Montag, 21. Juli 2014

Der Countdown läuft


Die Arbeitgeber haben den Manteltarifvertrag zum 31. Juli 2014 gekündigt.

Damit wirken wesentliche Schutzregelungen ab dem 1. August nur noch nach. Das heißt, nur wer vor dem 1. August der Gewerkschaft ver.di beigetreten ist, kann weiterhin Ansprüche aus dem Manteltarifvertrag durchsetzten.

Das bedeutet: wenn Du noch kein ver.di-Mitglied bist und in den Schutz der Nachwirkung aus dem Manteltarifvertrag kommen willst, solltest Du noch vor dem Stichtag 31. Juli ver.di-Mitglied werden.

Das geht ganz einfach:

http://mitgliedwerden.verdi.de/

1 Kommentar:

  1. In dieser Situation bin ich wieder einmal froh, daß ich dabei bin.
    Leute traut euch! Es ist ja nicht auf Lebenszeit verpflichtend, sondern nur so lange, wie ihr es selber wollt.

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