Neue Gesetze und Verordnungen
Die Bundesregierung hat für das Jahr 2025 eine Reihe von Änderungen auf den Weg gebracht, einige wirken sich direkt auf die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Ein Teil der Gesetzesvorhaben liegt allerdings auf Eis. Durch das Aus der Ampel-Koalition wird der Bundestag den Haushalt 2025 aufgrund fehlender Mehrheiten nicht mehr vor der Bundestagswahl am 23. Februar verabschieden können. Dies wird erst mit einer neuen Regierung möglich sein. Bis dahin gilt die im Grundgesetz festgeschriebene "vorläufige Haushaltsführung", die unter anderem Zahlungen des Staates wie etwa das Bürgergeld garantiert. Wichtige Veränderungen für das neue Jahr im Überblick:
Bürgergeld bleibt unverändert
Die Höhe der Leistungen des Bürgergeldes bleibt
unverändert. Alleinstehende Erwachsene erhalten weiterhin 563 Euro im Monat,
mit Partner zusammenlebende 506 Euro. Das Bürgergeld, ehemals Arbeitslosengeld
II und als "Hartz IV" bekannt, ist als Grundsicherung für
erwerbsfähige Menschen gedacht, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem
Einkommen und Vermögen decken können.
Mindestlohn, Minijob, Grundfreibetrag und Wohngeld steigen
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt
ab Januar von 12,41 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht
sich von 538 auf 556 Euro.
- Der steuerliche Grundfreibetrag, also
das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss,
steigt von bisher 11.604 rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro,
im Jahr 2025 dann auf 12.084 Euro.
- Das Wohngeld steigt um
durchschnittlich 15 Prozent, was etwa 30 Euro mehr pro Monat entspricht.
Der staatliche Zuschuss soll Menschen mit geringem Einkommen bei den
Wohnkosten entlasten und wird alle zwei Jahre an die Entwicklung von
Mieten und Preisen angepasst. Von der Erhöhung profitieren etwa 1,9
Millionen Haushalten, im Schnitt erhalten sie 400 Euro im Monat.
Mehr Kindergeld, Einkommensgrenze für Elterngeld sinkt
- Der steuerliche Kinderfreibetrag wird
um 60 Euro angehoben - von 9.540 auf 9.600 Euro pro Kind.
- Auch das Kindergeld soll steigen.
Familien sollen für jedes Kind 255 Euro pro Monat erhalten - 5 Euro mehr
als bisher.
- Der Kinder-Sofortzuschlag für
Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben,
soll um 5 Euro auf 25 Euro je Kind und Monat steigen.
- Ab dem 1. April 2025 sinkt die Einkommensgrenze für
den Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die
ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben,
erhalten Elterngeld. Die bisherige Grenze liegt bei 200.000 Euro.
Übersteigt das Einkommen diese Grenze, entfällt der Anspruch auf die
Leistung.
Mindestunterhalt für Kinder steigt kaum
Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche
Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersgruppen
minimal angehoben. Für Kinder bis fünf Jahre steigt der Betrag von 480 auf 482
Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahre von 551 auf 554 Euro und von 12 bis 17
Jahre von 645 auf 649 Euro. Volljährige Kinder erhalten 693 statt 689 Euro.
Höher fällt der Bedarfssatz für Studierende aus, die nicht bei ihren Eltern
oder einem Elternteil leben. Sie erhalten nun 990 statt 930 Euro.
Pflegeversicherung: Höhere Beiträge und flexiblere Leistung
- Der Beitragssatz zur sozialen
Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte erhöht.
- Die Leistungsbeträge für
Pflegeleistungen steigen ab Januar 2025 um 4,5 Prozent, darunter auch das
Pflegegeld.
- Ab Juli wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von
3.539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege eingeführt, der
flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. Außerdem besteht der
Anspruch auf Ersatzpflege sofort - Voraussetzung ist bisher, dass die
Pflegeperson den Pflegebedürftigen schon sechs Monate lang zu Hause
gepflegt hat.
