Zur Diskussion um das HSC
Seit
über einem Jahr beschäftigt sich der Münchner Betriebsrat mit der geplanten
Einführung einer neuen Software für die E-Mail-Bearbeitung und Telefonie
im Hugendubel Servicecenter.
Da
jedem
klar
sein
musste,
dass
das
gewünschte
System
eine umfassende
Kontrolle
der
HSC-Beschäftigten
ermöglichen und die Arbeitsbedingungen
dort verschlechtern würde, hat der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung
entworfen,
die
Kolleg*innen
bestmöglich
vor Überwachung
und
erhöhtem
Leistungsdruck
schützen
würde.
Beim Gegenentwurf
des Arbeitgebers wäre genau das nicht der Fall.
Nach
den Regeln, der Betriebsverfassung,
hätten beide Seiten über eine endgültige
Lösung verhandelt. Angesichts der sehr weit auseinanderliegenden
Positionen
beider
Seiten
war
von
einer
längeren
Dauer
der Verhandlungen
auszugehen. Das hat Hugendubel erkennbar nicht gefallen.
Anstatt
also,
wie
einvernehmlich
beschlossen,
Anfang
Mai
in Verhandlungen
einzutreten, wurde der Termin arbeitgeberseitig abgesagt.
Nicht
genug: Hugendubel drohte auch aus heiterem Himmel mit einer Verlagerung
von Arbeitsplätzen aus dem HSC, wenn der Betriebsrat nicht spurt.
Das
heißt: Abschluss einer
Betriebsvereinbarung ausschließlich im Sinne des
Arbeitgebers, Hugendubel
möchte
weitgehend ungehindert mit der neuen
Software machen können, was es will! Dies ist ein Verstoß gegen den
Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu der beide Seiten gesetzlich
verpflichtet sind.
Ein
Gespräch mit der Arbeitgeberseite in der vorletzten Woche hat nun endgültig
und
eindeutig
gezeigt, dass Hugendubel
nicht
ernsthaft
an offenen
und ehrlichen Verhandlungen interessiert ist.
Unter
weitest
gehendem
Verzicht
auf
die
vernünftigen Regelungsvorschläge
aus
seinem
Betriebsvereinbarungsentwurf
und eingeschnürt
in ein äußerst enges Zeitkorsett sollte sich der BR mehr oder weniger
kampflos einem Diktat des Arbeitgebers beugen.
Der Betriebsrat hält sich an die Regeln!
Weil
mit
dem
Arbeitgeber erkennbar keine freien, ehrlichen
Verhandlungen
möglich
sind,
hat
er beschlossen, eine Vermittlung in Form einer sog. „Einigungsstelle“ anzurufen.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Einigungsstelle vor, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber in wichtigen
Angelegenheiten
(z. B.
der Einführung einer neuen Software) nicht alleine
verständigen
können.
Dieses Gesetz gilt auch für Hugendubel.
Für Hugendubel ist eine Einigungsstelle
übrigens
kein
Novum,
es
hat solche bereits mehrfach in der Vergangenheit gegeben, z.B. als es um eine neue Arbeitszeitregelung für München ging.
Der Arbeitgeber hat schon mehrfach
auf
die
Einigungsstelle zurückgegriffen, wenn es ihm in den Kram passte.
Er hat also
keinen Anlass, sie abzulehnen und zu verteufeln!
In dieser schwierigen Situation, in der wir alle zusammenhalten müssen,
unterstützt bitte unseren Betriebsrat!
Macht nicht bei Versuchen mit, uns zu spalten!
Wehren wir uns gemeinsam gegen die Panikmache des Arbeitgebers!