Freitag, 23. November 2018

WELTBILD-Management scheitert vor Gericht

Erfundene Vorwürfe und ehrverletzende Behauptungen
rechtfertigen keine Kündigung des BR-Vorsitzenden

Wer am Montagmorgen nicht selbst dabei sein konnte, schickte ein Foto zur Unterstützung des Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD. Die DemonstrantInnen präsentierten über 100 Fotos von weiteren UnterstützerInnen aus ganz Deutschland.

Die Plätze im Gerichtssaal reichten nicht für die vielen UnterstützerInnen, die zur Verhandlung über die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden von WELTBILD gekommen waren. Vor dem Gericht formierten sich Dutzende mit Fahnen und Bannern zum bunten Protest: „Schluss mit dem Betriebsrats-Mobbing bei WELTBILD!“ Drinnen erging es den Vertretern des Arbeitgebers nicht besser. Sie konnten keinerlei Beweise für die Behauptung vorlegen, der Vorsitzende habe einen Mitarbeiter zum Blaumachen aufgefordert.


Am Ende der Verhandlung riet der Vorsitzende Richter dem Arbeitgeber dringend, den Antrag zur Kündigung des Betriebsrats zurückzuziehen. Man müsse nicht immer alles auf die Spitze treiben, sagte das Gericht, das weder stichhaltige Beweise für die Vorwürfe des Arbeitgeber erkennen konnte, noch den Vorwurf als solchen für kündigungsrelevant hielt.

Gewerkschaftssekretär Thomas Gürlebeck von ver.di überrascht das nicht: „Erfundene Vorwürfe und ehrverletzende Behauptungen reichen eben nicht, um einen Betriebsratsvorsitzenden aus dem Amt zu jagen.“ Aber der Gewerkschafter ist auch wütend: „Die Geschäftsführung will jetzt genau denjenigen loswerden, der in der höchst schwierigen Phase der Insolvenz unermüdlich für den Fortbestand des Unternehmens und die Beschäftigten gekämpft hat. Der Vorwurf, er solle einen Kollegen dazu angestiftet haben, WELTBILD zu schädigen, ist eine unerhörte Dreistigkeit.“


BR-Vorsitzender soll gehen, weil er unbequem ist


Viele Kolleginnen und Kollegen vermuten, dass die Geschäftsführung den BR-Vorsitzenden vor allem deshalb loswerden will, weil er unbequem ist und Konflikten nicht aus dem Weg geht. Gürlebeck teilt diese Einschätzung: „Hier wird die Sozialpartnerschaft mit Füßen getreten. Einen solchen Umgang mit Betriebsräten kann man nur verurteilen, und man muss sich fragen, welches Rechtsempfinden in der WELTBILD-Geschäftsführung vorherrscht.“

Die Urteilsverkündung ist für den 29.11.2018 vorgesehen. Bis dahin hat der Arbeitgeber Zeit, sich zu entscheiden, ob er das Betriebsrats-Mobbing weitertreiben oder wieder auf den Boden von Gesetz und Anstand zurückkehren möchte.



Quelle: www.weltbild-verdi.de

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