Mittwoch, 11. März 2015

Was macht eigentlich...?



Der Gesamtbetriebsrat (I)

Nachdem wir in den letzten Artikeln einiges darüber erfahren haben, was der Betriebsrat macht und darf, möchten wir euch heute eine Organisation vorstellen mit der die meisten von euch noch nicht in persönlichen Kontakt gekommen sind, den Gesamtbetriebsrat.

Warum ein GBR?

Im Unterschied zum Betriebsrat, der gewählt werden kann, wenn die Mitarbeiter eines Betriebs dies wünschen, ist die Einrichtung des Gesamtbetriebsrates zwingend vorgeschrieben, sobald es in einem Unternehmen mehr als einen Betriebsrat gibt.
Das ist notwendig um zum einen Angelegenheiten die mehr als einen Betrieb des Unternehmens betreffen effektiver behandeln zu können und zum anderen um eine bessere Koordination der Betriebsräte untereinander zu gewährleisten.

Wer ist denn nun Mitglied im GBR?

Die Mitglieder des GBR werden nicht direkt gewählt, sondern jeder gewählte Betriebsrat des Unternehmens entsendet eines oder im Falle von großen Gremien zwei seiner  Mitglieder in den GBR um dort seine Interessen zu vertreten.

Und was tun die eigentlich?

Die Aufgaben des GBR sind auf den ersten  Blick zunächst einmal recht eingeschränkt.
Er ist originär, also von Gesetzes wegen, dann zuständig, wenn eine Angelegenheit mehrere oder alle Betriebe des Unternehmens betrifft und das auch nur dann, wenn eine Regelung auf Betriebsebene nicht möglich ist.
Ein Beispiel dafür ist die z.B. der Abschluss einer BV zur Einführung einer neuen Software in allen Betrieben um eine Leitungskontrolle auszuschließen.
Darüber hinaus ist er aber auch dann zuständig wenn ein Betriebsrat, eine Angelegenheit per Beschluss an den GBR delegiert, z.B. wenn er nicht die zeitlichen Kapazitäten oder das Fachwissen hat um eine Angelegenheit sinnvoll zu klären. Dies ist Beispielweise dann der Fall, wenn sich ein örtliches Gremium den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu einem Spezialthema mit dem vor Ort vorhandenen Fachwissen nicht zutraut.

Die Gesamtbetriebsratssitzung!

Der GBR tritt regelmäßig zu Versammlungen zusammen, auf denen die aktuellen Themen besprochen werden und die gemeinsame Vorgehensweise beschlossen wird.
Diese Sitzungen entsprechen in etwa einer Betriebsratssitzung, das heißt nur hier kann der GBR gültige Beschlüsse fassen, z.B. den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung beschließen.
Bei Entscheidungen innerhalb des GBR hat jedes entsandte BR-Mitglied ein Stimmgewicht entsprechend der Zahl der von ihm vertretenen Kollegen. Wenn ein Gremium zwei Kollegen entsendet, teilen diese das von ihnen vertretene Stimmvolumen zu gleichen Teilen untereinander auf.

Die Ausschüsse des GBR! 

Der GBR bildet verschiedene Ausschüsse die mit besonderen Aufgaben betraut sind. Vom Gesetz vorgeschrieben ist die Bildung eines Wirtschaftsausschusses, eines Gesamtbetriebsausschusses sowie des Bildungsausschusses und des Ausschusses für Arbeitssicherheit.
Diese werden wir euch in weiteren Artikeln noch genauer vorstellen.

Euer Betriebsrat

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