Der
Gesamtbetriebsrat (I)
Nachdem
wir in den letzten Artikeln einiges darüber erfahren haben, was der Betriebsrat
macht und darf, möchten wir euch heute eine Organisation vorstellen mit der die
meisten von euch noch nicht in persönlichen Kontakt gekommen sind, den
Gesamtbetriebsrat.
Warum ein GBR?
Im
Unterschied zum Betriebsrat, der gewählt werden kann, wenn die Mitarbeiter
eines Betriebs dies wünschen, ist die Einrichtung des Gesamtbetriebsrates
zwingend vorgeschrieben, sobald es in einem Unternehmen mehr als einen
Betriebsrat gibt.
Das
ist notwendig um zum einen Angelegenheiten die mehr als einen Betrieb des
Unternehmens betreffen effektiver behandeln zu können und zum anderen um eine
bessere Koordination der Betriebsräte untereinander zu gewährleisten.
Wer ist denn nun Mitglied
im GBR?
Die
Mitglieder des GBR werden nicht direkt gewählt, sondern jeder gewählte
Betriebsrat des Unternehmens entsendet eines oder im Falle von großen Gremien
zwei seiner Mitglieder in den GBR um dort
seine Interessen zu vertreten.
Und was tun die
eigentlich?
Die
Aufgaben des GBR sind auf den ersten
Blick zunächst einmal recht eingeschränkt.
Er
ist originär, also von Gesetzes wegen, dann zuständig, wenn eine Angelegenheit
mehrere oder alle Betriebe des Unternehmens betrifft und das auch nur dann,
wenn eine Regelung auf Betriebsebene nicht möglich ist.
Ein
Beispiel dafür ist die z.B. der Abschluss einer BV zur Einführung einer neuen
Software in allen Betrieben um eine Leitungskontrolle auszuschließen.
Darüber
hinaus ist er aber auch dann zuständig wenn ein Betriebsrat, eine Angelegenheit
per Beschluss an den GBR delegiert, z.B. wenn er nicht die zeitlichen
Kapazitäten oder das Fachwissen hat um eine Angelegenheit sinnvoll zu klären.
Dies ist Beispielweise dann der Fall, wenn sich ein örtliches Gremium den
Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu einem Spezialthema mit dem vor Ort
vorhandenen Fachwissen nicht zutraut.
Die
Gesamtbetriebsratssitzung!
Der
GBR tritt regelmäßig zu Versammlungen zusammen, auf denen die aktuellen Themen
besprochen werden und die gemeinsame Vorgehensweise beschlossen wird.
Diese
Sitzungen entsprechen in etwa einer Betriebsratssitzung, das heißt nur hier
kann der GBR gültige Beschlüsse fassen, z.B. den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung
beschließen.
Bei
Entscheidungen innerhalb des GBR hat jedes entsandte BR-Mitglied ein
Stimmgewicht entsprechend der Zahl der von ihm vertretenen Kollegen. Wenn ein
Gremium zwei Kollegen entsendet, teilen diese das von ihnen vertretene
Stimmvolumen zu gleichen Teilen untereinander auf.
Die Ausschüsse des
GBR!
Der
GBR bildet verschiedene Ausschüsse die mit besonderen Aufgaben betraut sind.
Vom Gesetz vorgeschrieben ist die Bildung eines Wirtschaftsausschusses, eines
Gesamtbetriebsausschusses sowie des Bildungsausschusses und des Ausschusses für
Arbeitssicherheit.
Diese
werden wir euch in weiteren Artikeln noch genauer vorstellen.
Euer Betriebsrat
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.