Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger*innen
Auch
2023 gibt es Neuerungen, die Arbeitnehmer*innen, Versicherte und
Leistungsempfänger*innen betreffen. Das Bürgergeld wird erstmals eingeführt und
auch beim Kindergeld und in der Rente gibt es wichtige Änderungen. Was sich
sonst noch ändert und was Sie künftig beachten müssen, haben wir in einem
Überblick zusammengestellt.
Preisbremsen für Fernwärme, Gas und Strom
Bei Gas, Strom und Fernwärme gibt es ab 2023 finanzielle Entlastungen: Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs soll in diesem Zeitraum gelten: Ein gedeckelter Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Bei Strom liegt der Preisdeckel bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Bei Fernwärme sollen 9,5 Cent pro Kilowattstunde als Preisdeckel gelten. Nur für den darüber liegenden Verbrauch muss der gültige Vertragspreis gezahlt werden. Einen Energiepreisdeckel forderte auch der DGB.
Bürgergeld ersetzt Hartz IV
Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ("Hartz IV") ersetzen. Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene soll monatlich 502 Euro betragen (statt bisher 449 Euro). Auch Lebenspartner*innen und Kinder sollen mehr Geld erhalten. Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro sollen auf 30 Prozent steigen. Zudem soll ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden. Im 1. Jahr soll ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für einen Single und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt gelten.



