Freitag, 26. Juli 2024

Streik bei Hugendubel in Hannover

 Buchhändler*innen streiken im Schulbuchgeschäft

 

Streikparole: "Mein Lieblingsbuch? Unser Tarifvertrag!"

Keine Lohnerhöhung? Keine Inflationsausgleichsprämie? Kein Tarifvertrag?

Dann gibt es halt Streik für mehr Lohn!


Kurz vor Beginn des neuen Schuljahres stürmen Eltern regelmäßig die
Innenstädte, um ihre Kinder mit Schulbüchern auszustatten. Das könnte in
diesem Jahr eng werden. Grund dafür: Die Gewerkschaft ver.di ruft für
Freitag, den 26. Juli, zu einem ganztägigen Streik bei Hannovers größtem
Buchhändler auf. Die Belegschaft der Hugendubel-Filiale am Kröpcke
kämpft mit ihrer Gewerkschaft für die Anerkennung des niedersächsischen
Einzelhandelstarifs durch die Unternehmensleitung.


„Während eine Verkäuferin im tarifgebundenen Einzelhandel nach dem
neuen Abschluss über 20 Euro die Stunde verdient und von Weihnachts-
und Urlaubsgeld profitiert, liegen die Löhne bei Hugendubel teilweise um
bis zu 30 Prozent darunter“, erklärt Gewerkschaftssekretär Mizgin Ciftci
den Auslöser für den Streik.

 „Den vielen Frauen im Buchhandel sitzt die Angst vor Altersarmut spürbar im Nacken“, kritisiert Ciftci das Lohnniveau beim inhabergeführten Unternehmen mit Sitz in München. „Wir fordern den Arbeitgeber auf, seine Gutsherrenmentalität endlich abzulegen und den Beschäftigten mit einem Tarifvertrag soziale Sicherheit zu
gewährleisten.“

Die knapp zweistündige Streikkundgebung beginnt am Freitag, 26. Juli, ab
10 Uhr am Kröpcke.

Donnerstag, 25. Juli 2024

Neues Ladenschlussgesetz bedroht die Beschäftigten im Einzelhandel und den Sonntagsschutz in Bayern

 Kabinettspolitik auf dem Rücken der Beschäftigten im Einzelhandel

 Bildergebnis für sonntagsallianz

 

München, 23.07.2024. ver.di Bayern zeigt sich entsetzt über die vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte zum neuen Ladenschlussgesetz. Die Arbeitnehmervertreter*innen befürchten eine massive Ausweitung der Sonntagsöffnungen. Die Einkaufsnächte führen zu mehr gesundheitsschädlicher Nachtarbeit für die Beschäftigten. Die Privilegierung der sogenannten Digitalen Kleinstsupermärkte gibt den Konzernen ein Betriebsformat in die Hand, um den massiven Verdrängungswettbewerb gegen klein- und mittelständische Betriebe auf eine neue Stufe zu stellen. Die Zeche zahlen Beschäftigte und Verbraucher*innen.

Mehr als 500.000 Beschäftigte, darunter 70 % Frauen, arbeiten im bayerischen Einzelhandel. Die geplanten Neuregelungen des Ladenschlusses betreffen sie und ihre Familien an erster Stelle. „Es sind überwiegend Frauen, die nun nicht nur samstags, sondern auch noch vermehrt an Sonntagen und nachts arbeiten sollen. Und darüber hinaus müssen alle Einzelhandelsbeschäftigten die Auswirkungen des Verdrängungswettbewerbs tragen, der im Handel tobt und der durch das neue Ladenschlussgesetz nun massiv befeuert wird“, prognostiziert Hubert Thiermeyer, ver.di Landesfachbereichsleiter für den Handel in Bayern.

Montag, 22. Juli 2024

Bleibt das Vermögen der Superreichen weiterhin unangetastet?

