Heute: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
München,
10.08.2018. In einem Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Ansbach hat der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung über mehrere Sonntagsöffnungen
für die Jahre 2018 und 2019 auf Klage der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) und der Katholischen Arbeitnehmerbewegung für unwirksam erklärt. Eine
Revision wurde nicht zugelassen.
Hintergrund
des Verfahrens war eine Verordnung der Stadt Ansbach zur verkaufsoffenen
Sonntagen im gesamten Stadtgebiet anlässlich jeweils eines
Street-Food-Festivals, eines Stadtfestes und eines Martinimarktes.
„Die
Entscheidung kommt nicht überraschend. Vielmehr führt diese die Rechtsprechung
des Bundesverwaltungsgerichtes und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu
anlassbezogenen Sonntagsöffnungen konsequent fort. Danach muss die eigentliche
Veranstaltung (Markt, Messe etc.) selbst in allen Bereichen, in den geöffnet
werden kann, für den Sonntag prägend sein.
Die Sonntagsöffnung hingegen darf
nur als Annex zu der Veranstaltung erscheinen. Es bleibt zu hoffen, dass
diese Rechtsprechung spätestens jetzt von den zuständigen Gemeinden auch wahrgenommen
und konsequent umgesetzt wird,“ erklärt Dr. Friedrich Kühn, welcher als
Rechtsanwalt die Klage für die ver.di und KAB geführt hat.
„Wer nicht
hören will muss fühlen,“ so das Fazit von Rita Wittmann, stellvertretende
Bezirksgeschäftsführerin von ver.di Mittelfranken. „ver.di Mittelfranken geht
davon aus, dass auch andere Kommunen wie Fürth und Weißenburg die Signale des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes verstehen und ihre Verordnungen nun
rechtskonform ändern“, so Wittmann weiter.
Ralph Korschinsky,
Geschäftsführer der Katholischen Arbeitnehmerbewegung zeigt sich bestätigt
durch die Entscheidung: „Immer wieder haben wir die Stadtverantwortlichen auf
die Rechtslage hingewiesen, leider waren diese aber nicht einsichtig, nun hat
der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eindeutig den Sonntagsschutz gestärkt.“
„Für den
Schutz des freien Sonntags, für unseren wichtigsten gesellschaftlichen
Zeitanker und für eine Gesellschaft in der man zumindest an einem Tag in der
Woche mal zur Ruhe kommen kann ist die Entscheidung des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofes ein wichtiger Schritt“, zeigt sich Stephan Doll, DGB
Regionsgeschäftsführer in Mittelfranken erfreut.
„Die Allianz
für den freien Sonntag in Ansbach sieht sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass
die Sonntagsöffnungen absolute Ausnahmen darstellen. Die wichtige Bedeutung des
Sonntags als synchroner Ruhetag vor wirtschaftlichen Interessen wird durch den
Tenor des Bayerischen VGH unterstrichen und gestärkt“, ergänzt Klaus Hubert,
Sprecher Allianz für den freien Sonntag in Ansbach.
Frank
Leibig, ver. di- Vertreter in der Sonntagsallianz Ansbach begrüßt die klare
Entscheidung des VGH und hofft, dass die Verantwortlichen der Stadt Ansbach nun
endlich von ihrem hohen Ross herunterkommen und die rechtswidrige Verordnung
außer Kraft setzen.
Quelle: www.bayern.verdi.de
Wenn das Stadtfest der Stadt Ansbach nicht prägend genug für eine Sonntagsöffnung ist, dann sollte das Stadtfest doch einfach abgesagt werden, damit auch die Menschen in Gastronomie, Tourismus oder was auch immer man in Ansbach so machen kann, am Sonntag frei haben. "Gesellschaftlicher Zeitanker" - verbaler Dünnpfiff. Bevormundung seitens gesellschaftlicher Randgruppen und eine sehr durchsichtige Allianz mit der Kirche, die doch sonst immer gerne den Rand halten sollte, wenn sie sich gesellschaftlich positioniert. Ganz billiges Manöver!
AntwortenLöschenLieber Anonym vom 19. August 2018 15:57:00,
Löschenda sieht man mal wieder, dass Dünnpfiff dem Arschloch nicht gut tut.
Stimmt zwar. Aber nicht alles, was das Arschloch juckt, muss deshalb Dünnpfiff sein.
LöschenKannst du mir bitte mal erklären, weshalb eine Gerichtsentscheidung (und zwar eindeutig eine zugunsten der von Sonntagsöffnungen betroffenen Beschäftigten) in einem Rechtsstaat mit einer Bevormundung durch Randgruppen zu tun haben soll? Sind Richter, die sich und das Gesetz nicht dem Diktat der Konzerne und dem Recht des Stärkeren unterwerfen, in deinen Augen Marginalexistenzen? Jesusmariaundjosef! In was für einem neoliberalistischen Neanderthal schwingst du den die Keule? Hast wohl eine kognitiv-emotionale Paleo-Diät hinter dir?
