Freitag, 9. Juni 2017

Mittwoch, 7. Juni 2017

Handelskonzerne wollen "Rund-um-die-Uhr-Gesellschaft"


Bundesverwaltungsgericht stärkt Sonntagsschutz - Konzerne wollen totale Freigabe


 Bildergebnis für sonntagsallianz


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 17.05.2017  (BVerwG 8 CN 1.16) zu Sonntagsöffnungen. Das Gericht stellte fest, dass eine Verordnung der Stadt Worms, mit der Sonntagsöffnungen am 29. Dezember 2013 in Worms genehmigt worden waren, rechtswidrig ist und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit der Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung, wonach Sonntagsöffnungen nur dann zulässig sind, wenn dafür ein hinreichend gewichtiger Sachgrund besteht, der selbst prägend für den Sonntag ist. ver.di hatte gegen die Verordnung der Stadt Worms geklagt.

Auch in Augsburg wurde eine Sonntagsöffnung untersagt, für Potsdam wird demnächst ein ähnliches Urteil erwartet. Vorher hatte ein gericht bereits die Sonntagsarbeit bei Amazon in Bad Hersfeld untersagt. "Das ist ein guter Tag für den Sonntagsschutz. Das Gericht hat eindeutig bestätigt, dass für jede Sonntagsöffnung ein wirklich hinreichender Anlass existieren muss. 

Ökonomische Interessen der Händler oder das Interesse, einkaufen zu gehen, reichen alleine nicht aus. Leider genehmigen bundesweit viele Kommunen Sonntagsöffnungen, die absehbar rechtswidrig sind, weil oft nur Scheinanlässe für die Ladenöffnungen herhalten müssen. Diese Missachtung der Gesetze und der Rechtsprechung muss ein Ende haben.

Freitag, 26. Mai 2017

Donnerstag, 25. Mai 2017

Streikfotos vom 24.Mai

Streiktag des Einzel- und Buchhandels, der Versicherungen und der Verlage - Teil 2

 

Mittwoch, 24. Mai 2017

Heute Streik!

Streik im Einzel- und Buchhandel und bei den Versicherungen - Teil 1







Heute Streik im Handel, Buchhandel und bei den Verlagen

Deutliches Signal vor der zweiten Tarifrunde
 
 
 
Vor der zweiten Runde der Tarifverhandlungen bei Buchhandel und Verlagen in Bayern am kommenden Montag traten zahlreiche Beschäftigte in den Ausstand. Neben den Kolleginnen und Kollegen aus dem Handel beteiligten sich auch Beschäftigte von Hugendubel und dem Fachverlag Hüthig Jehle Rehm am Streik. Am Stachus gibt es ab 11:00 Uhr  eine Kundgebung aller Streikenden.