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Montag, 24. Juni 2024

Handeln und Verhandeln

Zur Diskussion um das HSC


Seit über einem Jahr beschäftigt sich der Münchner Betriebsrat mit der geplanten Einführung einer neuen Software für die E-Mail-Bearbeitung und Telefonie im Hugendubel Servicecenter.

Da jedem klar sein musste, dass das gewünschte System eine umfassende Kontrolle der HSC-Beschäftigten  ermöglichen   und   die Arbeitsbedingungen dort verschlechtern würde, hat der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung entworfen, die Kolleg*innen bestmöglich vor Überwachung und erhöhtem Leistungsdruck schützen würde. Beim Gegenentwurf des Arbeitgebers wäre genau das nicht der Fall.

Nach den  Regeln, der Betriebsverfassung, hätten beide Seiten über eine endgültige Lösung verhandelt. Angesichts der sehr weit auseinanderliegenden Positionen beider Seiten war von einer   längeren   Dauer der Verhandlungen auszugehen. Das hat Hugendubel erkennbar nicht gefallen.

Anstatt also, wie einvernehmlich   beschlossen, Anfang Mai in Verhandlungen einzutreten, wurde der Termin arbeitgeberseitig abgesagt.

Nicht  genug:  Hugendubel  drohte  auch  aus  heiterem  Himmel mit  einer Verlagerung von Arbeitsplätzen aus dem HSC, wenn der Betriebsrat nicht spurt.

Das heißt:  Abschluss einer Betriebsvereinbarung ausschließlich im Sinne des Arbeitgebers,  Hugendubel   möchte  weitgehend  ungehindert  mit der neuen Software machen können, was es will! Dies ist ein  Verstoß gegen den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, zu der beide Seiten gesetzlich verpflichtet sind.

Ein Gespräch mit der Arbeitgeberseite in der vorletzten Woche hat nun endgültig und eindeutig gezeigt, dass Hugendubel nicht ernsthaft an offenen und ehrlichen Verhandlungen interessiert ist. 

Unter weitest gehendem Verzicht auf die vernünftigen Regelungsvorschläge aus seinem Betriebsvereinbarungsentwurf  und eingeschnürt in ein äußerst enges Zeitkorsett sollte sich der BR mehr oder weniger kampflos einem Diktat des Arbeitgebers beugen.

Der Betriebsrat hält sich an die Regeln! Weil mit dem Arbeitgeber erkennbar keine freien, ehrlichen Verhandlungen möglich sind, hat er beschlossen, eine Vermittlung in Form einer sog. „Einigungsstelle“ anzurufen.

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht eine Einigungsstelle vor, wenn sich Betriebsrat  und Arbeitgeber in wichtigen Angelegenheiten   (z. B. der Einführung einer neuen Software) nicht alleine verständigen können.

Dieses Gesetz gilt auch für Hugendubel.

Für Hugendubel ist eine Einigungsstelle übrigens kein Novum, es hat solche bereits mehrfach in der Vergangenheit gegeben, z.B. als es um eine neue Arbeitszeitregelung für München ging.

Der  Arbeitgeber hat schon mehrfach auf die Einigungsstelle zurückgegriffen,  wenn  es ihm in den Kram passte. Er hat also keinen Anlass, sie abzulehnen und zu verteufeln!

In dieser schwierigen Situation, in der wir alle zusammenhalten müssen, unterstützt bitte unseren Betriebsrat!

Macht nicht bei Versuchen mit, uns zu spalten!


Wehren wir uns gemeinsam gegen die Panikmache des Arbeitgebers! 




Montag, 5. Juni 2023

Wir retten die Löhne!

 Tariftreue-Kampagne des DGB Bayern zur Landtagswahl

Mit Blick auf die Landtagswahl am 8. Oktober hat der DGB Bayern heute seine Kampagne für ein „Faire-Löhne-Gesetz“ in Bayern vorgestellt. Der DGB Bayern und seine Mitgliedsgewerkschaften sind sich einig, dass vorbildliche Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, künftig bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und damit beim Einsatz von Steuergeldern bevorzugt werden müssen.