LöschenAlso mir persönlich wäre im Entscheidungsfall meine bescheidene sonntägliche Freizeit unter klerikaler und gewerkschaftlicher Vormundschaft lieber als jene große und wahre Freiheit, die man unter Direktionsrecht des Arbeitgebers genießt. Aber wenigstens habe ich dank des Anonym vom 19. August um 15:57:00 jetzt endlich kapiert, wie der Spruch "Arbeit macht frei" gemeint war.
Löschen@Anonym 24.8. @Randgruppler sowie @opificium
LöschenWir haben hier im Blog eine sogenannt Netiquette, d.h. eine respektvolle Form des Umgangs miteinader. Da heißt es:
"Wir bitten alle Verfasser von Beiträgen und Kommentaren um faire Diskussion, akzeptable und respektvolle Wortwahl."
Ich bitte dies zukünftig zu berücksichtigen, da die allgemeine Tendenz zur Verrohung der Sprache hier nichts zu suchen hat. Also bitte Argumente und keine Fäkalsprache. Hart aber fair.
@ Marley
LöschenDu glaubst nicht wirklich an eine unabhängige Gerichtsbarkeit oder gar Gerechtigkeit durch Gerichtsurteile in diesem Land?
Doch!
LöschenTausende im Handel Beschäftigte eine "gesellschaftliche Randgruppe"? Ein "ganz billiges Manöver" ist es dagegen, wenn Gastronomiebeschäftigte gegen Verkäuferinnen ausgespielt werden sollen. Die Sonntagsallianz hat in den letzten Jahren ein äußerst erfolgreiches Bündnis gegen die von der Kapitalseite vorangetriebene Entgrenzung der Lebensbedingungen geschaffen. Wenn der Vorstoß der Karstadt- und Kaufhof-Chefs zu einer totalen Freigabe der Sonntagsöffnung sich durchsetzen würde, dann wäre es mit der Freiwilligigkeit und irgendwelchen Zuschlägen, was von einigen naiven Beschäftigten manchmal als Argument angeführt, sehr schnell vorbei. Das sollte eigentlich jeder lohnabhängog Beschäftigte kapieren.
AntwortenLöschenDie Gewerkschaften und die Kirchen waren die gesellschaftlichen Randgruppen gemeint. Wie viele Menschen sind gleich letztes Jahr aus den Kirchen ausgetreten? Wie viele Prozent der Gesamtgesellschaft reden nur über Gewerkschaften, wenn Züge, Kitas und Müllentsorgung bestreikt werden und dann auch nicht in lobenden Tönen?
LöschenEgal, Hauptsache der "Kapitalseite" wurde gezeigt, was eine Harke ist. Die meisten Leute entgrenzen ihre Lebensbedingungen ganz von alleine und haben ohnehin verlernt, sich Muße und Auszeit zu gönnen. Was man ja daran sieht, wie sehr die Sonderöffnungen angenommen werden.
Wohlgemerkt Sonder-Öffnungen. Die Forderung von Kaufstadt oder Karland oder wie der fusionierte Konzern am Ende heißen mag ist natürlich Mist. Wenn jeder Sonntag offen ist, wäre es nichts besonderes mehr.
Es geht nicht darum, der Kapitalseite zu zeigen "was eine Harke ist". Sondern es geht darum, Beschäftigte und deren Arbeitszeit nicht zu einem Spielball von Kapitalinteressen verkommen zu lassen. Wenn Gewerkschaften und Kirchen und übrigens sehr viele kulturelle und sportliche Institutionen und Vereine sich zur Sonntagsallianz zusammenschließen, dann deswegen weil die Kapitalseite sehr großen Einfluß auf die Politk hat. Deren Tendenz zielt eben auf eine totale Freigabe ab, wobei das nicht heißt daß, dann jeden Sonntag geöffnet sein muß aber eben damm, wenn sie es wollen. D.h. ohne Freiwilligikeit, nicht nur 4 -5 mal im Jahr und ohne jeden Zuschlag. Denn wer keinen Spätzuschlag zahlen will für jemanden, der am Samstagabend um 20:00 Uhr im Laden steht, der wird auche keinen Zuschlag für Sonntagsarbeit bezahlen wollen. Denn es sei ja ganz normal, am Sonntag im Laden zu stehen.
LöschenDiesen letzten Rest an Lebensqualität zu verteidigen bei sowieso familienfeindlichen Arbeitszeiten und niedrigen Löhnen, das müßte doch jedem klar sein.