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Montag, 21. Oktober 2024

Betriebsversammlung in München

 Mittwoch, 23. Oktober um 9:30 im Eine-Welt-Haus

 

 

  Was tut sich gerade bei Hugendubel?
Was läuft in der Tarifrunde?
Was soll sich beim Ladenschluss ändern?


Als Gäste begrüßen wir unsere
Personalleiterin Frau Honauer und als
Regionalleiterin für München Frau Hülser


Viele Grüße
 Euer Münchner Betriebsrat

 

 

Freitag, 4. Oktober 2024

+++ Solidarität mit Neli von Eurotrade! +++

Kommt bitte alle vorbei und unterstützt unsere Kollegin Neli am Arbeitsgericht!

 











Donnerstag, 8. August 2024

Solidarität mit Neli!

 Hugendubel-Betriebsrat unterstützt Kollegin vom Flughafen München

 


Der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht München, Winzererstr. 106,

 findet am 16.09.2024 um 13:00 Uhr statt.

Neli und wir freuen uns über jeden, der ihr vor Ort

 moralische Unterstützung zukommen lässt.

 

Hintergrundinformationen sind im folgenden Infoblogartikel zu finden: 

Flughafen will engagierte Kandidatin für den Aufsichtsrat loswerden 


Samstag, 29. Juni 2024

Montag, 24. Juni 2024

Handeln und Verhandeln

Zur Diskussion um das HSC


Seit über einem Jahr beschäftigt sich der Münchner Betriebsrat mit der geplanten Einführung einer neuen Software für die E-Mail-Bearbeitung und Telefonie im Hugendubel Servicecenter.

Da jedem klar sein musste, dass das gewünschte System eine umfassende Kontrolle der HSC-Beschäftigten  ermöglichen   und   die Arbeitsbedingungen dort verschlechtern würde, hat der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung entworfen, die Kolleg*innen bestmöglich vor Überwachung und erhöhtem Leistungsdruck schützen würde. Beim Gegenentwurf des Arbeitgebers wäre genau das nicht der Fall.

Nach den  Regeln, der Betriebsverfassung, hätten beide Seiten über eine endgültige Lösung verhandelt. Angesichts der sehr weit auseinanderliegenden Positionen beider Seiten war von einer   längeren   Dauer der Verhandlungen auszugehen. Das hat Hugendubel erkennbar nicht gefallen.

Anstatt also, wie einvernehmlich   beschlossen, Anfang Mai in Verhandlungen einzutreten, wurde der Termin arbeitgeberseitig abgesagt.

Nicht  genug:  Hugendubel  drohte  auch  aus  heiterem  Himmel mit  einer Verlagerung von Arbeitsplätzen aus dem HSC, wenn der Betriebsrat nicht spurt.

Das heißt:  Abschluss einer Betriebsvereinbarung ausschließlich im Sinne des Arbeitgebers,  Hugendubel   möchte  weitgehend  ungehindert  mit der neuen Software machen können, was es will! Dies ist ein  Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu der beide Seiten gesetzlich verpflichtet sind.

Ein Gespräch mit der Arbeitgeberseite in der vorletzten Woche hat nun endgültig und eindeutig gezeigt, dass Hugendubel nicht ernsthaft an offenen und ehrlichen Verhandlungen interessiert ist. 

Unter weitest gehendem Verzicht auf die vernünftigen Regelungsvorschläge aus seinem Betriebsvereinbarungsentwurf  und eingeschnürt in ein äußerst enges Zeitkorsett sollte sich der BR mehr oder weniger kampflos einem Diktat des Arbeitgebers beugen.

Der Betriebsrat hält sich an die Regeln! Weil mit dem Arbeitgeber erkennbar keine freien, ehrlichen Verhandlungen möglich sind, hat er beschlossen, eine Vermittlung in Form einer sog. „Einigungsstelle“ anzurufen.

