Zur Gehaltssituation an den tariflosen Hugendubel-Standorten
Zunächst gilt festzuhalten, für wen der im Mai 2022 abgeschlossene Tarifvertrag NICHT gilt: nämlich für fast alle Hugendubel-Standorte und Filialen außerhalb von Bayern. Bemerkenswert ist zudem, dass die interne Mitteilung des Börsenvereins, also des Arbeitgeberverbandes, als Aushang am Schwarzen Brett an die Beschäftigten gelangte. Darin rühmt sich nämlich die Verhandlungsdelegation des Arbeitgeberverbandes, dass es real ja nur "eine effektive Erhöhung von 4,08%" sei. Da freut man sich doch als lohnabhängig Beschäftigter.
Wie der Börsenverein zu dieser Berechnung kommt, ist nicht nachvollziehbar. Für Hugendubel besteht die effektive Lohnerhöhung in 4,9% für einen Zeitraum von 5 Jahren, verglichen mit dem bundesdeutschen Einzelhandel bzw. dem Buchhandels-Tarifvertrag in Hamburg bedeutet das ein Lohn-Gap von mittlerweile ca 15%. Auch die Aussage von den "Leermonaten" ist - zumindest was Hugendubel angeht - völliger Unsinn. Von "Leermonaten" spricht man im Tarifvertragswesen, wenn die Entgelterhöhung eines weitergeführten Tarifvertrages zeitlich nicht unmittelbar anschliesst, sondern mit einigen Monaten Verzögerung in Kraft tritt. Bei Hugendubel müsste man also eher von "Leerjahren" sprechen.