„Bundesländer wie z.B. das Saarland und Berlin zeigen, dass das möglich ist“, sagt Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern. „In Bayern gibt es aber nach wie vor kein Landesgesetz, das die Vergabe öffentlicher Aufträge nach fairen tariflichen Bedingungen regelt. Im Umkehrschluss heißt das, dass öffentliche Aufträge derzeit zumeist an den billigsten Anbieter vergeben werden.“ Die Folge sei laut Stiedl ein Lohndumping-Wettbewerb mit öffentlichen Geldern, der auf dem Rücken der Beschäftigten, der Steuerzahler*innen und der öffentlichen Kassen ausgetragen wird.

Mittwoch, 24. Juli 2019

Sitzstreik bei H&M in München



Wohl in keiner anderen Branche gibt es so kreative Formen des Arbeitskampfes wie im Handel. Nach einem Flashmob gab es nun einen dreitägigen (!) Sitzstreik vor der H&M-Filiale in der Haupteinkaufszone Kaufingerstraße in München, die das Management dicht machen will. Nach einem Go-In wehrten sich die Beschäftigten jetzt dort mit einem Sit-In, wie die KollegInnen in ihrem ver.di-Infoblog berichten:

"Vom 08.07.2019 bis 10.07.2019 gab es für Passanten, potentielle KundInnen und Touristen ab 10 Uhr ein etwas ungewöhnliches Bild in der Münchener Fußgängerzone. Im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen rief die Gewerkschaft ver.di die MitarbeiterInnen, der im Januar 2020 schließenden H&M Filiale, KollegInnen aus Rosenheim und einer Nachbarfiliale zum Streik auf. 




Aber nicht etwa zu einem der Streiks bei dem laut mit Trillerpfeifen demonstriert wird. Nein!

Diesmal gab es etwas ganz Einzigartiges – einen stundenlangen Sitzstreik MITTEN in der Kaufingerstraße, direkt vor der zu schließenden Filiale. Die KollegInnen, die wenn es nach H&M geht, nach der Schließung dreist „vor die Tür“ gesetzt werden, machten es sich genau dort gemütlich: VOR DER TÜR! 


Samstag, 24. Januar 2015

Schutzschirm für Hugendubel-Beschäftigte und den Buchhandel

Aktion der Hugendubel Beschäftigten für Zukunft des Buchhandels und Beschäftigungssicherung

Schutzschirm für Beschäftigte und Buchhandel





München, 24.01.2015
Durch die beabsichtigte Schließung von Hugendubel am Marienplatz sind, nach Ansicht von ver.di, akut nicht nur 85 Beschäftigte gefährdet, sondern auch eine wesentliche Stütze von Hugendubel. Deshalb haben Beschäftigte mit roten Schirmen auf dem Marienplatz ein Zeichen für die Forderung nach einem Schutzschirm für die Beschäftigten und dem Buchhandel gesetzt.


Dienstag, 25. November 2014

Resultate der Umfrage der Tarifkommission für Beschäftigungssicherung

Teil 1

Die Infoblog-Redaktion wurde von der Hugendubel-Tarifkommission für Beschäftigungssicherung am Standort München gebeten, die Resultate der auf der letzten Betriebsversammlung vorgestellten Umfrage hier zu präsentieren. Dem kommen wir gerne nach und veröffentlichen hier in den nächsten Wochen die wichtigsten Ergebnisse. Die Tarifkommission weist darauf hin, dass die Beteiligung der KollegInnen bei 31% lag. Statistisch repräsentativ ist eine Umfrage ab einer Beteiligungsquote von 25%.

Ausserdem stellen wir auf Bitte der Tarifkommission nach Themenschwerpunkten geordnet die auf der Betriebsversammlung von den Kolleginnen und Kollegen gemachten Vorschläge zur Sicherung unserer Arbeitsplätze unter Gewährleistung guter Bedingungen vor. Auf der nächsten Betriebsversammlung möchte die Tarifkommission diese Vorschläge ausführlicher vorstellen und mit Euch besprechen.

Bitte benutzt die Kommentarfunktion zum Austausch über die Resultate der Umfrage. Wir freuen uns auf eine anregende und konstruktive Diskussion.!



Montag, 6. Oktober 2014

Beschäftigungssicherung? Nein, Danke!

Antwortschreiben der GL auf das Forderungsschreiben der Tarifkommission nach einem Beschäftigungsssicherungstarifvertrag




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