Bayerische Initiative zur Stärkung des Einzelhandels
1.Ausgangslage
a.
Differenziertes Bild: Wir nehmen ein sehr differenziertes Bild
wahr. In Betrieben/Unternehmen, welche bisher gut durch die Krise gekommen
sind oder sogar zu den Gewinnern der Krise gehören, haben
die Arbeitsbelastungen dramatisch zugenommen. Mehr Umsätze mussten mit dem
vorhandenen Personal bei stark erschwerten Bedingungen erarbeitet
werden.
Die Beschäftigten erwarten Maßnahmen zu mehr guter Arbeit und
dauerhafte Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit.In Krisenbetrieben haben
Beschäftigte empfindliche Einkommensverluste durch Kurzarbeit und zum Teil
Einkommenskürzungen hinnehmen müssen.
Beim Großteil der Beschäftigten in allen Betrieben nehmen wir
Verunsicherung und Zukunftsängste wahr.Menschen mit sozialen Einkommen
(Renten, Hartz IV, etc.) stellen zunehmend eklatante Preissteigerungen bei
Lebensmitteln fest, was zu Umsatzverlagerungen und Unsicherheit auch
bei dieser Konsumentengruppe führt.
b.
Verlierer und Gewinner: Neben eindeutigen Verlierern der
Krise, die bereits im Schutzschirmverfahren stehen oder Schließungen und
Arbeitsplatzabbau vorbereiten, gibt es eindeutige Gewinner der Krise
wie Onlinekonzerne, Konzerne im Lebensmitteleinzelhandel, Bau- und
Gartenmärkte, um einige zu nennen.
c.
Verschärfter Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel: Die
Maßnahmen gegen die Corona Pandemie haben in ihrer Wirkung den
Verdrängungswettbewerb im Einzelhandel verschärft.
Konzerne und Unternehmen, die öffnen konnten (wie z.B.
der Lebensmitteleinzelhandel, der Onlinehandel, die Bau- und Gartenmärkte)
konnten zusätzliche Umsätze generieren, während andere Umsätze verloren
haben oder noch tiefer in eine ohnehin schon vorhandene Unternehmenskrise
rutschten.Nun müssen wir aber feststellen, dass Gewinne der Krise für eine
weitere Verschärfung des Wettbewerbs genutzt werden, zum Beispiel durch beschleunigte
Investitionen in den Aufbau des Lebensmittelonlinehandels oder zunehmende
Preiskämpfe, angeheizt durch die Discounter. Dadurch werden weitere
Umsätze aus anderen Teilbranchen zu den Krisengewinnern verlagert.
d.
Die Zukunftsfrage nicht im Blick: Die aktuelle
Krisenentwicklung lässt mittel- und langfristige Zukunftsfragen in den
Betrieben und Unternehmen in den Hintergrund treten. Am deutlichsten ist
dies bei der Ausbildung festzustellen. Das Angebot an Ausbildungsplätzen
einerseits und das Bemühen um ein positives Image bei den
jungen Menschen traten noch mehr in den Hintergrund. Neben betrieblichen
Initiativen gibt es wenigBrancheninitiativen.
2. Stärkung Binnennachfrage
a.
Gesamtwirtschaftliche Maßnahmen: Bei der aktuellen Entwicklung der Exportwirtschaft bekommt die Stärkung der Binnenwirtschaft noch zentralere Bedeutung. Die Stärkung der Binnennachfrage steht dabei im Zentrum. Menschen müssenwieder mehr in die Lage versetzt werden, zu konsumieren und es muss die Konsumneigung erhöht werden. Dazu muss Ängsten und Verunsicherung, die der Konsumneigung entgegenstehen, begegnet werden.
b.
Spezifische Maßnahmen: Neben den allgemein bekannten Maßnahmen der Steigerung der Binnennachfrage sollten spezielle Maßnahmen ergriffen werden.Menschen mit hoher Konsumneigung (weil der größte Teil ihres Einkommens wieder in den Konsum fließt), also beispielsweise Rentner*innen, Hartz IV-Empfänger und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen sollten stärker in den Blick genommen werden. Maßnahmen können sein:
·Schnellere Erhöhung Mindestlohn
·Zeitnahe Einführung
Grundrente und schnelle Ausweitung
· Zügige Erhöhung
Hartz IV Regelsatz und Änderung der Struktur (weiße Ware aus dem Regelsatz
nehmen)
3. Zukunftsängsten begegnen und abbauen – Vertrauen schaffen
a.
Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsplatzsicherheit: Die Angst um den eigenen Arbeitsplatz ist nicht nur bedrohlich für die Betroffenen und ihr Umfeld, esführt auch vielfach zu Konsumzurückhaltung und verstärkter Sparneigung. Deshalb sind Maßnahmen,welche die Arbeitsplatzsicherheit steigern oder die Angst minimieren, ein wichtiger Schritt. Solche Maßnahmen können sein:
·Betriebliche Beschäftigungspakte
·Tarifverträge zur
Beschäftigungssicherung
·Gemeinsame Erklärungen
der Betriebsparteien zur Zukunftssicherheit des Unternehmens
·Maßnahmen zur
Qualifizierung der Beschäftigtenb.Maßnahmen zur Existenzsicherung
Die Unsicherheit um die eigene Existenz und Zukunft hat weitreichende negative Folgen, führt aber ebenfalls zur Konsumzurückhaltung und Sparneigung. Tarifverträge und Tarifbindung sind aus unserer Sicht die wichtigsten Maßnahmen zur Existenzsicherung von Beschäftigten. Deshalb bekommt der Kampf gegen Tarifflucht zentrale Bedeutung.
Maßnahmen zu mehr Tarifbindung können sein:
·Gemeinsame Initiative für mehr Tarifbindung
·10 gute Gründe für
Tarifbindung (auf Regierungswebsite, wie auf Website AG Verbände)
·Runde Tische mit
nicht-tarifgebundenen Unternehmen
·Staatliche Leistungen an
Tarifbindung koppeln
·Tariftreue bei der
Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Die bereits angesprochene Wahrnehmung von vielen Beschäftigten, dass die Arbeitsbelastungen steigen und teilweise ein gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreichen, entfaltet ähnliche Wirkungen:Vielfach besteht bei Beschäftigten große Sorge, unter den gegenwärtigen Bedingungen die eigene Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Deshalb wäre eine bayerische Initiative für mehr gute und gesunde Arbeit ein wichtiger Schritt und eine gute Motivation für viele Multiplikator*innen in Betrieben und Wirtschaft.
c.
Maßnahmen in Krisensituationen und Krisenunternehmen
Die Situation und das Vorgehen in Krisenunternehmen wird nicht nur von den betroffenen Beschäftigten wahrgenommen, sondern immer auch von Menschen in der Umgebung, wobei die Sozialen Medien den Wahrnehmungskreis stark vergrößern. Deshalb sind die Maßnahmen und Interventionen von hoher Tragweite. Zur Unterstützung eines professionellen Vorgehens auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite ist fachliche Unterstützung, die Auswertung erfolgreicher Beispiele und gute Begleitung von großer Bedeutung. Die Politik kann Expertise organisieren, Erfahrungsaustausch sicherstellen und die Multiplikator*innen begleiten.Unsere Erfahrung zeigt, dass die Zeitdimension beim Vorgehen in Krisenunternehmen eine zentrale Stellschraube ist.
Eine, auch im internationalen Vergleich, besonders dringliche Verlängerung des Insolvenzgeldbezuges von drei auf sechs Monate würde den vielfach notwendigen Spielraum für die Neuausrichtung des Unternehmens und der Sicherung der Arbeitsplätze herstellen und wesentlich befördern.Ebenso ist es bedeutsam, bei einer Insolvenz die Sicherung der Arbeitsplätze als zentrales Ziel zu definieren. Eine entsprechende Veränderung der Insolvenzordnung wäre dabei ein wichtiger Schritt, um möglichst viele Unternehmen/Betriebe durch Krisen zu begleiten und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, bzw. Fachkompetenz in den jeweiligen Branchen zu sichern
4. Stärkung Einzelhandel
a.
Regulierung im Verdrängungswettbewerb
Der Einzelhandel in Deutschland wirtschaftet, auch im internationalen Vergleich, unter dem schärfsten Verdrängungswettbewerb, Expert*innen sprechen auch vielfach von Vernichtungswettbewerb. Die Maßnahmen gegen die Corona Pandemie haben den Verdrängungswettbewerb weiter verschärft. Die vier dominierenden Konzerne im (Lebensmittel-) Einzelhandel gingen gestärkt aus der Krise hervor. Weitere Deregulierungen verschärfen diesen Zustand existenzgefährdend für viele Unternehmen. Eine Regulierung des Wettbewerbs muss daher mehr in den Mittelpunkt von Politik rücken.
b.
Preis-Moratorium der vier marktbestimmenden Konzerne im LEH
Preiserhöhungen in verschiedenen (für viele Menschen lebensnotwendigen) Warensegmenten (z.B. Obst und Gemüse) gehen derzeit mit Preiskriegen in anderen Produktbereichen einher. Gleichzeitig kündigen die großen Konzerne im Lebensmitteleinzelhandel harte Preisverhandlungen mit den Lieferanten an (als Begründung dient die Corona Pandemie). Dies zieht nicht nur Umsätze aus anderen Teilbranchen (Non-Food) ab, es überträgt die Verschärfung des Wettbewerbs auf die Lieferanten und Landwirtschaft. Deshalb sind im ersten Schritt Vereinbarungen mit den vier großen Konzernen über ein Preis-Moratorium ein wichtiger Schritt. Ziel soll sein, Preiserhöhungen mit Blick auf die einkommensschwächsten Gruppen in unserer Gesellschaft in den Blick zu nehmen und Preiskriege/ Rabattschlachten zu reduzieren.
c.
Unterstützung der Krisen-Unternehmen
Wie eingangs beschrieben, ist ein Teil der Einzelhandelsbetriebe durch die Corona-Krise massiv in die Krise geraten und bei anderen haben Shutdown und Corona-bedingte Umsatzeinbußen die schwierigen Wettbewerbsbedingungen weiter verschärft. Insbesondere personal- und beratungsintensive Formate, Warenhäuser, Teile des Textilhandels, die wohnortnahe Versorgung mitWaren außerhalb des Lebensmittel- und Drogerie-Handels sind betroffen.Die aktuelle Situation bei Deutschlands größter Warenhauskette, die ins Leben gerufenen RegionalenRunden Tische und die beherzte Unterstützung von Politiker*innen zeigen exemplarisch die Bedeutung der unter Punkt 3.c angesprochenen Aspekte, die in Zukunft noch weiter ausgebaut werden sollten:Neben der Belegschaft sind die Menschen in der Region betroffen und nehmen die Auswirkungen auf die Lebensqualität in der Region sensibel war:
Die Schließung von Einzelhandelsunternehmen wird von Kund*innen und Bürger*innen als Angriff auf ihre Lebensqualität bewertet und als Bedrohung für viele weitere Bereiche (Gastronomie, Wohnqualität, ÖPNV,..) gesehen. In den sozialen Medien hat sich bei allen größeren Unternehmenskrisen im Einzelhandel gezeigt: Die Bürger und Bürgerinnen sind massiv betroffen und fordern – gemeinsam mit den Beschäftigten – Einfluss der (kommunalen und regionalen) Politik. Gerade vor diesem Hintergrund ist die geforderte professionelle, schnelle und lösungsorientierte Unterstützung durch die Politik von größter Bedeutung:
Fachliche Unterstützung bei der Erstellung von neuen Betreiberkonzepten, veränderten und neuen Netzwerken, Ausweitungen des Angebots, alternative innerstädtische und regionale Lieferkonzepte können zu einer Weiterführung beitragen – ebenso wie Erfahrungsaustausch über erfolgreiche Beispiele und gute Praxis.Nachhaltige Lösungen und die „Rettung“ von Krisenbetrieben brauchen Zeit: Gerade weil regionale und nachhaltige Lösungen, Vernetzung und Organisation von verschiedenen Stakeholdern in und um Krisenunternehmen im Einzelhandel so bedeutsam sind, benötigen die Unternehmensverantwortlichen und die Beschäftigtenvertretungen mehr Zeit.
Vor diesem Hintergrund ist die geforderte Verlängerung des Insolvenzgeldbezuges von drei auf sechs Monate ein Dreh- und Angelpunkt für die Zukunft von vielen Krisenbetrieben und die Beschäftigten im Einzelhandel. Zudem gilt es, bei einer Insolvenz die Sicherung der Arbeitsplätze als zentrales Ziel zu definieren. Eine entsprechende Veränderung der Insolvenzordnung wäre dabei ein wichtiger Schritt, um möglichst viele Unternehmen/Betriebe durch Krisen zu begleiten und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten, bzw. Fachkompetenz in den jeweiligen Branchen und Regionen zu sichern.
Durch mehr zeitliche Spielräume und eine stärkere Orientierung auf soziale Aspekte erhalten die Hauptakteure und die regionalen stakeholder den notwendigen Spielraum für die Neuausrichtung des Unternehmens, die Sicherung der Arbeitsplätze und letztlich die Bewahrung lebenswerter sozialer Räume.
d.
Kommunale Unterstützung
Die Unterstützung der Kommunen für „ihren“ regionalen/stationären Einzelhandel zeigte in der Vergangenheit gute Wirkung. Die zwanzig erfolgreichsten Beispiele sollten zur Nachahmung publiziert und leicht zugänglich sein. Für bestimmte Zeit sollten die regionalen Internetauftritte der Kommunen die regionalen Angebote bewerben und in den Vordergrund stellen. 10 gute Gründe für den regionalen Einzelhandel sollten in jeder Kommune ausgearbeitet werden.
e.
Regionale Maßnahmen (City Marketing / Werbegemeinschaften):
Für jede Region sollten Konzepte zur Stärkung des regionalen Einzelhandels ausgearbeitet und überarbeitet werden.
Eckpunkte können sein:
·Die 10 wichtigsten Argumente für den stationären Einzelhandel
·Dem Einzelhandel Gesicht geben: Die Menschen im Einzelhandel
·Dem Öffnungszeiten-Wirrwarr entgegenwirken. Ein klares und verlässliches Öffnungszeiten-Konzept wird ausgearbeitet. Kunden wollen nicht mehr, sondern verlässliche Öffnungszeiten.
·Menschen aus dem Einzelhandel werben um den Einkauf in der Region
·Aufbau von Netzwerken von Produkt- und Dienstleistungsanbietern unterstützen
·Gastronomische Konzepte für die Einschränkungen während der Corona-Zeitf.Initiativen gegen Mietexplosionen
Eine übergreifende Initiative gegen Mietexplosionen und existenzbedrohende Mietsteigerungen im Einzelhandel sollte gestartet werden (Mieten von 10 Mio. und mehr pro Jahr in bayerischen Innenstädten können kaum noch durch Produktverkauf erwirtschaftet werden). 5.Hauptargumente gegen Sonderöffnungszeitena.Wirkung von SonderöffnungszeitenVerlängerte Öffnungszeiten werden von Verbraucher*innen vielfach zum Einkauf in zentralen Einkaufslagen oder in Spots auf der grünen Wiese genutzt. Längere Fahrstrecken werden in Kauf genommen. Damit fließen Umsatzströme zum Teil kurzfristig vom Umland in die Städte oder Gewerbegebiete, zum Teil werden sie aber auch nachhaltig umgesteuert.Sonderöffnungen entfalten deshalb Wirkung, weil sie Öffnungen erlauben, während andere Betriebe/Unternehmen an anderen Orten schließen müssen. Dies haben Unternehmen in der Corona Krise schon zur Genüge erlebt, ohne diesem Umstand positive Wirkungen abgewinnen zu können.Im Ergebnis führen aber Sonderöffnungen gesamtwirtschaftlich nicht zu mehr Umsatz, sondern lediglich zu zeitlich wie räumlich verlagerten Umsätzen.
b.
Umsatzverlagerungen (Größe zieht an):
Die Wirkung von Sonderöffnungszeiten ist, dass Umsätze vom Land in die Zentren, von den Mittelzentren in die Großstädte und innerhalb der Großstädte in die 1a-Meilen verlagert werden.Die zweite Wirkung ist, dass Umsätze vom Tag in die Nacht verlagert werden. Sie werden damit verteuert. Das bedeutet Zusatzkosten, die vielfach an anderer Stelle, also während der normalen Öffnung, kompensiert werden müssen (z.B. durch eine Ausdünnung des Personals während der normalen Öffnungszeiten), was die ohnehin schon vorhandenen Probleme weiter vergrößert.
c.
Verschärfung des Verdrängungswettbewerbs:
Durch die räumliche Verlagerung der Umsätze werden vielfach Konzerne und Betriebsformate mit geringen Personalkosten begünstigt, welche derzeit bereits den Verdrängungswettbewerb anheizen. Sie gehen damit zu Lasten der klein- und mittelständischen Betriebe, sie gehen zu Lasten der Nahversorgung und sie gehen zu Lasten der bedienungsintensiven Betriebsformate.d.Gefährdung krisengeschüttelter Betriebe und UnternehmenDurch die Corona bedingten Maßnahmen ohnehin gebeutelter Betriebe und Unternehmen werden mit einer Verschärfung des Wettbewerbs konfrontiert. Sie müssen entscheiden, ob sie länger öffnen bei höheren Kosten oder ob sie den Mitwettbewerbern Umsatz überlassen. Gleichzeitig können sie der Abwanderung des Umsatzes zu anderen Sonderöffnungen nichts entgegensetzen.e.Ökologische FehlsteuerungDurch Verlagerung der Umsätze werden Einkäufe mit längeren Wegstrecken verbunden, diese werden zumeist mit dem Auto (ÖPNV ist meist zu diesen Zeiten nicht gut verfügbar) unternommen. Es werden aber auch Umsätze in die Nacht verlagert und damit die Lärm- und Lichtemissionen erhöht.
Positionen von ver.di innerhalb eines Gespräches eines Runden Tisches im bayerischen Ministerium für Arbeit und Soziales am 24.07.2020
Quelle: www.verdi.de
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