 Ausgesetzte Vermögensteuer kostet Deutschland bereits hunderte Milliarden


Bis 1996 gab es in Deutschland eine Vermögenssteuer von einem Prozent. Seitdem ist die Vermögenssteuer ausgesetzt. Dadurch fehlten bis Ende 2023 mindestens 380 Milliarden Euro in der Gemeinschaftskasse.

Gleichzeitig sind die Vermögen der hundert reichsten Deutschen um etwa 460 Milliarden Euro gewachsen. Eine überwältigende Mehrheit der Menschen befürwortet eigentlich die Wiedereinführung der Steuer, fürchtet aber gleichzeitig die angeblich drohende Steuerflucht von Vermögenden.

Würde man die Vermögenssteuer wieder erheben, so die Sorge, dann würden die Superreichen ihre Vermögen ins Ausland schaffen. Die Gegner*innen der Steuer schüren diese Angst mit gezielten Kampagnen und Drohungen. Sie porträtieren die Demokratie dagegen als machtlos, die hohe Konzentration von Vermögen als alternativlos.

Freitag, 19. Juli 2024

74 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag erhalten Urlaubsgeld

 Ohne Tarifvertrag sind es 36 Prozent



Trotz sinkender Inflationsraten wird der Urlaub auch in diesem Sommer teurer als im Vorjahr. Umso willkommener ist ein Zuschuss des Arbeitsgebers zur Urlaubskasse: Fast die Hälfte der Beschäftigten in der Privatwirtschaft (46 Prozent) erhalten Urlaubsgeld, das meist zusammen mit dem Gehalt für den Juni oder Juli ausgezahlt wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird. Für die Analyse wurden die Angaben von fast 68.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Anfang Mai 2023 bis Ende Mai 2024 ausgewertet.

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Der mit Abstand wichtigste ist, ob im Betrieb ein Tarifvertrag gilt: In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft erhalten rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten Urlaubsgeld, verglichen mit 36 Prozent in Betrieben ohne Tarifvertrag (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Wichtig dabei: Wo ein Tarifvertrag gilt, sind meist auch die Grundgehälter höher. „Das Urlaubsgeld ist also ein echtes Extra für die Beschäftigten – und ein gutes Argument für tarifgebundene Arbeitgeber, die auf der Suche nach Fachkräften sind“, sagt WSI-Experte Dr. Malte Lübker. Allerdings ist die Tarifbindung seit den 1990er Jahren in Deutschland deutlich zurückgegangen, so dass nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) heute nur noch für knapp die Hälfte der Beschäftigten (49 Prozent) ein Tarifvertrag gilt. Betrachtet man nur die Privatwirtschaft, so ist die Tarifbindung mit 42 Prozent der Beschäftigten noch einmal geringer.

Wer bekommt Urlaubsgeld? So stehen die Chancen nach Beschäftigten- und Betriebsmerkmalen

Mittwoch, 17. Juli 2024

DGB Rechtsschutz erstreitet über 24 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder in Bayern

Gewerkschaftsmitglieder sind auch vor Gericht besser dran

 


Die DGB Rechtsschutz GmbH konnte im Jahr 2023 vor Gericht insgesamt 24,7 Millionen Euro für die Gewerkschaftsmitglieder in Bayern erstreiten. Diese Summe setzt sich aus erfolgreich abgeschlossenen Verfahren im Arbeitsrecht (18,3 Mio. Euro), im Sozialrecht (6,0 Mio. Euro) sowie im Verwaltungsrecht (0,4 Mio. Euro) zusammen.

