Der Bildungsausschuss
Die Beteiligungsrechte des Gesamtbetriebsrates und der Betriebsräte bei der betrieblichen Bildung basieren hauptsächlich auf den § 96 - 98 des Betriebsverfassungsgesetzes. Der GBR und die BR bestimmen mit, wie Schulungen inhaltlich gestaltet werden, sie können Vorschläge unterbreiten, wer Veranstaltungen besuchen soll und haben ein Wort mitzureden, wer überhaupt schult.
Der Gesamtbetriebsrat hat bereits 2009 mit der Arbeitgeberseite eine Gesamtbetriebsvereinbarung über betriebliche Weiterbildung geschlossen.
Diese sieht vor, dass ein "Bildungsausschuss" aus jeweils drei Vertreterinnen des GBR und der Geschäftsleitung gebildet wird. Dieser hat sich mindestens 2 mal im Jahr zu treffen zur Erörterung der Bildungsschwerpunkte und -ziele, der Bildungsinhalte, der Bildungsbedarfe und der Aufstellung des Schulungskataloges sowie die Festlegung der Regeln für die Evaluation erfolgter Bildungsmaßnahmen.
Ziel ist eine Bildungsplanung, die den Bedürfnissen der KollegInnen gerecht wird.
Unterstützt werden die betriebsräte im Bildungsausschuss durch den "Ausschuss für Bildungsfragen", dem ausschließlich GBR-Mitglieder angehören. Hier werden die Sitzungen des Bildungsausschusses vorbereitet.
Die Umsetzung der Gesamtbetriebsvereinbarung hat bisher nur unzureichend funktioniert. Um das zu verbessern und die Beteiligungsrechte des GBR bei der betrieblichen Weiterbildung zu sichern, finden demnächst Gespräche mit dem Arbeitgeber statt.
Euer Betriebsrat
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