Montag, 10. Juli 2017

Sommer, Sonne, Urlaubszeit

21 Fragen und Antworten rund um den Urlaub

Urlaub 

1. Urlaub früher
Frage: Wie viel Urlaub gab es 1963 nach dem Bundesurlaubsgesetz?

Antwort: 1963 sicherte das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 18 Tage bezahlten Urlaub zu, - 
bezogen auf die Sechs-Tage-Woche. Macht also 3 Wochen Urlaub.

2. Urlaub heute
Frage: Welchen Mindesturlaubsanspruch haben Arbeitnehmer/innen nach dem Bundesurlaubsgesetz heute?

Antwort: Heute sagt das im Jahr 1994 aktualisierte Bundesurlaubsgesetz, dass jede/r Arbeitnehmer/in pro Jahr 24 Tage Urlaub, bezogen auf die Sechs-Tage-Woche, hat. Das sind also vier Wochen Mindesturlaub. Mit Tarifverträgen kann aber auch mehr Urlaub 
vereinbart werden, der Bayerische Manteltarifvertrag z.B. sieht 30 Urlaubstage vor.

Montag, 19. Juni 2017

Ein Antisemit auf der Bestenliste

Biedermänner & Brandstifter (6):  Der Fall Sieferle






Zusammen mit der "Süddeutschen Zeitung" veröffentlichte NDR Kultur bisher regelmäßig die "Sachbücher des Monats". Nun hat NDR Kultur die Zusammenarbeit mit der Jury bis auf weiteres ausgesetzt. Mit der Empfehlung von "Finis Germania" von Rolf Peter Sieferle in der Juni-Liste hat die Jury - so der NDR in einer Pressemitteilung - "eine gravierende Fehlentscheidung getroffen, die für NDR Kultur nicht tragbar ist. Nach Einschätzung von NDR Kultur und anderen Kritikern äußert der Autor in seinem Buch rechtslastige Verschwörungstheorien, von denen sich die Redaktion entschieden distanziert. Auch die Jury distanziert sich von Buch und Verlag und bedauert dessen Nominierung."


Der Jury der renommierten Sachbuch-Liste gehören Wissenschaftler und Journalisten an, die monatlich allein auf Qualitätskriterien beruhende Literaturempfehlungen abgaben. Jeder Juror kann 20 Punkte verteilen, die üblicherweise auf mehrere Titel verteilt wurden. Nun hat das Jury-Mitglied und SPIEGEL-Redakteur Johannes Saltzwedel seine 20 Punkte auf einen Titel, nämlich das Buch von Sieferle kumuliert, damit er den Einzug in die Besten-Liste schafft. Was ihm auch gelang: Sieferles Machwerk schaffte es auf Platz neun. 

Mittwoch, 14. Juni 2017

"Nicht betteln, nicht bitten. Nur mutig gestritten!"

"Allgemeinverbindlichkeit" und die Geschichte der Gewerkschaften

Bildergebnis für gerd arntz zusammenhalt
Gerd Arntz, Fabrikbesetzung in Frankreich, (1936) Holzschnitt 

"Nicht betteln, nicht bitten. Nur mutig gestritten. Nie kämpft es sich schlecht für Arbeit und Recht" ( "Arbeit" im Ursprungstext "Freiheit", 19. Jhd.), oft zitiert bei Streikversammlungen.. "Allgemeinverbindlichkeit" ist die gleiche Falle wie das "Tarifeinheitsgesetz" (Nahles): Im ersten Fall werden es einige aktive Belegschaften schon richten, im zweiten Fall ist es ein Streikverbot für eine aktive Minderheit und verstößt daher wesentlich gegen Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz (Koalitionsfreiheit/Streikrecht).

Die Aktion der KollegInnen des Münchner Einzelhandels (Übergabe einer Resolution zur Allgemeinverbindlichkeit im Bayerischen Landtag, Anm. d. Red.) war insofern richtig, weil sie spektakulär auf einen Missstand hinweist, der für einen Sozialstaat unerträglich ist: Die Massenflucht einiger Kapitalfraktionen (je nach Branche unterschiedlich) aus den Tarifverträgen. Wer Lust hat, weiterzulesen, hier ein kurzer geschichtlicher Exkurs und eine Schlussfolgerung, die möglicherweise nicht allen gefällt: