Montag, 13. März 2023

"The right to strike is the right to hope"

Großbritannien: Streik für das Recht auf Streik



Mit neuen Gesetzesverschärfungen will die britische Regierung auf die anhaltenden Streikwellen im Land reagieren. Das wollen die Gewerkschaften nicht auf sich sitzen lassen und rufen landesweit zu Streiks auf.

Am 1. Februar hat der britische Gewerkschaftsbund TUC zu einem landesweiten Protesttag ausgerufen, um „eine fundamentale britische Freiheit zu verteidigen“. Nach Schätzungen haben eine halbe Million Beschäftigte verschiedener Branchen die Arbeit niedergelegt. Sie demonstrierten für deutliche Lohnsteigerungen, bessere Arbeitsbedingungen – und für das Recht, weiterhin streiken zu können. Es ist einer der größten Streiks seit Jahrzehnten in Großbritannien und einer der Höhepunkt des „Winters des Unmuts".

Aber auch schon einen Tag vorher und auch in der Woche danach werden in England hunderttausende Beschäftigte streiken, damit ihnen das Recht auf Streik nicht genommen wird. Für den 31. Januar hatte der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EPSU) vor allem Demonstrationen und Streiks im Gesundheitswesen angekündigt. Nach den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, in den Sozial- und Erziehungsdiensten am 1. Februar folgen am 3. Februar die Lehrer*innen, am 6. und 7. Februar Pflegekräfte und Rettungsdienste mit weiteren Streiks. Bereits am 16. Januar protestierte die RMT vor den Toren der Londoner Downing Street, dem britischen Regierungssitz.

Der Hintergrund: Weil in Großbritannien immer mehr Beschäftigte gegen Niedriglöhne und unzumutbare Arbeitsbedingungen streiken, plant die dortige Regierung neue gesetzliche Angriffe auf das Streikrecht. Am 10. Januar verkündete Wirtschaftsminister Grant Shapps im britischen Unterhaus entsprechende Pläne. Ziel sei es, der Regierung eine Handhabe zu schaffen damit, „öffentliche Dienstleistungen Basisfunktionen aufrechterhalten können“.

Der Gesetzentwurf „Minimum Services Bill“ wurde ursprünglich als Mittel zur Bekämpfung von Eisenbahnerstreiks von der britischen Regierung im Unterhaus eingebracht. Ziel war es, die Eisenbahngewerkschaften zu zwingen, im Streikfall einen Teil ihrer Mitglieder an die Arbeit zu schicken, um so einen Mindestbetrieb zu garantieren. Am 10. Januar fand die zweite Lesung statt. Sie wurde von Wirtschaftsminister Grant Shapps genutzt, um die Wirkungsmacht des geplanten Gesetzes drastisch auszuweiten. Nun geht es nicht mehr „nur“ gegen Eisenbahner*innen, sondern auch gegen das Gesundheitspersonal, den Bildungsbereich, die Feuerwehren, den gesamten Transportsektor, den Grenzschutz sowie jene lohnabhängig Beschäftigten, die radioaktiven Müll entsorgen sollen.

Ende Januar hat das Unterhaus dem Gesetz in dritter Lesung zugestimmt. Es muss jetzt noch das Oberhaus passieren. Nach verschiedenen Medienberichten sind dort Widerstände zu erwarten.

 

Durch dieses Gesetz werden genau jene Branchen getroffen, die in den vergangenen Monaten die größte Streikbereitschaft gezeigt haben.

Durch dieses Gesetz werden genau jene Branchen getroffen, die in den vergangenen Monaten die größte Streikbereitschaft gezeigt haben. Teilweise geht es um den öffentlichen Sektor, teilweise um öffentliche Dienstleistungen, die aber von privaten Unternehmen durchgeführt werden. Mit dem geplanten Gesetz würde sich der Staat ein Durchgriffsrecht schaffen, wo er bislang keines hatte. Die Details sind aufgrund der sehr allgemeinen Formulierungen im vorliegenden Gesetzestext sehr schwammig. Einiges kann jedoch bereits jetzt festgehalten werden.