Neue Bemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung
- Rentenversicherung: Aufgrund der gestiegenen Löhne und Gehälter steigen zum 1.
Januar 2025 die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen
Rentenversicherung - von 7.450 Euro in den neuen Bundesländern und 7.550
Euro in den alten erstmalig einheitlich auf 8.050 Euro pro Monat. Die
Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Einkommen bei
der Berechnung des Beitrags berücksichtigt wird. Für darüber
hinausgehendes Einkommen müssen keine Beiträge gezahlt werden.
- Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ebenfalls - auf jährlich 66.150
Euro (5.512,50 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 62.100 Euro jährlich
(5.175 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze - der
Einkommenshöchstbetrag, bis zu dem Beschäftigte gesetzlich
krankenversichert sein müssen - erhöht sich auf 73.800 Euro pro Jahr
(6.150 Euro im Monat). 2024 lag sie bei 69.300 Euro jährlich (5.775 Euro
im Monat).
Elektronische Patientenakte kommt
Die elektronische
Patientenakte (ePA) wird Anfang 2025 für alle gesetzlich
Versicherten eingeführt und soll die alte Zettelwirtschaft beenden und alle
Patientendaten, die an verschiedenen Orten abgelegt sind, digital
zusammentragen. Dadurch sollen Arztpraxen, Krankenhäuser und andere
Gesundheitseinrichtungen besser vernetzt werden und schnelleren Zugriff auf
relevante Daten erhalten. Außerdem sollen Wissenschaft und Forschung die Daten
leichter nutzen können. Die ePA wird zunächst in zwei Modellregionen
ausgerollt, ab Anfang März 2025 soll sie dann für alle deutschlandweit nutzbar
sein.
Altkleider dürfen nicht mehr in den Restmüll
Für Altkleider gelten ab dem 1. Januar EU-weit neue
Regeln. Alte Textilien müssen dann im Altkleidercontainer entsorgt werden -
auch, wenn sie kaputt oder verschlissen sind. Auch Bettwäsche, Handtücher und
andere Textilien müssen im Sammelcontainer entsorgt werden. Ziel der neuen
Verordnung ist, die Müllmengen nach und nach zu reduzieren und Textilien besser
zu recyceln.
Amalgam-Füllungen ab 2025 verboten
Amalgam ist ab dem kommenden Jahr als Zahnfüllung
EU-weit verboten und damit auch keine Kassenleistung mehr.
Für die neue Standardfüllung der gesetzlichen Krankenkassen stehen mehrere
Werkstoffe zur Verfügung, in den meisten Fällen ein einfacher Kunststoff oder
eine Füllung aus einem Glas-Zement. Gegen private Zuzahlung können Patientinnen
und Patienten auch höherwertige Füllungen wählen. Ausnahmen für die Neuregelung
gibt es nur, wenn ein Arzt die Behandlung mit dem quecksilberhaltigen Stoff für
unbedingt erforderlich hält.
CO2-Preis steigt - Tanken und Heizen wird teurer
Der CO2-Preis steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro
pro Tonne. Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl
aus. Der CO2-Preis soll den klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und
damit den CO2-Ausstoß verringern und dabei helfen, die deutschen
Klimaschutzziele zu erreichen.
Briefe und Pakete: Zustellung dauert länger und wird teurer
Ab Januar 2025 gibt es mehrere Änderungen im Post- und Paketversand der
Deutschen Post.
- Längere Briefzustellung: 95 Prozent der Briefe müssen künftig erst nach drei Werktagen statt
wie bisher nach zwei Tagen ihren Empfänger erreichen.
- Preiserhöhungen für Briefe: Der Standardbrief kostet künftig 95 Cent (statt 85 Cent). Auch
andere Produkte wie Postkarten (95 Cent statt 70 Cent), Kompaktbriefe
(1,10 Euro statt 1,00 Euro), Großbriefe (1,80 Euro statt 1,60 Euro) und
Maxibriefe (2,90 Euro statt 2,75 Euro) werden teurer.
