Donnerstag, 21. Juli 2022

Aus einer Utopie wird Wirklichkeit

 Der Urlaubsanspruch fiel nicht vom Himmel, 

sondern wurde von Gewerkschaften erkämpft

 

 

Wer arbeitet, muss sich auch erholen. Sonst versiegen allmählich die Kräfte von Körper, Geist und Seele. Im Gegensatz zu den Fabrikherren anno 1850 und manchem Sklaventreiber des 21. Jahrhunderts wussten das schon die Steinzeitmenschen vor 20.000 Jahren. Wenn die erschöpft von den Anstrengungen der Jagd aus der Wildnis zurückkamen, haben sie sich erst einmal gründlich ausgeruht, um sich zu stärken und den Kopf wieder klar zu kriegen für die nächste Safari. In der Antike, zum Beispiel bei den alten Griechen und im Rom der Zeitenwende vor 2000 Jahren, war selbst vielen Sklavenhaltern klar, dass sie ihre Zwangsarbeiter nur dann auf Dauer ausbeuten konnten, wenn sie ihnen hinreichend freie Tage und Ruhepausen zur Erholung gönnten. Nur so konnten die Aristokraten selber dem Müßiggang frönen und sich der Politik und den schönen Künsten widmen.

Montag, 18. Juli 2022

Die schönste Zeit des Jahres

 21 Fragen und Antworten rund um den Urlaub

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1. Urlaub früher

Frage: Wie viel Urlaub gab es 1963 nach dem Bundesurlaubsgesetz?

Antwort: 1963 sicherte das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 18 Tage bezahlten Urlaub zu, - 
bezogen auf die Sechs-Tage-Woche. Macht also 3 Wochen Urlaub.



2. Urlaub heute

Frage: Welchen Mindesturlaubsanspruch haben Arbeitnehmer/innen nach dem Bundesurlaubsgesetz heute?

Antwort: Heute sagt das im Jahr 1994 aktualisierte Bundesurlaubsgesetz, dass jede/r Arbeitnehmer/in pro Jahr 24 Tage Urlaub, bezogen auf die Sechs-Tage-Woche, hat. Das sind also vier Wochen Mindesturlaub. Mit Tarifverträgen kann aber auch mehr Urlaub 
vereinbart werden.


3. Urlaub in den USA

Frage: Wie viele Tage haben im Schnitt Amerikaner Urlaub?


Antwort: 12 Tage (in Frankreich und Finnland 25, und die Iren müssen sich mit nur 20 Urlaubstagen begnügen. Mehr Urlaub als in Deutschland gibt es in Schweden (durchschnittlich 33 Tage) oder in den Niederlanden (31 Tage). 


4. Streichen von Urlaub

Frage: Kann mir der Arbeitgeber einen schon genehmigten Urlaub streichen?


Antwort: Ein einmal genehmigter Urlaub kann vom Arbeitgeber nur schwer widerrufen 
werden. Im Streitfalle muss allerdings der Arbeitnehmer beweisen, dass ihm der Urlaub 
vom Arbeitgeber genehmigt worden ist. Vorteilhaft ist in diesem Fall eine schriftliche 
Genehmigung des Arbeitgebers. Auf der anderen Seite kann auch der Arbeitnehmer den Zeitpunkt eines bereits genehmigten Urlaubs nur einvernehmlich mit dem 
Arbeitgeber ändern. 

Freitag, 15. Juli 2022

So geht Europa

 

Sie fliehen vor Krieg und Zerstörung und Tod,

Sie weinen und frieren und bangen,

Sie werden mit wollenen Decken und Brot

und wärmenden Worten empfangen.


Die Blicke so sorgsam, die Herzen so weit,

Die Türen der Häuser so offen.

Nur so geht Europa zur Rettung bereit,

Wo Menschen auf Menschlichkeit hoffen.


So werden behandelt mit Liebe und Acht

Die Flüchtenden aus der Ukraine.

