Es ist gesetzlich nicht mehr erlaubt, Betriebsversammlungen rein online oder in hybrider Form (Teilnehmer*innen vor Ort und per Video zugeschaltet) durchzuführen. In der Corona-Zeit gab es diese Möglichkeit zwar im Betriebsverfassungsgesetz, wurde vom Gesetzgeber aber wieder gestrichen. Andere Versammlungen, z.B. die vom BR bereits mehrfach angebotenen Gruppensprechstunden unterliegen diesen Beschränkungen nicht.
Grotesk ist, dass man glaubt, Gesetze gelten für einen nicht mehr. Seit dem 07. April 2023 gibt es keine Möglichkeit für Betriebsräte, digitale oder hybride Betriebsversammlungen durchzuführen. Denn die Regelung in § 129 BetrVG wurde nicht verlängert. Punkt.
Danke für den aufschlussreichen Vortrag zum Thema Einigungsstelle von Rechtsanwalt Rüdiger Helm und die anschließende Diskussion. Dadurch konnten viele belastende Unsicherheiten und Fragen, zu denen es in den letzten Wochen kam, entschärft werden. Jetzt kann man wieder hoffnungsvoller in die Zukunft blicken.
Das war eine sehr gute und aufschlussreiche Versammlung! Wo war die Geschäftsführung,wo war die Personaltante,wo ist der Respekt für die Beschäftigten!!!!!!
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Ich hoffe,dass Viele kommen werden!!!!!!! Es besteht Diskussionsbedarf!!!!!
AntwortenLöschenBeteiligt euch,sagt eure Meinung!!!
Wie kann ich aus dem Homeoffice an der Versammlung teilnehmen?
AntwortenLöschenEs ist gesetzlich nicht mehr erlaubt, Betriebsversammlungen rein online oder in hybrider Form (Teilnehmer*innen vor Ort und per Video zugeschaltet) durchzuführen. In der Corona-Zeit gab es diese Möglichkeit zwar im Betriebsverfassungsgesetz, wurde vom Gesetzgeber aber wieder gestrichen.
LöschenAndere Versammlungen, z.B. die vom BR bereits mehrfach angebotenen Gruppensprechstunden unterliegen diesen Beschränkungen nicht.
Deutschland und der Fortschritt, einfach grotesk.
LöschenDas ist doch wirklich diskriminierend gegenüber den Homeoffice-Leuten.
Grotesk ist, dass man glaubt, Gesetze gelten für einen nicht mehr. Seit dem 07. April 2023 gibt es keine Möglichkeit für Betriebsräte, digitale oder hybride Betriebsversammlungen durchzuführen. Denn die Regelung in § 129 BetrVG wurde nicht verlängert. Punkt.
LöschenDanke für den aufschlussreichen Vortrag zum Thema Einigungsstelle von Rechtsanwalt Rüdiger Helm und die anschließende Diskussion. Dadurch konnten viele belastende Unsicherheiten und Fragen, zu denen es in den letzten Wochen kam, entschärft werden. Jetzt kann man wieder hoffnungsvoller in die Zukunft blicken.
AntwortenLöschenDas war eine sehr gute und aufschlussreiche Versammlung!
AntwortenLöschenWo war die Geschäftsführung,wo war die Personaltante,wo ist der Respekt für die Beschäftigten!!!!!!