Bernhard Stiedl, Vorsitzender des DGB Bayern, zieht eine positive Bilanz: „Gewerkschaftsmitglieder sind nicht nur im Betrieb, sondern im Fall der Fälle auch vor Gericht besser dran. Die stattlichen Summen, die unsere Juristinnen und Juristen Jahr für Jahr erkämpfen müssen, weil sich Arbeitgeber über geltendes Recht hinwegsetzen, sprechen eine klare Sprache. Mit dem kostenlosen Rechtsschutz in allen Auseinandersetzungen rund um das Arbeitsleben haben unsere Mitglieder – und alle, die es werden wollen – einen Trumpf in der Hinterhand, dessen Bedeutung sie nicht unterschätzen sollten.“

Im Jahr 2023 konnte die DGB Rechtsschutz GmbH in Bayern 12.746 Fälle vor Gericht abschließen. Davon wurden 7.904 Fälle (62,0 Prozent) vor Arbeitsgerichten verhandelt, 4.369 Fälle (34,3 Prozent) vor Sozialgerichten und 473 Fälle vor Verwaltungsgerichten (3,7 Prozent).

Samstag, 13. Juli 2024

Tschüss Trittbrettfahrer*innen!

 Industriegewerkschaft BCE erkämpft Vorteilsregelung für Gewerkschaftsmitglieder

ein Trittbrettfahrer sein - Redewendungen Bilder - illustriert

 

Bei den Tarifverhandlungen für die deutsche Chemie-Industrie haben IG BCE und Arbeitgeber einen zusätzlichen freien Tag nur für Gewerkschaftsmitglieder vereinbart.

Erstmals wurden damit neben den allgemeinen Gehaltssteigerungen um 6,85 Prozent exklusive Vorteile für Gewerkschafter in einem großen Flächentarifvertrag festgeschrieben. Sie müssen dem Arbeitgeber ihre Mitgliedschaft aber anzeigen und erhalten bei Mitgliedsjubiläen noch zusätzlich einen zweiten Tag frei.

Ziel der Vereinbarung sei die Steigerung der Tarifbindung, teilten beide Seiten am Donnerstag mit. Streng genommen gelten Tarifabschlüsse generell ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder. Die Arbeitgeber wenden sie aber meist für alle Beschäftigten an, was gelegentlich zu Ärger über "Trittbrettfahrer" geführt hat, die Vorteile genießen, ohne Mitgliedsbeiträge an die Gewerkschaften zu zahlen. Diese betragen bei der IG BCE rund ein Prozent des durchschnittlichen monatlichen Brutto-Einkommens.

Gewerkschaftsmitglieder bekommen Bonus-Tag

Mittwoch, 10. Juli 2024

Klare Kante gegen Rechts!

 Verteidigen wir das Gewerkschaftshaus gegen AfD und MSA!


Der ver.di Bezirk München veranstaltet am heutigen Mittwoch, 10. Juli 2024 einen Themenabend gegen Rechts mit dem Titel "wer oder was ist 'München steht auf' (MSA)?" in den Räumlichkeiten des Gewerkschaftshauses. (Raum Kurt Eisner, 2.OG)

Anlässlich dessen ruft MSA nun zu einer Kundgebung gegenüber dem Gewerkschaftshaus in der Neumarkter Str. 22 ab 17.00 Uhr auf. Auch die AfD, konkret MdL Rene Dierkes1, kündigt seine Unterstützung dabei an. Ein klarer Einschüchterungsversuch, dem wir uns entgegenstellen!

ver.di hat daher ebenfalls eine Kundgebung vor UNSEREM HAUS angemeldet - Mittwoch ab 16.30 Uhr, wo wir klare Kante gegen rechts zeigen und dafür sorgen können, dass keine Provokateur*innen von MSA und AfD unser Haus betreten.

Die Gruppe MSA entstand aus Pandemieleugner*innen und Verschwörungstheoretiker*innen und ist inzwischen gut mit zahlreichen Rechten Akteur*innen vernetzt und arbeitet mit diesen aktiv zusammen.

Entschlossen gegen Rechts, zum Schutz unserer Demokratie!