- Preiserhöhungen für Pakete und Päckchen: Das Päckchen S kostet künftig 4,19 Euro (statt 3,99 Euro), das
Päckchen M 5,19 Euro (statt 4,79 Euro). Das Paket bis 2 Kilogramm (nur
online) kostet 6,19 Euro (statt 5,49 Euro), und das Paket bis 5 Kilogramm
7,69 Euro (statt 6,99 Euro).
- Pakete sind in der Nähe zu hinterlegen: Verbraucher müssen Pakete nicht mehr an weit entfernten Orten
abholen, denn Sendungen dürfen nur in unmittelbarer Nachbarschaft, am
nächstgelegenen Ort abgegeben werden, wenn sie nicht zugestellt werden
können.
Mobilität: Deutschlandticket, Führerschein-Umtausch, HU-Plakette
Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschlandticket 58
statt bisher 49 Euro pro Monat. Es bleibt bundesweit gültig und ermöglicht
Fahrgästen weiterhin die Nutzung des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in
Deutschland - darunter Busse, U- und S-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge
wie RE und RB.
Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Personen
ihren Führerschein umtauschen, die 1971 oder später geboren
sind und deren Führerschein vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde. Für
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, gilt nicht das
Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Wer seine
Fahrerlaubnis nicht rechtzeitig umtauscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit und
muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen.
Nicht vergessen: Wer an seinem Fahrzeug eine
orangefarbene TÜV- oder HU-Plakette hat, muss 2025 zu einer
Prüfstelle fahren und bekommt - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen
neuen Aufkleber in Gelb.
Gesetz stärkt Barrierefreiheit ab 2025
Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und
Dienstleistungen barrierefrei sein. Dazu zählen etwa Computer, Geld- und
Fahrausweisautomaten sowie bestimmte Webseiten, Bankdienstleistungen oder
Personenbeförderungsdienste. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hat zum Ziel,
Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilnahme am digitalen Leben zu
ermöglichen.
Grundsteuer-Reform startet
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach
einem neuen Finanzmodell erhoben. Diese Reform war notwendig, da das
Bundesverfassungsgericht das bisherige System als verfassungswidrig eingestuft
hatte. Entscheidend für die individuelle Steuerlast wird künftig die
Nachbarschaft der Immobilie sein. Hat sie in den vergangenen Jahrzehnten eher
einen Aufschwung erlebt und ist damit attraktiver geworden, dürfte auch die
Steuer steigen. Das gilt vor allem für boomende Gemeinden und Städte. In eher
strukturschwachen Gebieten könnte es dagegen in Zukunft günstiger werden.
EU-einheitliches Ladekabel kommt
Eine EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und
Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025 gibt es nur noch einen
Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones,
Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche
Ladekabel erst ab 2026.
Fernsehen per Satellit: ARD schaltet SD ab
Die ARD stellt zum 7.
Januar 2025 die Verbreitung per Satellit in SD-Qualität
von Das Erste sowie aller Dritten Fernsehprogramme der
Landesrundfunkanstalten ein. Ab diesem Zeitpunkt können Zuschauerinnen und
Zuschauer alle Fernsehprogramme der ARD nur noch in der höheren
HD-Qualität empfangen. Informationen und Hilfe bei der Umstellung gibt es
bei ard-digital.de.
Das Namensrecht wird reformiert
Ab Mai 2025 können Menschen Nachnamen freier
und flexibler wählen. Ehepaare können künftig einen Doppelnamen als
gemeinsamen Ehenamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert.
Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten, unabhängig davon, ob die
Eltern einen Doppelnamen führen. Das Namensrecht wird somit an alle
Familienmodelle angepasst.
Neue Grenzwerte für Kaminöfen
Kamine,
Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März
2010 installiert wurden, müssen nach dem 31. Dezember 2024 die in der
Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Werte für Feinstaub und
Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas
nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die
Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger
erfragt werden. Er kann auch über Ausnahmen von der Sanierungspflicht
informieren.
Quelle: www.ndr.de
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