Montag, 29. Januar 2024

Nazi-Literatur druckfrisch

Amazon und Buchhandelsketten verkaufen faschistische Schriften

LeMO Objekt - Houston Stewart Chamberlain, "Arische Weltanschauung", 1916 

Wurde von Hugendubel verkauft: Werke des antisemtischen Vordenkers Houston Chamberlain


Die völkisch-nationalistische Zeitschrift Compact berichtet nicht nur regelmäßig wohlwollend über die rechte »Alternative für Deutschland« oder lässt prominente AfDler wie Alice Weidel zu Wort kommen, sondern vermarktet auch neu aufgelegte Nazischriften aus den 30er Jahren, etwa »Arische Weltanschauung«, ein Nachdruck von 1938. Beschreibung: »›Es kommt nicht darauf an‹, so Houston Stewart Chamberlain im Vorwort dieser Schrift, ›ob wir ‚Arier’ sind, sondern darauf, daß wir ‚Arier’ werden. In dieser Beziehung bleibt ein ungeheures Werk an uns allen zu vollbringen: die innere Befreiung aus dem uns umfassenden und erstickenden Semitismus‹«.

Jakob Wilhelm Hauers »Religion und Rasse« von 1938 bewirbt Compact wie folgt: »Hauers an vielen Beispielen belegtes Fazit lautet: Die in der Rasse angelegte seelisch-geistige Art schafft mit Notwendigkeit die religiöse Form.« Zu kaufen gibt es auch Werke von »SS-Ahnenerbe«-Mitbegründer Herman Wirth wie »Was heißt deutsch?« (1934) oder »Der Aufgang der Menschheit. Untersuchungen zur Geschichte der Religion, Symbolik und Schrift der atlantisch-nordischen Rasse« (1928), in »günstiger Neuauflage« für 60 Euro. 

Doch längst nicht nur bei rechten Medien findet man solche Publikationen, sondern oft auch in den Onlineangeboten der großen Buchhandlungen. Die Neuauflage der »Mitteilung zur Physiognomik der deutschen Volksstämme«, eine Beschreibung des Aussehens »deutscher Rassen« von Willy Hellpach, erschienen 1926, ist bei Amazon, Dussmann, Hugendubel, Thalia und Weltbild erhältlich. Eine Sprecherin von Weltbild erklärte gegenüber junge Welt, dass eine Aufgabe von Buchhandlungen »Offenheit und Meinungsfreiheit« sei. Und weiter: »Wir zensieren nicht und möchten auch keine Zensur, auch wenn uns Inhalte vielleicht nicht gefallen«. Dieses Buch stehe nicht auf dem Index und: »Wir bewerben weder diese Artikel, noch heben wir die Bücher besonders hervor«.

Mittwoch, 24. Januar 2024

Zitat des Tages

 

"Thema ISA: Die Suchfunktion ist Scheiße!"

 

Dr. Maximilian Hugendubel auf der Betriebsräteversammlung 

am 17. Januar 2024  in Mainz

 

 

Montag, 15. Januar 2024

Und Hugendubel?

 72% der Unternehmen haben bisher Inflationsausgleichsprämie gezahlt

 

Knapp drei Viertel der deutschen Unternehmen haben ihren Beschäftigten bereits einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich gezahlt.  Das gaben 72% der Personalleiter an, wie das Münchner ifo-Institut für Wirtschaftsforschung zu seiner Umfrage mitteilte.

Weitere 16 Prozent planen demnach, diese Prämie in nächster Zeit auszuzahlen.Bei 27 Prozent sei die Auszahlung Teil eines Tarifabschlusses. Die Inflationsausgleichsprämie erlaubt es Unternehmen seit dem 26. Oktober 2022, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag von bis zu 3000 Euro zu gewähren.

Dies hatte die Bundesregierung als Teil des dritten "Entlastungspakets" vor dem Hintergrund steigender Energiepreise festgelegt.

 

Quelle: www.ifo.de

 

Donnerstag, 11. Januar 2024

Wem gehört die Welt?

XXIX. Internationale Rosa-Luxemburg-Konferenz


 

Programm der XXIX. Internationalen Rosa-Luxemburg-Konferenz

Wem gehört die Welt?

In seinem »Solidaritätslied« reflektierte Bertolt Brecht vor rund 90 Jahren akute Bedrohungen für Frieden und Fortschritt und formulierte: »Vorwärts, und nie vergessen, und die Frage konkret gestellt, beim Hungern und beim Essen: Wessen Morgen ist der Morgen? Wessen Welt ist die Welt?« Diese Zeilen haben nichts von ihrer Aktualität eingebüßt, im Gegenteil, die aufgeworfenen Fragen sind drängender denn je. Was geschieht auf und mit unserem Planeten, wenn sich der Kapitalismus weiter ungehindert durchsetzen kann, mit allen zerstörerischen Folgen für Mensch und Umwelt? Was bedeutet es, wenn Ressourcen, die dringend für den Schutz des Klimas benötigt werden, statt dessen in Rüstung und Kriege fließen? Unsere Referentinnen und Referenten werden erkunden, welche politischen Ansätze, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse es gibt, um die dystopischen Entwicklungen zu stoppen. Dafür gilt es, über die Systemfrage zu sprechen, über die Notwendigkeit anderer Produktionsverhältnisse zur Nutzung der Produktivkraftentwicklung im Interesse der Mehrheit statt für den Profit von wenigen.

