Mittwoch, 8. September 2021

DGB-Wahlcheck zur Bundestagswahl 2021 (2)

 Thema: Mitbestimmung und Betriebsräte


Arme mit Wahlkarte Echt Gerecht

 

Demokratie beginnt in der Arbeitswelt: So sorgen Betriebsräte und Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsräten für gute Arbeitsbedingungen. Einmal mehr ist das in der Corona-Krise deutlich geworden. Doch in einer digitalen Arbeitswelt muss die Mitbestimmung für neue Herausforderungen angepasst werden.

 

DGB-Forderungen zum Thema Mitbestimmung und Bteriebsräte:

 

So müssen Betriebs- und Personalräte gestärkt werden

  • Umfassender Kündigungsschutz für Beschäftigte, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen
  • Be- oder Verhinderung von Betriebsräten schärfer sanktionieren, "union busting" als Offizialdelikt einstufen und Schwerpunktstaatsanwaltschaften einrichten
  • Initiativ- und Mitbestimmungsrecht für Betriebsräte bei Arbeitszeiterfassung, Personalbemessung, Ein- und Durchführung betrieblicher Qualifizierungsmaßnahmen, Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsmaßnahmen, Fragen der Gleichstellung, Entgeltgerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Einbeziehung weiterer Personengruppen (wie Werkvertragsbeschäftigte, arbeitnehmerähnliche Beschäftigte) in die Belegschaften
  • Betriebsverfassungsrechtliches Zutrittsrecht der Gewerkschaften stärken, auch durch digitale Zugangsrechte, insbesondere in Betrieben der Plattformökonomie

 

So kann die Arbeitnehmer-Mitbestimmung in Aufsichtsräten großer Unternehmen gestärkt werden

  • Legale Schlupflöcher zur Vermeidung der Unternehmensmitbestimmung im deutschen und europäischen Recht schließen
  • Effektive Sanktionen für die Fälle, in denen die Mitbestimmungsgesetze rechtswidrig ignoriert werden
  • Unternehmensmitbestimmung modernisieren, um das Doppelstimmrecht der/des Aufsichtsratsvorsitzenden für alle Maßnahmen der strategischen Ausrichtung des Unternehmens durch ein Schlichtungsverfahren zu ersetzen (wie in der Montan-Mitbestimmung)
  • Senkung der Schwellenwerte im Mitbestimmungsgesetz von 2.000 auf 1.000 Arbeitnehmer*innen und der im Drittelbeteiligungsgesetz von 500 auf 250


Hier geht´s zum Thema Mitbestimmung und Betriebsräte in den Wahlprogrammen der Parteien.

 

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