Eine Zwischenbilanz (1): Gesundheitsschutz
Nach fast 15 Monaten Pandemie ist es ein guter Zeitpunkt, eine erste Zwischenbilanz über die Entwicklungen in dieser Zeit bei Hugendubel zu ziehen. Beginnen wollen wir mit dem wohl wichtigsten Themenfeld, dem Schutz der Beschäftigten vor Corona.
Als im März 2020 die Dimension der Pandemie zum mindesten in Ansätzen erkennbar war, begann sich das Management in vielen Firmen auf die neue Lage einzustellen und eine Strategie zu entwickeln. Geschäftsführungen und Betriebsräte bildeten - oftmals zusammen mit den Betriebsärzten - Corona-Ausschüsse. Wöchentlich trat man zusammen, um Informationen auszutauschen um rasch und konstruktiv auf die jeweils aktuelle Lage reagieren zu können.
Nicht so bei Hugendubel. Den Betriebsräten wurde mit Hinweis auf den Datenschutz Auskünfte über auftretende Corona-Fälle verweigert. In der Tat gibt es bei - vor allem schweren - Krankheitsfällen ein informationelles Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Beschäftigten. Im Klartext: Die Filialleitung hat nicht hinauszuposaunen, wenn eine Kollegin Krebs hat.
Anders verhält es sich jedoch bei einer Pandemie: hier geht es um den Schutz a l l e r Beschäftigten. Der Gesundheitsschutz für alle schlägt hier den Datenschutz eines Einzelnen. Grundsätzlich ist ein Betriebsrat bei bestimmten Sachverhalten sowieso immer zum Datenschutz verpflichtet. Jede Woche werden in den Gremien Sachverhalte besprochen, die selbstverständlich vertraulich behandelt werden.
Leider hat die Hugendubel-GL wie andere betriebsratsfeindliche Unternehmer auch den Datenschutz vorgeschoben, um den Betriebsratsgremien Informationen vorzuenthalten, damit sie nach eigenem Gusto schalten und walten können.
Denn ein Betriebrat benötigt solche durchaus sensiblen Information nicht, um seine Neugierde zu befriedigen oder Klatsch und Tratsch zu verbreiten. Er braucht diese Informationen, um beurteilen zu können, ob sich der Arbeitgeber an Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen hält. Nur wenn man z.B. weiß, wer sich wann mit Corona infiziert hat, kann der Betriebsrat nachprüfen, ob das Infektionsschutzgesetz eingehalten wird und die Kolleg*innen des Infizierten rechtzeitig gewarnt und geschützt werden.
Monatelang hat die Hugendubel-Geschäftsleitung die Informationsrechte des Betriebsrates und damit letztlich die aller Beschäftigten mit Füßen getreten.
Und es kam, wie es kommen musste.
Kurz vor Weihnachten erkrankte jemand im HSC-Großraumbüro in der Hilblestr. an Corona. Die HSC-Leitung befürchtete wohl, dass der Laden dichtgemacht wird. Die große Mehrzahl der dort Beschäftigten wurde nicht informiert, ganz zu schweigen vom Betriebsrat.
Wer weiß, wie viele dann wenig später über die Weihnachtsfeiertage zu ihren Eltern, Großeltern und Geschwistern gefahren sind? Eine Entschuldigung für dieses fahrlässige und gesundheitsgefährdende Verhalten steht bis heute aus. Auch in den Filialen gab es angeblich monatelang keinen einzigen Corona-Fall bzw. die Kolleg*innen infizierten sich angeblich alle im Urlaub. Auf Nachfragen einzelner Betriebsräte, die von den Vorfällen durch den Flurfunk erfuhren, wurde äußerst aggressiv reagiert.
Erst als von Seiten der Arbeitnehmervertretung juristische Schritte angedroht wurden, änderte die Personalabteilung ihre Informationspolitik. Und als dann in der Zentrale in der Hilblestr. die Corona-Einschläge langsam in die Nähe der Chefs kamen, wurde konsequent reagiert und ganze Abteilungen nach Hause geschickt. Fast ein Jahr nach Ausbruch der Epidemie brauchte es, bis sich Geschäftsführung und Personalabteilung halbwegs für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten interessierten. Ein Armutszeugnis.
Die Corona-Pandemie ist wie ein Lackmus-Test: bereits latent vorhandene Zustände werden durch die Krise vorangetrieben und kommen zum Vorschein. Bei Hugendubel ist dies nicht nur die permanente Missachtung der betrieblichen Mitbestimmung, sondern auch eine Gleichgültigkeit gegenüber den Lebens- und Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen. Das betrüblichste an diesem Trauerspiel ist, dass im Gegensatz zu anderen Unternehmen, eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung, nicht die normalste und selbstverständlichste Sache der Welt ist.
Zum Wohle von Beschäftigten und Unternehmen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Ihr könnt Eure Kommentare vollständig anonym abgeben. Wählt dazu bei "Kommentar schreiben als..." die Option "anonym". Wenn Ihr unter einem Pseudonym schreiben wollt, wählt die Option "Name/URL". Die Eingabe einer URL (Internet-Adresse) ist dabei nicht nötig.
Wir freuen uns, wenn Ihr statt "Anonym" die Möglichkeit des Kommentierens unter Pseudonym wählt. Das Kommentieren und Diskutieren unter Pseudonym erleichtert das Austauschen der Argumente unter den einzelnen Benutzern.