Montag, 27. September 2021

Tarifliche Leistungen


 Aushang des Münchner Betriebsrats


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
aus gegebenem Anlass möchten wir Euch darauf  hinweisen, dass folgende Regelungen aus dem Manteltarifvertrag nach wie vor wirksam sind:
 
-     Freistellung von der Arbeit aus beruflichen Gründen  z.B. Besuch der Buchmesse, berufliche Weiterbildung (MTV § 13)
 
-     Freistellung von der Arbeit aus persönlichen Gründen, z.B. Umzug, Hochzeit, Geburt und Todesfall
(MTV § 14)
 
-     Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen,
gemäß Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen
 
Über genauere Details der einzelnen Punkte informieren Euch die Mitglieder des Betriebsrates.
 
 
Viele Grüße
Euer Münchner Betriebsrat
(September 2021)




1 Kommentar:

  1. Und Freistellung bis zu 5 Tagen im Jahr, wenn ein Kind krank ist. - Das erspart vor allem berufstätigen Müttern eine Menge Papierkrieg.

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