an die demokratischen Parteien zur Bundestagswahl 2025
Gute Arbeit
Gute Arbeit muss tariflich entlohnt, sozial abgesichert, gesund sowie selbst- und mitbestimmt sein:
Stärkung des Tarifvertragssystems
Mitbestimmungsrechte ausbauen
Gesetzlichen Mindestlohn auf 15 Euro erhöhen
Das Tarifvertragssystem muss
gestärkt werden
Wir fordern bessere Möglichkeiten für
die Allgemeinverbindlicherklärung und
die kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen sowie ein Bundestariftreuegesetz,
das öffentliche Aufträge, Förderungen
und staatliche (Re-) Finanzierungen an
repräsentative Tarifverträge knüpft.
Zudem sollen OT-Mitgliedschaften
(Mitgliedschaften ohne Tarifbindung) in
Arbeitgeberverbänden untersagt
werden. Einschränkungen des Streikrechts lehnen wir entschieden ab.
Wir brauchen einen armutsfesten
gesetzlichen Mindestlohn. Er muss
noch im Jahr 2025 auf 15 Euro steigen.
Soloselbstständige und Plattformbeschäftigte brauchen branchenspezifisch angemessene Vergütungen. Zudem
erwarten wir eine Mindestausbildungsvergütung, die mindestens 80% der
tariflichen Ausbildungsvergütung
entspricht.
Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz. Deshalb lehnen wir
jegliche Verschlechterungen ab. Wir
halten am 8-Stundentag fest. Nötig sind
mehr selbstbestimmte Arbeitszeit und
das Erfassen der Arbeitszeit durch
Arbeitgeber.
Ebenso brauchen Erwerbstätige in der
digitalen Arbeitswelt mehr Zeitsouveränität für unterschiedliche
Lebensphasen und für eine sich
wandelnde Arbeitswelt in Verbindung
mit geförderter Bildungs(teil)zeit und
Weiterbildung.
Der Gender Pay Gap ist endlich zu
überwinden. Wir fordern ein Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen
Prüfverfahren, einer Berichtspflicht für
Unternehmen und das Verbandsklagerecht für Gewerkschaften.
Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt werden.
Die sachgrundlose Befristung gehört
abgeschafft. Kettenbefristungen sind zu
überwinden und Befristungen nach
Sachgrund einzuschränken.
Werkverträge werden häufig genutzt,
um Tarifstandards und andere Normen
zu unterlaufen. Dieser Missbrauch von
Werkverträgen muss durch wirksame
Gesetze und Kontrollen verhindert
werden.
In der Leiharbeit fordern wir gleiche
Bezahlung und Arbeitsbedingungen vom
ersten Tag der Verleihung an, plus 10%
Flexibilisierungsaufschlag. Der Streikbrucheinsatz von Leiharbeitnehmer*innen
muss in allen Fällen untersagt werden.
Wir wollen mehr Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten
bezogen auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterbildung, digitale Arbeit,
den Einsatz von KI, Fremdpersonaleinsatz, Personalbemessung und Beschäftigungssicherung. In der Unternehmensmitbestimmung sind Mitbestimmungsvermeidung oder flucht durch europäische und nationale Gesetze zu verhindern. Wir fordern das Ende des
Doppelstimmrechts für Aufsichtsratsvorsitzende in mitbestimmten Kapitalgesellschaften.
Einführung des Offizialdeliktes in der
Betriebsverfassung. Staatsanwaltschaften müssen „von Amts wegen“ gegen
die Behinderung von Betriebsratswahlen
bzw. die Behinderung von Betriebsratstätigkeit vorgehen können.
Aktive Arbeitsmarktpolitik stärken.
Eine staatliche Qualifizierungsoffensive
für den Statuserhalt von Fachkräften und
für den leichteren Zugang zu Bildungsund Berufschancen, die zu besseren
Arbeits-, Entgelt- und Lebensbedingungen von Beschäftigten beziehungsweise
Erwerbslosen führt, ist überfällig. Dem
Recht auf Beratung muss ein Recht auf
Förderung folgen. Zudem benötigen die
Bundesagentur für Arbeit und die
Jobcenter eine bessere finanzielle und
personelle Ausstattung.
Abschaffen des kirchlichen
Sonderarbeitsrechts. Dieses Sonderrecht der Kirchen muss auf
ein verfassungsrechtlich notwendiges
Maß zurückgeführt werden. Die Arbeit
in der Kita, dem Krankenhaus oder der
Pflege ist keine verkündungsnahe
Tätigkeit. Die Gleichstellung von
kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien mit
Tarifverträgen sind abzuschaffen; ebenso
die diesbezüglichen Ausnahmen im
Betriebsverfassungsgesetz § 118.
Quelle: ver.di wählt