Dienstag, 27. April 2021

Telefonische Krankschreibung weiter möglich

Ein Mobiltelefon und ein Krankenschein

 

Telefonische Krankschreibungen bei Erkältungsbeschwerden bleiben bundesweit weiterhin möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis Ende Juni gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt – wegen des anhaltend hohen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie.

Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich. Es sei das Ziel, Arztpraxen zu entlasten und Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten, so der Gemeinsame Bundesausschuss.

 Quelle: www.bundesregierung.de

  

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