Teil 1: Mutterschutz, Entgeltgleichheit, betriebliche Altersversorgung, Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung, Erwerbsminderungsrente und Mindestlohn
Mutterschutz
Ab 1. Januar 2018 schützt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) nun auch
Studentinnen, Schülerinnen und Auszubildende. Es verbessert den Kündigunsschutz
und verpflichtet die Arbeitgeber nun deutlicher, Arbeitsplätze und
Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass eine Schwangerschaft kein Aus
für die Berufstätigkeit bedeuten muss. Außerdem gilt ein neues
Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit – an diesem Punkt des neuen
Gesetzes übte der DGB deutliche Kritik.
Mehr zum Thema beim Bundesfamilienministerium.
Entgeltgleichheit



