Mittwoch, 22. April 2020

Neue Informationen des Gesamtbetriebsrats


Neue Informationen des GBRs


In Sachen Fortsetzung der Kurzarbeit gibt es folgende Neuigkeiten:

Einerseits ist es uns gelungen, durch hartnäckiges Verhandeln bis zum Schluss der Arbeitgeberseite noch einige Zugeständnisse zu Euren/Ihren Gunsten abzuringen, andererseits müssen wir nüchtern feststellen, dass wir zwei wesentliche Ziele nicht erreicht haben. Das sind eine kürzere Laufzeit der Vereinbarung und eine Verpflichtung für die Geschäftsleitung, mit uns zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Regelung zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes zu treffen.

Was regelt die Vereinbarung im Einzelnen?

Mit der Wiederöffnung der Filialen wird jeder von Kurzarbeit betroffenen Kollegin ein Mindestbeschäftigungsumfang von 30% seiner individuell vereinbarten Arbeitszeit garantiert. Diese Marke darf nicht unterschritten werden. Der Mindestbeschäftigungsumfang wird grundsätzlich auf alle Beschäftigten einer Filiale gleichmäßig verteilt (also kein "Nasenprinzip").

Es gibt jetzt einen Automatismus, das bei Erreichen bestimmter Umsatzziele die Kurzarbeit verringert werden muss. Von diesem darf der Arbeitgeber nicht abweichen.

Der Mindestbeschäftigungsumfang kann überschritten werden, wenn dies aufgrund der Öffnungszeiten und örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist. Darauf haben die Betriebsräte vor Ort bei der Personaleinsatzplanung zu achten und werden dies natürlich auch tun.



Kolleg*innen können beantragen, in einem geringeren Beschäftigungsumfang als 30% oder gar nicht tätig zu sein (Kurzarbeit Null). Sie legen sich damit nicht dauerhaft fest, sondern können ihre Arbeitszeit auch wieder erhöhen.

Als erste Rate aus dem Härtefallfonds von 210.000 € werden 70.000 € an Beschäftigte verteilt, deren Gehalt monatlich 2.600 € brutto nicht übersteigt (das Gehalt von Teilzeitkräften wird entsprechend hochgerechnet).

Bis 31. Mai gibt es eine Regelung über die Verteilung der restlichen 140.000 €.

Alle nachträglichen Urlaubsanträge für April gelten als genehmigt. Jeder Urlaubstag bedeutet ein Tag volles Gehalt!

Ab Mai kann man sich anteilig pro Monat 1/12 des Urlaubs- u. Weihnachtsgeldes als Vorschuss auszahlen lassen.

Die volle Höhe von Urlaubs- u. Weihnachtsgeld wird trotz Kurzarbeit garantiert.

Dazu: Hugendubel muss mit dem Gesamtbetriebsrat eine Vereinbarung über ein umfängliches Corona-Schutzkonzept verhandeln und abschließen. Wir werden genau darauf achten, dass es keine Minimallösungen gibt, was Ihren/Euren Schutz in der Arbeit betrifft!

Als Kröten mussten wir schlucken, dass die Vereinbarung bis 31.12. gilt und keine weitere Kompensation Ihrer/Eurer Einkommensverluste vorgesehen ist.

Leider hat es eine Kampagne gegeben, Betriebsräte in dieser schwierigen Verhandlungssituation zu diffamieren und unter Druck zu setzen. Dabei wurden unverantwortliche Gerüchte in die Welt gesetzt, diese lehnten die Fortsetzung der Kurzarbeit ab und wollten damit die Wiedereröffnung unserer Filialen verhindern. Dadurch sollte vereitelt werden, dass die Betriebsräte bei den Verhandlungen möglichst günstige Bedingungen für die Beschäftigten herausholen.

Wir bedanken uns bei allen Führungskräften und Kolleg*innen, die sich an dieser Kampagne nicht beteiligt haben. Besonders danken wir allen, die uns durch ihre positiven Zuschriften unterstützt haben.

Herzliche Grüße und alles Gute
Gesamtbetriebsrat Hugendubel und Betriebsrat München


1 Kommentar:

  1. Ich danke ganz herzlich dem Münchner Betriebsrat für sein Engagement für uns!

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