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Einigungsstelle vor, wenn sich Betriebsrat  und Arbeitgeber in wichtigen Angelegenheiten   (z. B. der Einführung einer neuen Software) nicht alleine verständigen können.

Dieses Gesetz gilt auch für Hugendubel.

Für Hugendubel ist eine Einigungsstelle übrigens kein Novum, es hat solche bereits mehrfach in der Vergangenheit gegeben, z.B. als es um eine neue Arbeitszeitregelung für München ging.

Der  Arbeitgeber hat schon mehrfach auf die Einigungsstelle zurückgegriffen,  wenn  es ihm in den Kram passte. Er hat also keinen Anlass, sie abzulehnen und zu verteufeln!

In dieser schwierigen Situation, in der wir alle zusammenhalten müssen, unterstützt bitte unseren Betriebsrat!

Macht nicht bei Versuchen mit, uns zu spalten!


Wehren wir uns gemeinsam gegen die Panikmache des Arbeitgebers! 




Montag, 20. März 2023

Betriebsversammlung in München

Du bist dabei? 
Sehr gut! 


Betriebsversammlung: 

am Donnerstag, 

den 23. März 

ab 09:30 Uhr 

im Eine-Welt-Haus 

Schwanthalerstraße 80


Was erwartet Euch? Wir reden Klartext über:

Ein neues Personalprogramm – Arbeitszeitwünsche ade? 

Und wieder eine Befragung – Was bringt die Gefährdungsbeurteilung? 

Hurra, die nächste Tarifrunde - Mehr Geld in Aussicht? 

Gäste sind unsere Personalleiterin Frau Honauer und unsere Regionalleiterin Frau Hülser.   

Stellt Eure Fragen! 


Viele Grüße 

Euer Münchner Betriebsrat 


Montag, 16. Januar 2023

Neues aus der Blogosphäre

 Gewerkschaftliche Infoblogs im Handel und Krankenhausbereich

Es ist kein Zufall, dass gerade in Konfliktsektoren wie dem Handel oder dem Krankenhausbereich besonders viele gewerkschaftliche Infoblogs oder Betriebsrats-Blogs entstanden sind. 

Wir wollen Euch heute zwei vorstellen. 

Im Logistik-Bereich des REWE-Konzerns haben Beschäftigte bei den bayerischen Zentrallägern in Buttenheim (Oberfranken) und Eitting (Oberbayern) einen Infoblog gestartet um über Arbeitskämpfe, gewerkschaftliche Aktivitäten und den ganz normalen kapitalistischen Wahnsinn  zu berichten. So heisst es z.B. in einem Blog-Artikel mit dem Titel "Die Lage wird immer schlimmer!"über die Zustände in Buttenheim:

Montag, 10. Oktober 2022

Abteilungsversammlungen

 



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

"Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten", heißt es in § 43 des Betriebsverfassungsgesetzes. Anstatt einer Betriebsversammlung kann der Betriebsrat auch eine Abteilungsversammlung einberufen.
 
Am Standort München werden in den nächsten  zwei Wochen in den einzelnen Filialen und Abteilungen sogenannte Abteilungsversammlungen durchgeführt. Zeit und Ort sind jeweils dem Aushang am Schwarzen Brett zu entnehmen. Weitere Auskünfte geben Euch Eure Betriebsrätinnen und Betriebsräte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nutzt diese Gelegenheit, um in kleinerem Kreis Themen und Probleme mit Euren BetriebsrätInnen direkt vor Ort zu besprechen.


Euer Münchener Betriebsrat




Donnerstag, 25. August 2022

"Ich verkaufe meine Stimme nicht für eine Wurst!"

Betriebsratswahlen 2022 bei Amazon

Streik-Bündnis Leipzig und Vertrauensleute 

geben einen Überblick



Auch bei Amazon fanden im Frühjahr 2022 an verschiedenen Standorten Betriebsratswahlen statt. Die Ergebnisse sind dabei für ver.di als durchwachsen zu bewerten. Es gab Erfolge, aber leider auch Niederlagen für die ver.di-Listen. Im Folgenden wollen wir, das Streiksolibündnis Leipzig, einige Aspekte der Wahl herausgreifen, um strategische Lehren für künftige Wahlrunden zu ziehen. 

