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Seit Wochen sind sie wieder geschlossen: Friseure, Kinos, Hotels, Cafés,
Restaurants, Geschäfte im Einzelhandel und viele mehr. Hunderttausende
Kolleg*innen sind von den Schließungen betroffen und in Kurzarbeit. Seit
drei Monaten müssen sie mit 60 Prozent (67 Prozent mit Kindern) oder 70
Prozent (bzw. 77 Prozent) ihres ohnehin schon sehr niedrigen Einkommens
auskommen. Oft reicht das Geld vorne und hinten nicht, ohne eigenes
Verschulden geraten diese Menschen in existenzgefährdende Notlagen.
Unsere
Kolleg*innen brauchen in dieser dramatischen Situation dringend
Unterstützung. Zusammen mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
(NGG) fordert ver.di deshalb in einem offenen Brief an die Regierung ein
branchenunabhängiges Mindest-Kurzarbeitergeld in einer Höhe von 1.200 Euro, angelehnt an den gesetzlichen Mindestlohn.
Du kannst dich uns anschließen und unsere Petition dazu hier unterzeichnen:
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
Bundesfinanzminister Olaf Scholz
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil
SPD Parteivorsitzende Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans
CDU Parteivorsitzender Armin Laschet
CSU Parteivorsitzender Markus Söder
CDU/CSU Fraktionsvorsitzender Ralf Brinkhaus
SPD Fraktionsvorsitzender Dr. Rolf Mützenich
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat sich mit den Landesregierungen auf eine Verlängerung und weitere Verschärfung der coronabedingten Einschränkungen verständigt. Angesichts anhaltend hoher Infektionszahlen sind Maßnahmen zu treffen, die helfen, Menschenleben zu schützen und die Pandemie zu überwinden, dessen sind wir uns bewusst.
Wir erleben allerdings auch die gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Beschlüsse auf die Beschäftigten der von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) organisierten Branchen. Weiterhin geschlossene Hotels, Cafés, Restaurants, Friseure, Kinos, Geschäfte im Einzelhandel - um nur einige zu nennen - haben schwerwiegende Folgen. Viele hunderttausend Beschäftigte der betroffenen Branchen sind erneut in Kurzarbeit oder haben bereits ihren Arbeitsplatz verloren. Der überwiegende Teil von ihnen wird im November 2020 im dritten oder vierten Monat des Kurzarbeitergeld-Bezuges gewesen sein und somit erst im Februar oder März 2021 80 Prozent (87% mit Kindern) ihres Nettogehalts erhalten. In diesem Winter muss demnach ein Großteil der Beschäftigten in Niedriglohnbereichen mit 70 Prozent (bzw. 77%) Kurzarbeitergeld über die Runden kommen.
Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung (WSI-Report 62, November 2020) sind in der Pandemie große Teile der Niedriglohnbezieher*innen trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld in existentielle Nöte geraten. 60% oder 70% von einem sehr niedrigen Einkommen sind existenzgefährdend wenig und mögliche Rücklagen bei Beschäftigten aus dem Niedriglohnbereich sind nach mehreren Pandemiemonaten jetzt aufgebraucht.
Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen in dieser dramatischen Situation Ihre Unterstützung: Wir fordern für sie die Einführung eines branchenunabhängigen Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro. Berechnungsbasis ist der gesetzliche Mindestlohn.
Das Mindest-Kurzarbeitergeld ist eine Untergrenze. Es ist eine Ergänzung und keine Alternative zu bestehenden Leistungen und Regelungen.
Bitte setzen Sie sich dafür ein!
Danke und mit freundlichen Grüßen,
ErstunterzeichnendeGuido Zeitler
Frank Werneke
Christine Behle
Katrin Göring-Eckardt und Dr. Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen
Amira Mohamed Ali und Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzende Die Linke
Bernd Riexinger, Parteivorsitzender Die Linke
Quelle: www.verdi.de
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