Beschäftigte setzen ersten Tarifvertrag zur Digitalisierung im Handel durch
Zentrales Element darin ist die Beteiligung der Beschäftigten an der Gestaltung der Digitalisierung. „Die digitale Technik muss im Interesse der Beschäftigten gestaltbar sein. Durch den Tarifvertrag werden dafür die Beteiligungsrechte des Gesamtbetriebsrates erweitert und ein Digitalisierungsbeirat gegründet, der aus Vertreter*innen von ver.di und H&M besteht und eigene Vorschläge sowie Vorschläge der Belegschaft zur Gestaltung des Zukunftskonzepts einbringen kann“, sagte Quinto nach der Einigung. Darüber hinaus werden die Beschäftigten ab Anfang 2023 in ausgewählten Digitalisierungs-Testfilialen besonders beteiligt, um die menschengerechte Gestaltung der neuen Arbeitsweisen zu beurteilen und Anforderungen an die Weiterentwicklung zu stellen.
Ein besonderer Kündigungs- und Abgruppierungsschutz soll die Filialbeschäftigten im Zuge des Digitalisierungsprozesses absichern. „Denn der persönliche Kundenkontakt in den Stores bleibt wichtig. Deshalb soll die Kund*innenberatung durch eine tarifliche Qualifizierungsoffensive gestärkt werden. So sollen die Beschäftigten auch vor einer möglichen Dequalifizierung geschützt werden. Zudem soll Leiharbeit nicht dazu genutzt werden, festangestellte Beschäftigte zu ersetzen, sondern nur noch als Ausnahme und vorübergehend, um Personallücken zu füllen und Bedarfsspitzen abzudecken“, so Verhandlungsführer Quinto. Wörtlich heißt es im Digitalisierungsvertrag: „Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Digitalisierung, die Qualifizierung der Beschäftigten sowie die Beratung durch qualifizierte Beschäftigte eine Chance dafür ist, den stationären Handel im Rahmen der Omnichannel-Strategie zu erhalten und zu stärken“.
Schließlich sieht der Digitalisierungstarifvertrag bis zu sechs zusätzliche tarifliche, halbjährliche Sonderzahlungen für alle Mitarbeitenden in den Stores vor. Dabei ist die Gewährung im zweiten und dritten Jahr von der Umsatzentwicklung abhängig. Bei einer Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von bis zu 20 Stunden gibt es zweimal 250 Euro brutto Sonderzahlung im Jahr, bei 21 bis 30 Wochenstunden zweimal 400 Euro brutto und ab 31 Wochenstunden zweimal 450 Euro im Jahr. Die Laufzeit des Digitalisierungstarifvertrags beträgt 36 Monate.
Quelle: ver.di-Pressemitteilung
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