Countdown Manteltarifvertrag: Stichtag 31. März!
Der Arbeitgeberverband für Verlage und Buchhandlungen in Bayern hat zum 31.03.2016 den Manteltarifvertrag gekündigt. Mit dieser Kündigung werden ab 1. April 2016 die wichtigsten Arbeitsbedingungen dieser Branche zur Disposition gestellt, z.B.
6 Wochen Urlaub
(statt gesetzlich 4 Wochen)
Einen Rechtsanspruch auf Tarifleistungen haben nur ver.di-Mitglieder.
Voraussetzung für die Nachwirkung des Tarifvertrages nach dem 31.März 2016
ist eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft vor dem 31.März 2016. Deshalb:
Gut, dass ich in der Gewerkschaft bin.
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