Freitag, 25. November 2022

ver.di: Katholische Kirche beharrt auf diskriminierendem Arbeitsrecht

 Gesetzgeber muss endlich eingreifen

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die heute von der Vollversammlung der Diözesen Deutschlands beschlossene neue Grundordnung der katholischen Kirche. „Die beschlossene Reform ist völlig unzureichend. Es darf nicht länger akzeptiert werden, dass die katholische Kirche in die Lebensführung ihrer Beschäftigten eingreift, Menschen diskriminiert und ihnen weiterhin grundlegende Rechte verweigert“, erklärte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Bischöfe scheinen in einer völlig anderen Welt zu leben als der überwiegende Teil der Bevölkerung. Sie reagieren nur nach massivem öffentlichen Druck und dann auch nur mit minimalen Verbesserungen. Die Bundesregierung kann nicht länger dulden, dass unter dem Dach der Kirche in erheblichem Ausmaße Unrecht geschieht.“ 

So könne Beschäftigten der katholischen Kirche oder ihres Wohlfahrtsverbandes Caritas gekündigt werden, wenn sie aus der Kirche austreten. „Glaube ist eine sehr persönliche Angelegenheit, es darf doch nicht sein, dass man als Krankenschwester im Krankenhaus oder als Erzieherin in der Kindertagestätte seine Stelle verliert, wenn man sich entscheidet, nicht mehr einer Kirche anzugehören. Schließlich gibt man bei einem Kirchenaustritt weder die berufliche Professionalität noch das Engagement ab“, so Bühler. Ein weiterer Kündigungsgrund sei sogenannte „kirchenfeindliche Betätigung“. Was gegen die Werteordnung der Kirche verstoße, lege diese selbst fest. „Es kann zum Beispiel Kündigung drohen, wenn jemand für die Abschaffung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen demonstriert. Das ist nicht hinnehmbar“, stellte die Gewerkschafterin klar. Tarifverhandlungen auf Augenhöhe erteile die Kirchenspitze mit der neuen Grundordnung erneut eine Absage. Sie weigere sich weiterhin, das Grundrecht der Beschäftigten auf Streik anzuerkennen und bestehe auf einer schwächeren betrieblichen Mitbestimmung als im weltlichen Arbeitsrecht, auch Unternehmensmitbestimmung unter Beteiligung der Beschäftigten ist nicht in Sicht.  

„Diese Realitätsverweigerung ist erstaunlich“, kritisierte Bühler. „Die rund 25.000 karitativen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen finanzieren sich fast ausschließlich aus öffentlichen Mitteln. Trotzdem dürfen die katholischen Arbeitgeber mit Billigung des Staates ihren Beschäftigten Rechte vorenthalten, die in jedem anderen Betrieb gelten. SPD, Grüne und FDP haben im Koalitionsvertrag die Prüfung des kirchlichen Sonderrechts vereinbart. Die Bischöfe haben erneut gewichtige Argumente für ein Eingreifen des Gesetzgebers geliefert. Die Bundesregierung muss die nötigen Konsequenzen zu ziehen.“


Quelle: www.verdi.de

 

5 Kommentare:

  1. Von einem Verein alter, reaktionärer weißer Männer, der seit 2000 Jahren eine machtgeile, misogyne und homophobe Politik betreibt, erwarte ich mir gar nichts anderes.

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  2. Natürlich legt die Kirche ihre Werteordnung selbst fest und damit logischerweise auch, was dagegen verstößt. Wer sollte es sonst tun?
    Wenn ich dereinst gezwungen sein werde, Dienste der Caritas in Anspruch zu nehmen, wäre es mir Recht, wenn dafür gesorgt wird, dass keine Atheisten, Islamisten und Linksradikalen ins Haus kommen. Passt scho.
    Beim aktuell herrschenden Personalmangel in Pflege und co. sollten entsprechende Gruppen doch keine Probleme haben, in anderen Einrichtungen eine Anstellung zu finden. Und alle sind's zufrieden,

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  3. Auch die Kirche kann keinen extraterritorialen Raum hinsichtlich Menschen- und Arbeitsrechte und Antidiskriminierung bilden. Als Patient möchte ich in keinem Krankenhaus eingeliefert werden, wo der Arbeitgeber einen Chefarzt feuert, weil er nach einer Scheidung nochmal heiratet oder weil die Pfaffen einer lesbischen Kindergärtnerin hinterherschnüffeln (alles passiert), wir leben schliesslich nicht mehr im Absolutismus. Auch die Kirche muss sich an Recht und Gesetz halten. Insofern passt hier gar nix.

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  4. Dass sich die Kirche sich ihr eigenes Arbeitsrecht verschafft, ist ein Skandal. Es ist längst überfällig, das man den klerikalen Herren kräftig auf die Finger klopft und diesen Zustand endlich beendet. Beenden sollte man auch, dass man ihnen seit ewigen Zeiten wg. Enteignungen im Zuge der Säkularisation um 1806 (!) seit Jahrzehnten zig Millionen hinterherwirft und zudem die Steuern für diesen Verein staatlicherseits eintreibt sowie die üppigen Bischofsgehälter zahlt.
    Nachdem die Politik dies jahrzehntelang aus opportunistischen Gründen geduldet hat, ist diese kriminelle Vereinigung, die Pädophile und Spielcasino-Zocker deckt, Frauen und LGBTQ+ aber unterdrückt (früher: verbrannt) jetzt moralisch so weit verkommen, dass man das jetzt endlich anpacken kann.

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  5. Ganz recht. Darüber hinaus sollten die Pfaffen aller Kirchen mitsamt ihren gläubigen Schafen in Sachen Ethik und Moral die nächsten 500 Jahre einfach mal den Mund halten.

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