Die Schwerbehinderten-Vertretung
Die Schwerbehinderten-Vertretung
(SBV) ist die von den Schwerbehinderten des Betriebes gewählte Vertrauensperson
und Mittler zwischen Schwerbehinderten und Arbeitgeber. Eine Wahl ist möglich,
wenn es mindestens fünf Schwerbehinderte im Betrieb gibt.
Die SBV unterstützt und berät die
Beschäftigten bei Anträgen auf Schwerbehinderung, bei Widersprüchen gegen
Ablehnungen, bei der Aufstockung bereits gewährter Grade der Behinderung und
bei Klagen vor Gericht.
Die SBV stellt sicher, dass der
Arbeitgeber die Gesetze und Betriebsvereinbarungen einhält, die besonders
Schwerbehinderte betreffen (z.B. Betriebsverfassungsgesetz, Kündigungsschutz,
AGG) und prüft und begleitet die Arbeit des Betriebsrates.
Die SBV wird vom Arbeitgeber über
alle Belange der schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen unterrichtet und die SBV
ist bei Entscheidungen anzuhören.
Euer Betriebsrat
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