Verwaltungsgerichtshof urteilt gegen TEO-Märkte von Tegut
„Sonntagsschutz ist mehr als Arbeitsschutz für die von sonntäglichen Ladenöffnungen betroffenen Beschäftigten, sondern Erhalt eines wesentlichen Kulturgutes. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung ausdrücklich bestätigt und gestärkt“, erklärt Bernhard Schiederig für die „Allianz für den freien Sonntag Hessen“:
„Dieses Mal waren wir zwar weder Klägerin noch Beteiligte, doch war unser Interesse an dem seit mehr als zwei Jahren laufenden Verfahren des Lebensmitteleinzelhändlers Tegut gegen die Stadt Fulda sehr groß. Denn schließlich ging es um die Fragen: Reichen die Regelungen des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes zu dem im Grundgesetz garantierten Schutz des arbeitsfreien Sonntags aus? Dürfen angeblich ‚personalfreie‘ Verkaufsstellen beliebig ‚auf die grüne Wiese gesetzt‘ werden und gehen bei der Bewertung als so genannte ‚Automaten‘ durch?“
Der VGH hat mit seinem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 22. Dezember 2023 (Ak-
tenzeichen: 8 B 77/22) beide Fragen im Sinne der „Allianz für den freien Sonntag“ be-
antwortet. Danach sind die von Tegut in Hessen zahlreich eröffneten TEO-Märkte
wie sonstige Verkaufsstellen zu behandeln und müssen deshalb „an Sonn- und
Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen“
bleiben.
Denn, so das Gericht weiter, es mache „keinen Unterschied, ob der Kunde die
begehrte Ware aus einem Automaten oder aus einem Verkaufsregel“ an sich nehme.
Für die „Allianz für den freien Sonntag“ ist darüber hinaus besonders wichtig, dass der
VGH das von Tegut vorgetragene Argument zurückwies, „mit dem Verzicht auf den
Einsatz von Verkaufspersonal“ werde „das dem Landenschlussrecht zu Grunde liegen-
de Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht“.
Demgegenüber betonte der VGH wie in zahlreichen Gerichtsverfahren die „Allianz für den freien Sonntag“ gegen verkaufsoffene Sonntage weitblickend, der arbeitsfreie Sonntag diene „nicht allein dem Arbeitnehmerschutz, sondern auch dem Ziel, die Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung zu schützen“.
In der „Allianz für den freien Sonntag Hessen“ arbeiten Einrichtungen und Organisationen der
Evangelischen und Katholischen Kirche sowie der Gewerkschaft ver.di zusammen.
Mitteilung an die Medien
Quelle: https://allianz-fuer-den-freien-sonntag.de/
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