Ein paar Meter weiter, in selbiger Nacht,

Sind flüchtende Menschen alleine.


Sie flohen vor Krieg und Zerstörung und Tod

Und weinen mit syrischem Munde

Und frieren und bangen. Nichts gilt ihre Not.

Und so geht Europa: zugrunde.



Thomas Gsella (2022)



Montag, 11. Juli 2022

Nicht nachhaltig

 Einmalzahlungen reichen nicht

Karikatur - Einmalzahlungen


Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Vorschlag gemacht,  auf  die  steigenden  Preise  mit  Einmalzahlungen  der  Arbeitgeber  zu  reagieren. Diese sollen dann steuer- und abgabenfrei gestellt werden, damit sie voll bei den Beschäftigten und ihren Familien ankommen. Das  hört  sich  erst  mal  gut  an.  Es  ist aber der  falsche  Weg  und  letztlich  zum  Nachteil  der  Beschäftigten.

Warum?

Scholz will diesen Vorschlag in ein Treffen mit Gewerkschaften und Arbeitgeber-vertretern einbringen, die „Konzertierte Aktion“. Dort soll über das Umgehen mit der Inflation geredet werden. Die Presse  mutmaßte, dass  im  Gegenzug  die  Gewerkschaften auf Forderungen nach höheren Lohnzuwächsen verzichten sollen.

Mittwoch, 6. Juli 2022

Bedingungsloses Grundeinkommen?

 Eine Kritik


"Der Kerngedanke des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist, dass alle Menschen ein Grundeinkommen erhalten, auch wenn sie nicht arbeiten. Die Möglichkeit eines individuellen Ausstiegs aus dem Arbeitsleben wird als „neue“
Freiheit begriffen und mit der Hoffnung bzw. Illusion verbunden, so die Lohnarbeit überwinden zu können. 

Wer meint, ein BGE könne ihn von der Lohnabhängigkeit befreien, wird sich aber kaum mehr ernsthaft an betrieblichen Lohnkämpfen beteiligen. Dies würde die Gewerkschaften schwächen und die Durchsetzung von Lohnsteigerungen und besseren Arbeitsbedingungen erschweren. Der Druck auf die Höhe der Löhne würde steigen: Warum soll ein Unternehmer jemandem mehr zahlen, dem
der Staat schon 1100 € zahlt? 

Die Bereitschaft, schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen, würde absehbar steigen. Das Grundeinkommen für alle, wie es die Bundesarbeitsgemeinschaft BGE anstrebt, kostet ca. 1.000.000.000 € im Jahr. Das entspricht ungefähr der Summe sämtlicher Sozialausgaben der Sozialversicherung und der Gemeinden, der Länder und des Bundes.

Montag, 4. Juli 2022

Aufrechter Gang

 Auszeichnung für Aktionskünstler Wolfram P. Kastner


Wolfram P. Kastner macht Kunst, die stört und sich einmischt; Kunst, die sichtbar macht, was sonst nicht zu sehen ist. Seine Kunst provoziert Nachdenken und Diskussion, nicht selten auch Widerspruch, Verbote und Strafanzeigen. Solche Kunst eignet sich nicht zur dekorativen Beschönigung von Rüstungs- und Automobilkonzernen oder Bankfoyers.

Gleich bedeutend neben seinen Interventionen und Aktionen in der Öffentlichkeit zu politischen Themen wie Gewalt, Ausgrenzung, Reflektion der NS-Geschichte und Militarisierung, gibt es Installationen, Objekte und humorvolle, bissige, mitunter auch schöne Bilder, Säulen- und Schilderfotos, KulturBeutel, NotfallUhren, Zeit, Aktien, Ruhekissen, Heiligen Stuhl, Filme u.a.

Mit ihrem Preis "Aufrechter Gang" ehrt die Humanistische Union (Landesverband Bayern) den Künstler für seinen Einsatz für Bürgerrechte und Demokratie.


Weitere Infos:  www.ikufo.de