Aushang des Münchner Betriebsrats
Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
aus
gegebenem Anlass möchten wir Euch darauf hinweisen,
dass folgende Regelungen aus dem Manteltarifvertrag nach wie vor wirksam sind:
- Freistellung von der Arbeit aus
beruflichen Gründen z.B. Besuch der Buchmesse,
berufliche Weiterbildung (MTV § 13)
- Freistellung von der Arbeit aus
persönlichen Gründen, z.B. Umzug, Hochzeit, Geburt und Todesfall
(MTV
§ 14)
- Anspruch auf vermögenswirksame
Leistungen,
gemäß Tarifvertrag über vermögenswirksame
Leistungen
Über
genauere Details der einzelnen Punkte informieren Euch die Mitglieder des
Betriebsrates.
Viele
Grüße
Euer
Münchner Betriebsrat
(September
2021)
Und Freistellung bis zu 5 Tagen im Jahr, wenn ein Kind krank ist. - Das erspart vor allem berufstätigen Müttern eine Menge Papierkrieg.
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