Posts mit dem Label Corona werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Corona werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 22. September 2022

Neue Corona-Schutzregelungen ab dem 1. Oktober 2022

Der Bundesrat hat am 16.9. weiteren Corona-Schutzregelungen zugestimmt. Außerdem gilt eine neue SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung welche am 1.10.22 in Kraft tritt und bis zum 7.04.2023 gilt. 

Ebenfalls für die Arbeitsbedingungen in den Betrieben relevant sind die Regelungen welche in der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirkende Maßnahmen (EnSikuMaV) zum 1.09.2022 in Kraft getreten und bis zum 28.02.2023 befristet sind.

 

Die wichtigsten Informationen in Kürze für Euch zusammen gefasst:

 

1.       Die neue SARS-COV-2-Arbeitsschutzverordnung

Ziel der neuen VO ist es gemäß § 1, das Risiko einer Infektion mit dem Corona Virus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Gemäß § 2 Abs. 1 der neuen VO hat der Arbeitgeber auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes in einem betrieblichen Hygienekonzept die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und umzusetzen.

 

Das betriebliche Hygienekonzept ist auch in den Pausenbereichen und während der Pausenzeiten umzusetzen.
Gemäß 5 2 Abs. 2 Corona-ArbSchV hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen:

·       die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen zwei Personen,

·       die Sicherstellung der Handhygiene,

·       die Einhaltung der Hust- und Niesetikette, 

·       das infektionsschutzgerechte Lüften von Innenräumen,

·       die Verminderung von betriebsbedingten Personenkontakten,

·       das Angebot gegenüber Beschäftigten, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen,

·       das Angebot an Beschäftigte, die nicht ausschließlich von zu Hause arbeiten können, regelmäßig kostenfrei Tests zur Verfügung zu stellen.

 

Da der Arbeitgeber hier einen klaren Prüfauftrag erhält und andererseits die Entscheidung im Betrieb getroffen wird, gibt es weitgehende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte der Betriebsrät*innen bei der Prüfung und der Umsetzung über eine Gefährdungsbeurteilung.

Samstag, 16. April 2022

Mittwoch, 23. März 2022

Krankes Gesundheitswesen (1)

 Krankenhäuser als Profitmaschinen

Bundeswehr: Du (Pflegekraft) hast Burn-out? Wir haben 100 Mrd. Euro extra


"Das deutsche Gesundheitswesen ist vollkommen heruntergewirtschaftet. Ein elementarer Kernbereich der Daseinsfürsorge ist verkommen zu einem Industriezweig, übrigens dem umsatzstärksten im land neben der Automobilindustrie.

Die Krankenversorgung, zu der neben dem spröden Wort "Pflege" auch Nächstenliebe und etwas so Altmodisches wie Barmherzigkeit gehören, wird von Controller-Regimentern angeführt, Profitmaximierung ist nicht nur gewünscht, sondern sie wird kalt eingefordert. Kliniken müssen Gewinne erwirtschaften; arbeiten Abteilungen unrentabel, weil sie zum Beispiel zu viele unnötige Operationen doch nicht durchführen, werden sie erst zusammengespart, dann geschlossen. Sollen sich die Kranken woanders auskurieren, wenn sie nicht lukrativ genug leiden.

Hat jemand schon mal davon gehört, dass die Feuerwehr oder die Polizei nach ihren Ausgaben bewertet werden? Dass ihre Stellen danach bemessen sind, ob sie Gewinne machen? Ein Krankenhaus ist keine Schraubenfabrik. Doch kommunale und konfessionelle Krankenhäuser werden seit Jahren meistbietend im Ausverkauf angeboten und an private Träger verschachert, die größtenteils börsennotiert sind oder in Fonds und anderen Gelddepots stabile Erlöse garantieren. Mittlerweile sind fast 40 Prozent aller deutschen Klinikbetten in privater Hand. Weltweit ein Spitzenwert, Deutschland hat die USA in dieser Hinsicht längst überholt.

Montag, 21. März 2022

Zunehmend ausgelaugt

 Umfrage: Massiver Vertrauensverlust nach zwei Jahren Pandemie

Illustration: Thomas Hofmann, Quintus-Design, Gestalterkette.de


Zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie in Deutschland erreicht die Unzufriedenheit unter Erwerbspersonen einen neuen Höchststand. Das ergibt sich aus den neuesten Ergebnissen einer repräsentativen Befragung der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Sie wird seit Frühjahr 2021 regelmäßig wiederholt. 

