Mittwoch, 28. Februar 2018

Die Abmahnung





Es klingt manchmal recht harmlos, eine Abmahnung. Doch es ist eine ernste Angelegenheit. In der Regel bereitet der Arbeitgeber mit der Abmahnung eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vor.

Funktion und Inhalt der Abmahnung

Wirksam kann eine Abmahnung nur werden, wenn eine klare Beanstandung eines Fehlverhaltens erfolgt. Der Arbeitgeber muss das beanstandete Verhalten konkret bezeichnen. Es genügen keine pauschalen Formulierungen.
Abmahnungsgegenstände

Kurz formuliert, kann alles zum Gegenstand einer Abmahnung werden, worauf eine verhaltensbedingte Kündigung gestützt werden kann.

Beispiele für Abmahnungsgründe:
  • Unentschuldigtes Fehlen
  • Unpünktlichkeit bei Arbeitsbeginn/-ende
  • Verspätete Anzeige einer Erkrankung
  • Schlecht- oder Minderleistung