen
vor Gericht vertreten könnten. Gleiches gilt für andere NGOs. Zudem
seien die Unternehmen künftig dazu verpflichtet darzulegen, wie in ihren
Lieferketten Rechtsverstöße verhindert werden sollen. Durch eine
staatliche Kontrollbehörde sollen Verstöße gegen das Gesetz
bußgeldbewehrt geahndet werden
können: "Wir erwarten, dass auf
Grundlage des Gesetzes Unternehmen künftig dafür Sorge tragen, dass
Menschenrechte gar nicht erst verletzt werden", stellte Werneke klar.
Kritisch
sieht ver.di, dass das Gesetz erst ab 2023 für Unternehmen ab 3.000
Beschäftigte und ab 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte wirksam
wird. "Damit werden zunächst wesentlich weniger Unternehmen erfasst, als
es zum Schutz von Menschenrechten geboten wäre", kritisierte Werneke.
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