Die Infoblog-Redaktion wünscht allen
friedliche Weihnachten, erholsame Feiertage
und ein gutes und gesundes Neues Jahr!
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friedliche Weihnachten, erholsame Feiertage
und ein gutes und gesundes Neues Jahr!
Ein Kommentar
Die Antwort auf diese Frage ist nicht schwer und sollte allgemein bekannt sein. Im Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen des Buchhandels und der Verlage in Bayern heißt es: „Der Arbeitnehmer oder der Auszubildende erhält einmal pro Kalenderjahr eine zusätzliche Leistung, die ganz oder in Teilen zum Urlaubsbeginn oder an Weihnachten zu zahlen ist (…) Die zusätzliche Leistung beträgt 150%. Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen Leistung ist das Tarifentgelt am 1 April eines jeden Jahres.“
Soweit, so gut! Aber wie kommt es zu dieser Regelung? Bekommen wir Weihnachtsgeld, weil wir so fleißig und tüchtig sind? Weil unser Arbeitgeber einfach nett ist und es gut mit uns meint?? Weil wir so brav sind und nicht streiken???
Oder weil wir uns organisiert und mit unserer Gewerkschaft die Forderung nach all den wunderbaren Dingen, die in Tarifverträgen festgeschrieben sind, immer wieder neu erhoben und in Verhandlungen oder Arbeitskämpfen durchgesetzt haben????
Letzteres ist der Fall. Deshalb müssten eigentlich alle Beschäftigten nicht nur unseres, sondern jedes Betriebes überhaupt gewerkschaftlich organisiert sein und sich gemeinsam für ihre Tarifverträge einsetzen. Denn strenggenommen stehen die dort vereinbarten Leistungen nur Gewerkschaftsmitgliedern zu.
Wir streiken ab Donnerstag, 23. November, legen die Arbeit nieder und bleiben daheim; genauso am Samstag.
Am Freitag gibt es eine gemeinsame Aktion im Handel.
Infos dazu werden hier in Kürze veröffentlicht.
Am 30. November sind die nächsten Tarifverhandlungen im Buchhandel, deshalb:
Macht mit und engagiert euch!
Einige Klarstellungen zum Interview
von Nina Hugendubel im Buchmarkt