Mittwoch, 29. Januar 2020

Wofür wir stehen

Grundsätze unserer Gewerkschaft


 


Gemeinsames Handeln macht stark. In der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schließen sich Frauen und Männer zusammen, um ihre beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen, ihre kulturellen und gesellschaftspolitischen Interessen zu vertreten. Ob sie sich in Erwerbsarbeit oder Erwerbslosigkeit, in Bildung und Ausbildung oder im Ruhestand befinden: ver.di ist ihre gemeinsame Gewerkschaft in den Dienstleistungen, der dienstleistungsnahen Industrie, den Medien, der Kultur und der Bildung.

Entstanden als Selbsthilfe-, Bildungs- und Kampforganisation im Konflikt von Lohnarbeit und Kapital engagieren sich die Gewerkschaften für menschenwürdige Arbeits-und Lebensbedingungen, materielle Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe. Um diese Ziele zu erreichen, handeln wir solidarisch und entfalten dadurch Gegen- und Gestaltungsmacht zugleich.


Gemeinsam stellen wir der Macht der Arbeitgeber die Macht der in ver.di organisierten Menschen gegenüber. In Tarifverträgen regelt ver.di die Lohn- und Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Branchen, meist auf dem Weg über Verhandlungen und wenn nötig auch über Arbeitskampf und Streik.

ver.di nimmt Einfluss auf den Staat, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung. ver.di bietet Unterstützung und Rechtsbeistand in Auseinandersetzungen mit den Arbeitgebern, Rechtsschutz vor den Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, soziale Leistungen und ein vielfältiges Bildungsangebot. Dafür schaffen die Mitglieder mit ihren materiellen und ideellen Beiträgen die Voraussetzung.

Die Willensbildung in ver.di geht von den Mitgliedern aus. Die von ihnen und ihren Delegierten gewählten Vorstände sind ihnen gegenüber verantwortlich.


ver.di bringt die Menschenwürde in der Arbeit zur Geltung und trägt dazu bei, die allgemeinen Menschenrechte zu verwirklichen. Wir wollen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft demokratisieren und setzen uns für gleiche Teilhabemöglichkeiten von Frauen und Männern ein. Wir kämpfen gegen jede Form von Ausbeutung, Unterdrückung, Diskriminierung und Rassismus. 
Unsere Werte Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Solidarität leiten unser Handeln. Sie sind unverzichtbar für eine menschenwürdige Gesellschaft und einen demokratischen Staat. Darin setzt ver.di die Tradition der deutschen und internationalen Gewerkschaftsbewegung fort. 


 
faust 


Gerechtigkeit heißt, den gesellschaftlichen Reichtum so zu verteilen, dass die immensen Unterschiede zwischen Arm und Reich vermindert werden und ein aktiver Sozialstaat finanziert werden kann.
ver.di engagiert sich für die Gleichstellung der Geschlechter. Alle Menschen müssen durch die gleiche Teilhabe an Bildung, öffentlichen Gütern und sozialer Sicherheit ihre Lebenschancen verwirklichen können.
Wir wollen eine gerechte Weltordnung, in der alle Menschen gute Arbeit, Bildung und menschenwürdige Lebensbedingungen verwirklichen können.

Solidarität wächst aus der Fähigkeit des Menschen zur Anteilnahme am Schicksal des anderen und aus Mitgefühl. Sie gründet auf der Bereitschaft, für sich und für andere Verantwortung zu übernehmen. Sie ist die unverzichtbare Grundlage des Sozialstaates.

Solidarität ist die Grundlage der nationalen und internationalen Gewerkschaftsbewegung und beruht auf gemeinsamen Überzeugungen und Interessen.
In der Verantwortung für das Überleben der Menschheit stellen wir uns den ökologischen Herausforderungen. Wir setzen uns ein für die Bewahrung der natürlichen Ressourcen, für Frieden und Abrüstung sowie das Verbot von Massenvernichtungswaffen.

Mit den Werten Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Solidarität korrespondieren unsere Leitbilder guter Arbeit, guten Lebens, nachhaltigen Wirtschaftens in einer gerechten Gesellschaft und einer friedlichen Welt. Daran richten wir unser Handeln aus:
Alle haben das Recht auf gute Arbeit und gute Bildung. Gute Arbeit ist eine Arbeit, die Menschen ausfüllt, die sie fordert, die ihrer Tätigkeit einen Sinn gibt. Menschen brauchen Anerkennung, Wertschätzung und Respekt. Sie wollen ernst genommen, informiert, an Planungen und Entscheidungen beteiligt werden. Gute Arbeit fördert die Gesundheit und wahrt die Persönlichkeitsrechte. Sie entspricht dem Leistungsvermögen, den Fähigkeiten und den Fertigkeiten der Beschäftigten. Arbeit muss gut entgolten werden, auf die Interessen von Frauen und Männern gleichermaßen ausgerichtet und planbar sein und umfassende Teilhabe ermöglichen. 
 

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Jeder Mensch hat das Recht auf ein Einkommen durch Arbeit, das ein Leben in Würde ermöglicht. Das Entgelt der Beschäftigten muss entsprechend der Produktivitätsentwicklung steigen, den Anforderungen an ihre Arbeit Rechnung tragen, die Inflation ausgleichen, Ergebnis einer gerechten Umverteilung sein. Der Grundsatz muss gelten: Gleichwertige Arbeit muss gleich entgolten werden.


Jedes Beschäftigungsverhältnis und auch die selbstständige Tätigkeit muss sozial abgesichert sein. Das Dauerarbeitsverhältnis muss die Regel sein. Befristete Beschäftigung bedarf immer eines sachlichen Grundes und darf nur die Ausnahme sein. Auch Leiharbeit muss die Ausnahme sein und für sie muss gelten: Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen vom ersten Tage an. Alle Beschäftigungsverhältnisse sind vor ungerechtfertigter Kündigung zu schützen. 

Die Entwicklung der Produktivität und ein gerechter Zugang für alle zur guten Arbeit verlangen kürzere Arbeitszeiten. Arbeitszeiten müssen planbar sein, Ruhezeiten wie der Sonntag geschützt werden. Arbeit ohne Zeitmaß soll unzulässig sein. Arbeitszeiten sollen nach dem Lebensverlauf unterschiedlich gestaltet werden können:

für Weiterbildung, für Erziehung und Pflege, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit - und so eine Veränderung der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erleichtern. Alle haben das Recht, über die Verteilung ihrer Arbeit mitzubestimmen. Das Recht auf Zeitsouveränität schließt die soziale Sicherheit wie den Anspruch auf Zeit für die Tätigkeit außerhalb der Erwerbsarbeit ein. Gute Arbeit ist mitbestimmte Arbeit. Alle abhängig Beschäftigten haben das Recht, über ihre Arbeit mitzubestimmen und ihre Interessenvertretungen zu wählen. 



Grundsatzerklärung der ver.di  (Auszug)
Beschlossen vom Gewerkschaftsrat am 18. März 2010

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