Montag, 29. Juni 2015

Freitag, 26. Juni 2015

"Es soll nicht vom Geldbeutel abhängen, ob jemand für seine Rechte streiten kann!"


258 Millionen für Gewerkschaftsmitglieder erstritten - 130.000 Rechtsverfahren abgeschlossen


Die Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft kann sich mehrerlei Hinsicht in Euro und Cent auszahlen. Das zeigt wieder die jüngste Rechtsschutzbilanz. Die Unterstützung in Rechtssachen durch die DGB Rechtsschutz GmbH hat Gewerkschaftsmitgliedern im Jahre 2014 rund 258 Millionen Euro eingebracht. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 130.000 Verfahren abgeschlossen. Davon entfielen knapp 70000 auf das Arbeitsrecht, knapp 58.000 auf das Sozialrecht und gut 3000 auf das Verwaltungsrecht. Von diesen Verfahren waren fast 40.000 ver.di-Mitglieder betroffen.
 



Dienstag, 23. Juni 2015

Wer kämpft, kann gewinnen

Hugendubel-Beschäftigte in Viernheim erstreiten tarifliche Gehaltserhöhungen

Seit 2011 liefen Verfahren von Beschäftigten der Hugendubel-Filiale (vor­mals Buch Habel) im Viern­heimer Rhein-Neckar-Zentrum zur Durchsetzung der tarif­lichen Gehaltserhöhungen trotz des Austritts des Unternehmens aus dem hessi­schen Han­delsverband zum 31. Dezember 2006. Am 13. Mai dieses Jahres urteilte das Bundesar­beits­gericht (BAG) im Sinne einiger Klägerin­nen (Aktenzeichen: 4 AZR 243/14 und 4 AZR 246/14). In deren Arbeitsverträgen aus den 90er Jahren fand sich die Regelung: „Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, findet der Mantel- und Gehaltstarifvertrag Hess. Einzelhandel in der zuletzt gültigen Fassung sowie die Betriebsordnung Anwendung.“

Ein erster Streit unter Juristen war zu der Frage entstanden, ob dieser Verweis auf die „zuletzt“ gültigen Tarifverträge statisch (also in der zum Datum des Arbeits­ver­tragsab­schlusses gültigen Fassung) oder dynamisch (auch für alle nach Ar­beits­vertragsab­schluss in ihrer jeweils gültigen Fassung geltenden Tarifverträge) auszulegen sei. Das BAG stellte unmissverständlich fest, dass es diese Vereinbarung im Arbeitsvertrag „grundsätzlich als dynamische Bezugnahme auf die Tarifverträge des Hessischen Einzelhandels verstanden“ wissen will, wie die von ver.di beauftragte Rechtsvertretung der Kolleginnen, das Gewerkschaftliche Cen­trum für Revision und Europäisches Recht des DGB-Rechtsschutzes, mitteilte.

Montag, 22. Juni 2015

Streiks für gute und gesunde Arbeit

 Aktionswoche bei Amazon in Graben

Graben bei Augsburg, 22.06.2015. Im Kampf um existenzsichernde Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge bei Amazon werden die Beschäftigten am Standort in Graben bei Augsburg am Montag, den 22. Juni mit der Frühschicht zum Streik aufgerufen. Im Kampf um gute und gesunde Arbeit sind Tarifverträge und die Begrenzung von Willkürbefristungen wichtige Schritte.

„Gesundheitsgefährdender Leistungsdruck, wenig Respekt, vielfach schlechte Führung und Arbeitsplatzunsicherheit zeichnen leider immer noch die Arbeitsbedingungen bei Amazon aus. Tarifbindung durch faire Tarifverträge ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Situation“, erklärt Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.

Donnerstag, 18. Juni 2015

Warnschuss an die Belegschaften

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Tarifabschluss Buchhandel/Buchverlage Bayern 2015
 
Nach über einem Jahr zäher und stockender Verhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband ist jetzt ein  Tarifabschluss gelungen, der allerdings kein Anlass zur Freude ist. Vereinbart wurde nämlich, dass es bis zum 1.1.2016 keine Entgelterhöhung gibt, ver.di kann eine neue Forderung erst nach Jahreswechsel und für die Zeit ab dem 1.1.2016 stellen. Der von Arbeitgeberseite gekündigte Manteltarifvertrag (MTV) wird rückwirkend zum August 2014 wieder geschlossen und kann erstmals wieder zum 31.03.2016 gekündigt werden.
 
Dieser Abschluss ist ein deutlicher Warnschuss an die Belegschaften in der Buchbranche, denn er gibt den tarifgebundenen Beschäftigten nur noch eine kurze „Galgenfrist“. Anders als in den letzten Jahren gab es ohne den Streikdruck – z.B. durch die Kolleginnen und Kollegen bei Weltbild – in diesem Jahr keine Möglichkeit, eine Entgelterhöhung auszuhandeln. Anfang 2016 kann dafür ein neuer Anlauf genommen werden, dessen Erfolg aber im Wesentlichen von den Aktivitäten der Beschäftigten abhängt.
 
Der MTV wird die Branche noch für 9 Monate zusammenhalten. Leider ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeberverband den MTV erneut kündigen und im Frühjahr gravierende Verschlechterungen des MTV fordern wird.
 
Höchste Zeit, dass die Beschäftigten sich mit dieser Situation auseinandersetzen, sich organisieren und engagieren, um zu verhindern, dass dieser (sehr gute!) Manteltarifvertrag 2016 endgültig verloren geht.
 

Eure ver.di-Tarifkommission für den Buchhandel und die Verlage in Bayern

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