Montag, 7. September 2020

Lohndrückerei im Quarantänefall?

Wie Hugendubel versucht, Corona-Folgen auf die Beschäftigten abzuwälzen

Aus mehreren Betrieben haben wir von folgendem Sachverhalt erfahren:

Offensichtlich gibt es die Anweisung an die Filialleiter*innen, Beschäftigte, deren Angehörige/Lebenspartner*innen sich einem Corona-Test unterzogen haben, nach Hause zu schicken, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Wohlgemerkt geht es nicht darum, dass sich die Kolleg*innen aufgrund gesetzlicher Vorgaben bzw. einer behördlichen Anordnung in Quarantäne begeben müssten, sondern Hugendubel dies wünscht.

Wirklich ärgerlich ist dann die Ankündigung, nur für den ersten Tag der "Quarantäne" das Gehalt weiter bezahlen zu wollen.

Ab dem zweiten Tag soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden, ansonsten werde die Entgeltfortzahlung eingestellt! Das ist Unsinn und rechtlich nicht haltbar. Wenn Beschäftigte ihre Arbeitskraft anbieten, der Arbeitgeber diese aber nicht annimmt, dann ist er im Annahmeverzug und hat das Gehalt ganz normal weiter zu bezahlen, Punkt. 

Was die Aufforderung zur Vorlage einer AU-Bescheinigung soll, erschließt sich überhaupt nicht. Die/der Beschäftigte ist ja nicht arbeitsunfähig erkrankt und somit kann kein Arzt dies seriös bescheinigen. 

Die Personalabteilung wurde bereits aufgefordert, die Sache klarzustellen und die Anweisung zurückzunehmen. Hoffentlich passiert das auch.

Möglicherweise setzt Hugendubel darauf, dass sich die Kolleg*innen nicht wehren, wenn ihnen rechtswidrig für einige Tage das Gehalt nicht gezahlt wird, bzw. sie dies angesichts der schwer zu durchschauenden Gehaltsabrechnung gar nicht bemerken.

Bei Fragen oder Konfliktfällen wendet Euch an Eure Betriebsräte, an den DGB-Rechtsschutz (für ver.di-Mitglieder kostenlos) oder schreibt eine E-Mail an: BR-Hugendubel-Muc@gmx.de

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