Moderiert wird die Konferenz von der Sängerin und Schauspielerin Gina Pietsch.

Dienstag, 9. Januar 2024

Sonntagsschutz gestärkt

 Verwaltungsgerichtshof urteilt gegen TEO-Märkte von Tegut



„Sonntagsschutz ist mehr als Arbeitsschutz für die von sonntäglichen Ladenöffnungen betroffenen Beschäftigten, sondern Erhalt eines wesentlichen Kulturgutes. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung ausdrücklich bestätigt und gestärkt“, erklärt Bernhard Schiederig für die „Allianz für den freien Sonntag Hessen“

Dieses Mal waren wir zwar weder Klägerin noch Beteiligte, doch war unser Interesse an dem seit mehr als zwei Jahren laufenden Verfahren des Lebensmitteleinzelhändlers Tegut gegen die Stadt Fulda sehr groß. Denn schließlich ging es um die Fragen: Reichen die Regelungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes zu dem im Grundgesetz garantierten Schutz des arbeitsfreien Sonntags aus? Dürfen angeblich ‚personalfreie‘ Verkaufsstellen beliebig ‚auf die grüne Wiese gesetzt‘ werden und gehen bei der Bewertung als so genannte ‚Automaten‘ durch?“

Der VGH hat mit seinem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 22. Dezember 2023 (Ak-
tenzeichen: 8 B 77/22) beide Fragen im Sinne der „Allianz für den freien Sonntag“ be-
antwortet. Danach sind die von Tegut in Hessen zahlreich eröffneten TEO-Märkte
wie sonstige Verkaufsstellen zu behandeln und müssen deshalb „an Sonn- und
Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen“
bleiben. 

Denn, so das Gericht weiter, es mache „keinen Unterschied, ob der Kunde die
begehrte Ware aus einem Automaten oder aus einem Verkaufsregel“ an sich nehme.

Für die „Allianz für den freien Sonntag“ ist darüber hinaus besonders wichtig, dass der
VGH das von Tegut vorgetragene Argument zurückwies, „mit dem Verzicht auf den
Einsatz von Verkaufspersonal“ werde „das dem Landenschlussrecht zu Grunde liegen-
de Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht“.  

Demgegenüber betonte der VGH wie in zahlreichen Gerichtsverfahren die „Allianz für den freien Sonntag“ gegen verkaufsoffene Sonntage weitblickend, der arbeitsfreie Sonntag diene „nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen“.

In der „Allianz für den freien Sonntag Hessen“ arbeiten Einrichtungen und Organisationen der
Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der Gewerkschaft ver.di zusammen.

Mitteilung an die Medien


Quelle: https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/

 

Donnerstag, 4. Januar 2024

Was ändert sich 2024?


 

Der Mindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2024 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn. Er steigt von 12 Euro auf 12,41 Euro pro Stunde. Zum 1. Januar 2025 steigt er auf 12,82 Euro. 

Die Erhöhung hatte die Mindestlohnkommission im Juni 2023 per Mehrheitsentscheid und gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen in der Kommission beschlossen. Die Gewerkschaften hatten angesichts der hohen Inflation und der steigenden Kosten für Energie und Lebensmittel eine deutlich stärkere Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns gefordert.

Wir setzen uns weiter für einen existenzsichernden Mindestlohn ein.

Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns wirkt sich auch auf die Verdienstgrenze in Minijobs aus, sie erhöht sich dann von 520 Euro auf 538 Euro im Monat. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.456 Euro.


Das Bürgergeld steigt

Ab Anfang 2024 bekommen Alleinstehende insgesamt 563 Euro monatlich – aktuell sind es 502 Euro pro Monat. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren erhalten künftig 471 statt 420 Euro monatlich und zwischen dem 18. bis zum 24. Lebensjahr bekommen Kinder 451 Euro. Kinder bis zum sechsten Geburtstag erhalten 357 Euro und Kinder zwischen sechs und 13 Jahren bekommen 390 Euro pro Monat.

Damit werden die erheblichen Preissteigerungen ausgeglichen. Dies geschieht immer erst rückwirkend und mit einigem Zeitverzug. So fließen in die Anpassung zum 1. Januar 2024 die hohen Preise aus dem 2. Halbjahr 2022 und dem 1. Halbjahr 2023 ein.

 

Der Kinderzuschlag steigt

Der Kinderzuschlag wird zum 1. Januar 2024 deutlich erhöht, der Höchstbetrag steigt von 250 auf 292 Euro pro Kind und Monat.