Während Sorgen um den Job und die finanzielle Zukunft leicht zurückgehen, sind vor allem bei Eltern und insbesondere bei Müttern Belastungsgefühle, die Sorge um den sozialen Zusammenhalt und die Kritik am Umgang der Politik mit der Krise angestiegen. Insgesamt zeigen sich nur noch 31 Prozent der Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden in Deutschland zufrieden mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung – nach 40 Prozent im Juli 2021 und bis zu 67 Prozent kurz nach Ausbruch der Pandemie.

Freitag, 4. März 2022

Späte Einsicht der Staatsregierung

Allgemeinverfügung Arbeitszeit wird beendet

Die Bayerische Staatsregierung hat ver.di Bayern darüber informiert, dass die umstrittenen Allgemeinverfügungen zur Arbeitszeit in der kritischen Infrastruktur in allen Regierungsbezirken zum 3. März beendet werden. „Wir begrüßen die Beendigung der Allgemeinverfügungen, auch wenn diese Einsicht erst durch unsere Klage am Verwaltungsgericht Bayreuth erzwungen werden musste. Aber besser spät als nie“, erklärte die Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern, Luise Klemens. Luise Klemens dankte dem Co-Kläger von ver.di Bayern, einem Beschäftigten aus dem Einzelhandel, dass er sich zur Verfügung gestellt hatte und so wesentlich zum Erfolg der Klage beigetragen hat.

ver.di Bayern hatte sich mit der Klage dagegen gewehrt, nach fast zwei Jahren dauernder Belastung in der Pandemie den Beschäftigten eine Arbeitszeitverlängerung zu Lasten der Pausen und Ruhezeiten zuzumuten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte der Klage von ver.di Bayern gegen die Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Oberfranken zu befristeten Änderungen der gesetzlichen Arbeitszeit für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur stattgegeben.

Montag, 10. Januar 2022

Was ändert sich 2022?

Neuerungen für Beschäftigte, Versicherte und Leistungsempfänger*innen


Auch 2022 gibt es wieder einige Änderungen, die Arbeitnehmer*innen, Versicherte und Leistungsempfänger*innen betreffen. Einige sind bereits sicher, andere wurden im Koalitionsvertrag festgehalten. Dass der gesetzliche Mindestlohn in diesem Jahr sogar zwei mal steigt, steht aber bereits fest. Was sich sonst noch ändert und was Sie künftig beachten müssen, haben wir in einem Überblick zusammengestellt.


Der Mindestlohn steigt

2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn gleich zweimal. Ab dem 1. Januar schreibt der Gesetzgeber 9,82 Euro pro Stunde und ab dem 1. Juli 2022 10,45 Euro pro Stunde vor. Im Koalitionsvertrag sind künftig sogar 12 Euro vorgesehen. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,60 Euro pro Stunde. 


Die Mindestausbildungsvergütung steigt

Die Mindestvergütung ist seit 2020 im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben. Für Ausbildungsverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Auszubildende erhalten 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über den Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.

Dienstag, 4. Januar 2022

Zeichen setzen gegen Esoterik-Schwurbler und Neofaschisten!

 Kundgebung am 5. Januar in München 

am Odeonsplatz um 18:00 Uhr

 

 

Immer mehr Querdenker*innen schließen sich zusammen, um dann unangemeldet, ungehindert und ohne Masken durch die Straßen Münchens zu ziehen. Auch diesen Mittwoch, den 05.01. wollen die Schwurbler*innen das jetzt wiederholen! 

Diesmal werden wir da sein.
Wir stellen uns gegen Verschwörungsideologien, Wissenschaftsfeindlichkeit und Antisemitismus!
Kein Fußbreit dem Faschismus!

 

#muenchensolidarisch

 


Montag, 6. Dezember 2021

DGB-Index Gute Arbeit Report 2021

Schwerpunkt "Corona und Arbeitswelt"

Teaser

 
Der DGB-Index Gute Arbeit Report 2021 mit dem Schwerpunkt "Corona und Arbeitswelt" wurde kürzlich veröffentlicht und steht hier zum Download bereit.

