Montag, 7. Juni 2021

Hugendubel in der Corona-Pandemie (3)

Teil 3:   Betriebsratsarbeit 

 

Wie wir im ersten Teil dieser Artikel-Serie zum Thema Gesundheitsschutz berichtet haben, verweigerte Hugendubel den Betriebsräten Informations- und Kontrollrechte, die erst nach Androhung juristischer Schritte durchgesetzt werden konnten.

Leider war das nicht der einzige Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, das eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung vorsieht. Hugendubel versuchte noch viel rigoroser die Betriebsarbeit zu behindern. 

Laut Betriebsverfassungsgesetz § 37, Absatz 2 sind "Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien", anders ausgedrückt, Betriebsratsarbeit hat vorrangig innerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen und das betroffene Betriebsratsmitglied ist hierfür vom Arbeitgeber - ohne Gehaltseinbußen - freizustellen.

Im § 37, Absatz 3 ist geregelt, daß wenn "Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen (ist), das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes (hat). Es entsteht somit ein Freizeitausgleichsanspruch."

Mitglieder eines Betriebsratsgremiums sollen also durch ihre Tätigkeit weder bevorteilt noch benachteiligt werden.

Und was macht Hugendubel?

Auf Anweisung der Personalabteilung wird die Personaleinsatzplanung so organisiert, daß die in Kurzarbeit befindlichen Betriebsräte ihre Betriebsratsarbeit ausschließlich in ihrer Freizeit machen sollen, also z.B. auch die Prüfung der Personaleinsatzpläne!

Ein solches betriebsratsfeindliches Verhalten ist in Deutschland nur von ganz wenigen Unternehmen an den Tag gelegt worden, die man an einer Hand abzählen kann. Und Hugendubel gehört zu dieser feinen Gesellschaft dazu. Das ist bedauerlich, wenn man sieht, wie die allermeisten Arbeitgeber in dieser schweren Krise mit ihren Betriebsräten fair und konstruktiv zusammenarbeiten, um die Krise zu meistern.

Viele Betriebsratsgremien bei Hugendubel nahmen diese Ohrfeige klaglos hin und schluckten das Unrecht. Allerdings gibt es gegen diesen Unternehmerwillkür auch Widerstand: einige betroffene Betriebsräte sind inividualrechtlich dagegen vorgegangen, einige Betriebsratsgremien haben ein Beschlußverfahren eingeleitet.

Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Wir werden weiterhin darüber berichten.



Hier die Links zu Teil 1 und Teil 2 der Serie Hugendubel in der Corona-Pandemie:

Gesundheitsschutz

Finanzielle Unterstützung 




 

 

 

 


2 Kommentare:

  1. Ja, bitte mehr Informationen!!!
    Reicht es denn immer noch nicht, daß man als Angestellter nun schon jahrelang einer angemessenen Gehaltserhöhung hinterherhechelt? Müßen jetzt seit geraumer Zeit auch noch die Arbeitnehmervertreter in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben behindert werden? Unerträglich!!!
    Das ist ja wohl nur die Spitze des Eisberges, wie lange wollen wir uns das als Masse der Angestellten noch gefallen lassen?

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  2. Mittlerweile gesteht Hugendubel den Betriebsräten pro Woche ein paar Stunden zu, bleibt allerdings bei seiner "Rechtsposition", dass Betriebsratsarbeit in der Freizeit stattzufinden habe. Deswegen laufen jetzt wie im Artikel oben zu lesen ist, sowohl individualrechtliche Verfahren einzelner BRs wie auch Beschlussverfahren durch BR-Gremien. Bemerkenswert ist, dass unsere Firma, die für Beschäftigte keinen Cent übrig hat, anscheinend genügend Geld hat um ihren Anwälten für monatelange Prozesse viel Geld in den Rachen werfen kann.

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