Montag, 20. Januar 2025

Zentrale Anforderungen (1)

an die demokratischen Parteien zur Bundestagswahl 2025

Gute Arbeit

Gute Arbeit muss tariflich entlohnt, sozial abgesichert, gesund sowie selbst- und mitbestimmt sein:


Stärkung des Tarifvertragssystems 

Mitbestimmungsrechte ausbauen 

Gesetzlichen Mindestlohn auf 15 Euro erhöhen


Das Tarifvertragssystem muss gestärkt werden Wir fordern bessere Möglichkeiten für die Allgemeinverbindlicherklärung und die kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen sowie ein Bundestariftreuegesetz, das öffentliche Aufträge, Förderungen und staatliche (Re-) Finanzierungen an repräsentative Tarifverträge knüpft. Zudem sollen OT-Mitgliedschaften (Mitgliedschaften ohne Tarifbindung) in Arbeitgeberverbänden untersagt werden. Einschränkungen des Streikrechts lehnen wir entschieden ab.

Wir brauchen einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn. Er muss noch im Jahr 2025 auf 15 Euro steigen. Soloselbstständige und Plattformbeschäftigte brauchen branchenspezifisch angemessene Vergütungen. Zudem erwarten wir eine Mindestausbildungsvergütung, die mindestens 80% der tariflichen Ausbildungsvergütung entspricht.

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz. Deshalb lehnen wir jegliche Verschlechterungen ab. Wir halten am 8-Stundentag fest. Nötig sind mehr selbstbestimmte Arbeitszeit und das Erfassen der Arbeitszeit durch Arbeitgeber.

Ebenso brauchen Erwerbstätige in der digitalen Arbeitswelt mehr Zeitsouveränität für unterschiedliche Lebensphasen und für eine sich wandelnde Arbeitswelt in Verbindung mit geförderter Bildungs(teil)zeit und Weiterbildung.

Der Gender Pay Gap ist endlich zu überwinden. Wir fordern ein Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen Prüfverfahren, einer Berichtspflicht für Unternehmen und das Verbandsklagerecht für Gewerkschaften.

Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt werden.

Die sachgrundlose Befristung gehört abgeschafft. Kettenbefristungen sind zu überwinden und Befristungen nach Sachgrund einzuschränken. 

Werkverträge werden häufig genutzt, um Tarifstandards und andere Normen zu unterlaufen. Dieser Missbrauch von Werkverträgen muss durch wirksame Gesetze und Kontrollen verhindert werden.

In der Leiharbeit fordern wir gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen vom ersten Tag der Verleihung an, plus 10% Flexibilisierungsaufschlag. Der Streikbrucheinsatz von Leiharbeitnehmer*innen muss in allen Fällen untersagt werden. 

Wir wollen mehr Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten bezogen auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterbildung, digitale Arbeit, den Einsatz von KI, Fremdpersonaleinsatz, Personalbemessung und Beschäftigungssicherung. In der Unternehmensmitbestimmung sind Mitbestimmungsvermeidung oder flucht durch europäische und nationale Gesetze zu verhindern. Wir fordern das Ende des Doppelstimmrechts für Aufsichtsratsvorsitzende in mitbestimmten Kapitalgesellschaften. 

Einführung des Offizialdeliktes in der Betriebsverfassung. Staatsanwaltschaften müssen „von Amts wegen“ gegen die Behinderung von Betriebsratswahlen bzw. die Behinderung von Betriebsratstätigkeit vorgehen können.

Aktive Arbeitsmarktpolitik stärken. Eine staatliche Qualifizierungsoffensive für den Statuserhalt von Fachkräften und für den leichteren Zugang zu Bildungsund Berufschancen, die zu besseren Arbeits-, Entgelt- und Lebensbedingungen von Beschäftigten beziehungsweise Erwerbslosen führt, ist überfällig. Dem Recht auf Beratung muss ein Recht auf Förderung folgen. Zudem benötigen die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung. 

Abschaffen des kirchlichen Sonderarbeitsrechts. Dieses Sonderrecht der Kirchen muss auf ein verfassungsrechtlich notwendiges Maß zurückgeführt werden. Die Arbeit in der Kita, dem Krankenhaus oder der Pflege ist keine verkündungsnahe Tätigkeit. Die Gleichstellung von kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien mit Tarifverträgen sind abzuschaffen; ebenso die diesbezüglichen Ausnahmen im Betriebsverfassungsgesetz § 118.


Quelle: ver.di wählt



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