Mehr als 6.400 Arbeitnehmer*innen wurden danach gefragt, wie sich ihre Arbeit in der Pandemie verändert hat. Die Befunde zeigen, dass sich trotz betrieblicher Infektionsschutzmaßnahmen jede*r vierte Befragte bei der Arbeit nur schlecht vor einer Ansteckung geschützt fühlt. Besonders ausgeprägt ist dies in Berufen, die im direkten Kontakt mit anderen Menschen arbeiten. Etwa die Hälfte aller Befragten arbeitet in der Pandemie mit neuen digitalen Arbeitsmitteln. Homeoffice und digitale Technik wurden genutzt, um persönliche Kontakte zu vermeiden. Damit sind neue Arbeitsbelastungen verbunden.

Neben dem neuen Report wurde auch der ausführliche Jahresbericht des DGB-Index Gute Arbeit 2021 veröffentlicht, der ebenfalls hier abgerufen werden kann.
 
 
 

Mittwoch, 3. November 2021

18 Prozent zuviel

 Hans Böckler Stiftung: 18% der Beschäftigten glauben an Verschwörungsmythen 

 Hans-Böckler-Stiftung | ArbeiterKind.de

18 Prozent der Erwerbspersonen in Deutschland haben im Sommer 2021 in hohem Ausmaß Verschwörungsmythen rund um die Corona-Pandemie, Zweifeln an der Gefährlichkeit des Virus und sehr grundlegender Kritik an den Corona-Schutzmaßnahmen zugestimmt. Das ergibt eine neue Auswertung der aktuellen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung unter mehr als 5000 Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden. Demgegenüber lehnten 57 Prozent bei der Befragung im Juni/Juli 2021 solche Aussagen ab, 24 Prozent zeigten eine ambivalente Haltung.

Bei dem knappen Fünftel der Befragten, die ein hohes Ausmaß an Zustimmung äußern, ist dabei nur wenig Differenzierung zwischen der Zustimmung zu kritischen Positionen und zu offenen Verschwörungsmythen zu beobachten: Mehr als 90 Prozent der Befragten, die Aussagen wie: „Die derzeitigen Einschränkungen der Freiheitsrechte stellen eine Bedrohung der Demokratie dar“ zustimmen, unterstützen auch mindestens  eine der Aussagen: „Ich kann mir vorstellen, dass hinter der Pandemie eine Elite steht, die eine neue Weltordnung schaffen will“ oder: Ich kann mir vorstellen, dass die Pandemie von Eliten benutzt wird, um die Interessen von Reichen und Mächtigen durchzusetzen.“

Überdurchschnittlich verbreitet ist eine starke Zustimmung zu Corona-Zweifeln und Verschwörungsmythen unter Befragten mit niedrigem Einkommen oder niedrigem Schulabschluss, bei jüngeren Befragten und solchen, die bislang keine Corona-Infektionen in ihrem näheren Umfeld hatten, in Ostdeutschland, sowie bei Menschen, die unter der Corona-Krise finanziell gelitten haben. 

Donnerstag, 10. Juni 2021

Hugendubel unter Palmen

 Große aufblasbare Palme 147 cm

 

 Wie die Infoblog-Redaktion aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen erfahren hat, werden bei Hugendubel jetzt für eine fünfstellige Summe Deko-Palmen angeschafft. Keinen Cent für die Beschäftigten, aber zigtausend Euro für Plastikkram aus Taiwan:           man muss eben Prioritäten setzen.

 

 

 

Montag, 7. Juni 2021

Hugendubel in der Corona-Pandemie (3)

Teil 3:   Betriebsratsarbeit 

 

Wie wir im ersten Teil dieser Artikel-Serie zum Thema Gesundheitsschutz berichtet haben, verweigerte Hugendubel den Betriebsräten Informations- und Kontrollrechte, die erst nach Androhung juristischer Schritte durchgesetzt werden konnten.

Leider war das nicht der einzige Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, das eine "vertrauensvolle Zusammenarbeit" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung vorsieht. Hugendubel versuchte noch viel rigoroser die Betriebsarbeit zu behindern. 

Laut Betriebsverfassungsgesetz § 37, Absatz 2 sind "Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien", anders ausgedrückt, Betriebsratsarbeit hat vorrangig innerhalb der Arbeitszeit zu erfolgen und das betroffene Betriebsratsmitglied ist hierfür vom Arbeitgeber - ohne Gehaltseinbußen - freizustellen.

Im § 37, Absatz 3 ist geregelt, daß wenn "Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen (ist), das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes (hat). Es entsteht somit ein Freizeitausgleichsanspruch."

Mitglieder eines Betriebsratsgremiums sollen also durch ihre Tätigkeit weder bevorteilt noch benachteiligt werden.

Und was macht Hugendubel?