21 Fragen und Antworten rund um den Urlaub
1. Urlaub früher
Frage: Wie viel Urlaub gab es 1963 nach dem Bundesurlaubsgesetz?
Antwort: 1963 sicherte das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 18 Tage bezahlten Urlaub zu, -
bezogen auf die Sechs-Tage-Woche. Macht also 3 Wochen Urlaub.
2. Urlaub heute
Frage: Welchen Mindesturlaubsanspruch haben Arbeitnehmer/innen nach dem Bundesurlaubsgesetz heute?
Antwort: Heute sagt das im Jahr 1994 aktualisierte Bundesurlaubsgesetz, dass jede/r Arbeitnehmer/in pro Jahr 24 Tage Urlaub, bezogen auf die Sechs-Tage-Woche, hat. Das sind also vier Wochen Mindesturlaub. Mit Tarifverträgen kann aber auch mehr Urlaub
vereinbart werden, der Bayerische Manteltarifvertrag z.B. sieht 30 Urlaubstage vor.
Frage: Wie viel Urlaub gab es 1963 nach dem Bundesurlaubsgesetz?
Antwort: 1963 sicherte das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 18 Tage bezahlten Urlaub zu, -
bezogen auf die Sechs-Tage-Woche. Macht also 3 Wochen Urlaub.
2. Urlaub heute
Frage: Welchen Mindesturlaubsanspruch haben Arbeitnehmer/innen nach dem Bundesurlaubsgesetz heute?
Antwort: Heute sagt das im Jahr 1994 aktualisierte Bundesurlaubsgesetz, dass jede/r Arbeitnehmer/in pro Jahr 24 Tage Urlaub, bezogen auf die Sechs-Tage-Woche, hat. Das sind also vier Wochen Mindesturlaub. Mit Tarifverträgen kann aber auch mehr Urlaub
vereinbart werden, der Bayerische Manteltarifvertrag z.B. sieht 30 Urlaubstage vor.