Solidarische Grüße

Landesbezirksleitung ver.di Bayern 


Montag, 8. Juli 2024

Hugendubel-Beschäftigte sterben früher

DIW-Studie: Früherer Tod bei Niedriglöhnern

 

Höheres Einkommen geht mit höherer Lebenserwartung und besserer Gesundheit einher – Anders als bei Männern zeigt sich der Zusammenhang bei Frauen nur beim Haushaltseinkommen, nicht jedoch beim individuellen Einkommen – Äquivalenzprinzip in gesetzlicher Rentenversicherung wird unterlaufen – Geringere Rentenansprüche aufzuwerten ist auch deswegen sinnvoll

Wer in Deutschland besser verdient, lebt länger und hat eine bessere psychische und physische Gesundheit. Bei Frauen zeigt sich der Zusammenhang jedoch nur beim Haushaltseinkommen. Wie hoch ihr individuelles Einkommen ist, scheint keine Rolle zu spielen, bei Männern hingegen schon. Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Dafür haben DIW-Ökonom*innen berechnet, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für unterschiedliche Einkommensgruppen ist, im Alter von 55 bis 76 Jahren zu sterben. Die Berechnungen basieren auf Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) am DIW Berlin für die Jahre 1984 bis 2021.

Freitag, 5. Juli 2024

Flughafen will engagierte Kandidatin für den Aufsichtsrat loswerden

Engagierte Betriebsrätin am Flughafen München fristlos gekündigt 



Das Tochterunternehmen des Flughafen Münchens, die Eurotrade, hat der engagierten Betriebsrätin und Kandidatin für die am 1. Juli stattfindenden Aufsichtsratswahl, Neli Birks, fristlos gekündigt. Die Kündigung erfolgte ohne Angabe von Gründen. Dem Vernehmen nach wirft man ihr aber wohl vor, eine dienstliche Mail auf ihre private Mail weitergeleitet zu haben. ver.di bewertet die fristlose Kündigung als absoluten Skandal, da es aus Sicht der Gewerkschaft nur darum geht, eine engagierte Kollegin loszuwerden. 

Dem für Eurotrade zuständigen Gewerkschaftssekretär Dominik Datz sind Versuche, unliebsame Arbeitnehmervertreter*innen loszuwerden, durchaus bekannt. Aber: „Der Vorgang bei Eurotrade sticht durch seine Einzigartigkeit heraus! Eine aussichtsreiche Aufsichtsratskandidatin, die sich stets in den Dienst der Beschäftigten stellt, zuletzt engagierte sie als Mitglied der Verhandlungskommission in den Tarifverhandlungen beim Bayerischen Einzelhandel und nun wollte sie das heiß umkämpfte Thema der Arbeitszeit-Gestaltung und der widrigen Arbeitsbedingungen angehen, bevor sie auf eine plumpe und konstruierte Art und Weise durch die Kündigung gestoppt wurde. Das ist einfach skandalös,“ so Dominik Datz von ver.di München. 

Dass die fristlose Kündigung ausgerechnet im Vorfeld der Aufsichtsratswahlen am Flughafen München ausgesprochen wird, ist aus Sicht von ver.di kein Zufall und ein massiver Eingriff in die Wahlen. Eine aktive Kollegin, die auf der ver.di Liste für den Aufsichtsrat kandidiert, soll, so ver.di. mit einer rechtlich nicht haltbaren fristlosen Kündigung an einem fairen Wahlkampf gehindert werden. 

„Scheinbar wurde illegal auf die Mail-Adresse einer aktiven Betriebsrätin zugegriffen. Das ist der eigentliche Datenschutzskandal am Flughafen München. Erschwerend kommt hinzu, dass der Arbeitgeber, trotz Aufforderung, seiner Verpflichtung nicht nachkommt, diesen Datenschutzverstoß aufzuklären. Besonders absurd macht die fristlose Kündigung, dass der Arbeitgeber selbst regelmäßig Emails mit datenschutzrelevanten Informationen an die privaten Email Adressen von Betriebsrät*innen schickt“, empörte sich Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter für den Handel in Bayern.