Ein Betrieb ist kein Privatraum. Arbeitgeber können
dort nicht einfach schalten und walten, wie es ihnen gefällt. Auch für sie
gilt: Eigentum verpflichtet.Das stand bereits in der Weimarer Verfassung. Im
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland steht es immer noch und bildet
seither auch wieder die Grundlage für die Arbeit der Gewerkschaften.
Heribert
Prantl schrieb jüngst hierzu: „Man kann die Gewerkschaften gar nicht genug
dafür loben, was sie in den vergangenen hundert Jahren auf dieser Basis
geleistet haben.“Eine Voraussetzung dafür ist die im Grundgesetz verankerte
Koalitionsfreiheit: „Das Recht, zu Wahrung und Förderung der Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen Vereine zu bilden, ist für jedermann und alle Berufe
gewährleistet.“
Denn laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet
dies, dass es Gewerkschaften nicht bloß geben darf, sondern dass ihre
Mitglieder als solche auch betätigen dürfen.Selbstverständlich bilden
Betriebsratsmitglieder keine Ausnahme.




