Donnerstag, 9. Dezember 2021

Lieferdienst Gorillas: Erster Betriebsrat gewählt

 LAG weist miese Tricks des Gorillas-Managements zurück

 Gorillas: Kandidaten der Betriebsratswahl in den Mühlen der Justiz -  arbeitsunrecht in deutschland

 Riders united will never be defeated: Gorillas-Beschäftigte erkämpfen Betriebsratswahlen 

(Foto: www.arbeitsunrecht.de)

Die Beschäftigten des Fahrradlieferdienstes Gorillas in Berlin konnten – wie geplant – Ende November einen Betriebsrat wählen. Der Arbeitgeber hatte versucht, die Wahl zu verhindern. Er wollte, dass das Arbeitsgericht Berlin die Wahl durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung abbricht. Dieser Versuch ist gescheitert, auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat das Ansinnen des Arbeitgebers abgewiesen. Weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind nicht möglich. 

ABBRUCH NICHT VORGESEHEN 

Das LAG wies in einer Pressemitteilung darauf hin, dass eine Betriebsratswahl gerichtlich nur abgebrochen werden könne, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Män-gel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden. In allen anderen Fällen sei der Arbeitgeber auf das Wahlanfechtungsverfahren zu verweisen, bei dem der gewählte Betriebsrat jedoch zunächst im Amt bleibe.

 „Im vorliegenden Fall lagen diese Voraussetzungen für einen Abbruch der Betriebsratswahl nicht vor“, heißt es in der Pressemitteilung. Weitere Rechtsmittel sind nicht möglich.Auch das Arbeitsgericht Berlin hatte zuvor in den von der Arbeitgeberseite vorgetragenen Fehlern keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Nichtigkeit der Wahl gesehen. Der Arbeitgeber hatte unter anderem mit von ihm vorgenommenen Veränderungen in der betrieblichen Organisation argumentiert. 

Die vorgetragene Argumentation reichte den Richter*innen allerdings nicht aus. Auch geltend gemachte mögliche Fehler bei der Bildung des Wahlvorstandes und den Wahlaushängen reichten für die Feststellung einer Nichtigkeit nicht aus. 

NUR EIN WAHLLOKAL 

Gewählt wurde an sechs Tagen Ende November, doch auch das blieb nach einem Bericht der Berliner Zeitung nicht problemfrei. Unter Berufung auf einen Anwalt, der mehrere Rider bei Anfang Dezember beginnenden Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht vertritt, gab es nur ein Wahllokal. Beschäftigte, die ihre Stimme abgeben wollten, sollten dies einen Tag vorher bei ihren Vorgesetzten anmelden. 

Der Jurist befürchtet, dass das insbesondere befristet Beschäftigte und Mitarbeiter*innen in Probezeit davon abgehalten hat, ihr Wahlrecht auszuüben, heißt es in dem Zeitungsbericht. Der Betriebsrat will sich in den nächsten Tagen konstituieren. 

Aktenzeichen 13 TaBVGa 1534/21 (LAG), 3 BVGa 10332/21

 

Quelle: ver.di news 17

 

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