Wir danken den Amazon-Betriebsaktiven aus ganz Deutschland, die beim Verfassen des Artikels mitgeholfen haben, indem sie uns ihre Eindrücke geschildert haben. Wir konnten allerdings nur auf die Erfahrungen von Kolleg:innen zurückgreifen, mit denen wir über das transnationale Amazon-Arbeiter:innen Netzwerk Amazon Workers International verbunden sind. Deshalb liegen uns nur die Wahlergebnisse von elf Standorten vor. 

Freitag, 12. August 2022

Arbeiten bei großer Hitze

Thermometer mit hoher Temparatur bei gleißender Sonne 
DGB/Wang Tom/123Rf.com 
 
 

 „… 36 Grad, und es wird noch heißer
Mach den Beat nie wieder leiser
36 Grad, kein Ventilator
Das Leben kommt mir gar nicht hart vor…“

 

Vielleicht kannst Du dich noch an diesen Song des Berliner Popduos „2raumwohnung“ aus dem Sommer 2007 erinnern. Was vor 15 Jahren noch als außergewöhnlicher Umstand besungen wurde, entwickelt sich leider in den Sommern unserer Zeit immer mehr zum Normalzustand.

Der DGB hat ganz aktuelle FAQ´s zu diesem Thema auf seiner Homepage veröffentlicht:

https://www.dgb.de/service/die-rechtsfrage/temperaturen-und-wetter-am-arbeitsplatz

Der Betriebs- bzw. Personalrat kann § 87 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG bzw. § 80 Abs. 1 Ziff. 16 BPersVG i.V.m. der Arbeitsstättenverordnung als Grundlage für eine Vereinbarung mit den Arbeitgebenden über sinnvolle Regelungen für Tätigkeiten bei großer Hitze heranziehen.

Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert die Anforderungen an Raumtemperaturen in
§ 3 Abs. 1 sowie insbesondere im Punkt 3.5 des Anhanges (ASR A 3.5.). Danach müssen Räumlichkeiten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben. Das bedeutet, spätestens ab 30 ° C sind Maßnahmen zu ergreifen.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hat Praxistipps für Beschäftigte veröffentlicht. (Sommerhitze im Büro«, BAUA PRAXIS KOMPAKT).

Hierzu noch Tipps für „Sommerregelungen“, die der Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats unterliegen und mit den Arbeitgebenden vereinbart werden können:

Dienstag, 9. August 2022

"Es ist höchste Zeit, dass sich hier etwas verändert!"

 TikTok-Beschäftigte setzen Betriebsratswahlen durch


Mitarbeitende von TikTok haben am 11. Juli 2022 mit der Hilfe von ver.di erfolgreich die erste Versammlung zur Wahl eines Betriebsrats am Standort Berlin durchgeführt. Der Social-MediaKonzern TikTok gehört zum chinesischen Mutterkonzern ByteDance und hat mehr als 10 000 Mitarbeitende weltweit. Allein in Berlin beschäftigt der Konzern über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 102 Beschäftigte unter ihnen beteiligten sich jetzt an der Wahl eines Wahlvorstands, die in der ver.di-Bundeszentrale in Berlin stattfand. „Damit ist der Weg frei für Betriebsratswahlen bei TikTok in Berlin. Der nun gewählte Wahlvorstand wird die Wahlen bereits in den kommenden Wochen einläuten“, kündigte der zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär Hikmat El-Hammouri unmittelbar nach der erfolgreichen Wahl an. 

Der Social-Media-Riese mit den kurzen Videos steht wegen schlechter Bezahlung und stark belastenden Arbeitsbedingungen weltweit in der Kritik.