 


 

Das geplante Anti-Streik-Gesetz im Detail

Zum einen soll kollektive Solidarität im Streikfall untergraben werden. Das Gesetz würde bei Inkrafttreten die Arbeitgeberseite bestreikter Betriebe ermächtigen, Beschäftigte namentlich zu benennen, die während eines Streiks zur Arbeit zwangsverpflichtet werden sollen. Streiken also zum Beispiel Lehrer*innen, können Schulen zukünftig bestimmten Kolleg*innen mitteilen: „Ihr arbeitet heute und bietet Not-Unterricht an, damit eine Grundversorgung gewährleistet ist“. Sagt nun eine Lehrerin: „Nein, das mache ich nicht. Ich will meinen streikenden Kolleg*innen nicht in den Rücken fallen“, droht ihr die fristlose Kündigung. Mick Lynch, der Vorsitzende der Transportarbeiter*innengewerkschaft RMT spricht deshalb auch von einer „Einführung von Zwangsarbeit für Arbeiter*innen“.

Das klingt drastisch, hat aber einen realen Hintergrund. Denn das Gesetz gibt dem Staat Mittel in die Hand, Mindestbesetzungen bestreikter Betriebe einfach festzulegen. Wollen also Krankenwagenfahrer*innen streiken, könnte eine Regierung vielleicht bald einfach eine Mindestpersonaldecke vorschreiben, die während der Streiktage gewährleistet werden muss. Für den Fall, dass eine an einem Streik beteiligte Gewerkschaft nicht kooperiert, droht der Gesetzesentwurf den Gewerkschaften mit dem Verlust des bislang existierenden Schutzes vor Schadensersatzforderungen durch bestreikte Unternehmen.

Dies ist aber die einzige in Großbritannien existierende Rechtssicherheit, die legale Streiks überhaupt ermöglicht. Ansonsten gibt es in Großbritannien kein „Recht auf Streik“. Und auch dieser Schutz wurde von den regierenden Tories in den vergangenen Jahren immer weiter ausgehöhlt. So müssen sich inzwischen in manchen Branchen mindestens 40 Prozent einer Belegschaft an einer brieflichen Urabstimmung für einen Streik beteiligen, damit die Urabstimmung überhaupt gültig ist.

Die Ironie an der Sache ist, dass britische Gewerkschaften – ähnlich wie in Deutschland – in Branchen wie dem Gesundheitswesen schon immer im Vorfeld von Streiks Mindestbesetzungen etwa von Pflegekräften im Stationsbetrieb von Krankenhäusern lokal ausverhandelt haben. Und ähnlich wie in Deutschland führt dies nicht selten dazu, dass Patient*innen an Streiktagen besser versorgt werden, als im durch jahrzehntelange Einsparungen ausgedünnten „Normalbetrieb“.

Widerstand gegen das Gesetz wächst

Ähnliches beschrieb Mick Lynch am 11. Januar im Rahmen einer Befragung durch den Verkehrsausschuss im britischen Unterhaus. Ein konservativer Abgeordneter fragte den Gewerkschaftsvorsitzenden, ob dieser nicht anerkennen müsse, dass Streiks dafür sorgen, dass Menschen sich von öffentlichen Verkehrsmitteln abwenden. „Was ist mit den Tagen, an denen wir nicht streiken?“, war Lynchs Gegenfrage, und spielte damit auf die zahlreichen, durch Stellenabbau verursachten Zugausfälle in Großbritannien an.

Eines scheint jedenfalls klar. Ohne Gegenwehr wird das neue Anti-Streikgesetz nicht in Kraft treten können. Auch international protestieren bereits die Gewerkschaften, so etwa der EPSU, der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst. Auch ver.di hat angekündigt, die britischen Gewerkschaften in ihrem Widerstand zu unterstützen.

Text: Christian Bunke, Manchester

Mehr erfahren zu den Streiks im britischen Gesundheitswesen, dem National Health Service.

 

Solidarität mit den britischen Gewerkschaften

ver.di, der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst (EPSU) und die Europäische Transportarbeiter-Föderation (ETF) verurteilen das englische Parlament und die Regierung des Vereinigten Königreichs aufs Schärfste. Sie fordern die Annahme des Gesetzentwurfs, der das Streikrecht zuvorderst im Transportwesen massiv einschränkt, aufzuheben und ähnliche Mindestdienstleistungsanforderungen in anderen Sektoren nicht einzuführen.

 

© Christian Jungeblodt

Die aktuelle Streikwelle im Transportwesen und in anderen Branchen ist vielmehr auf die mangelnde Bereitschaft der Regierung und der Arbeitgeber zurückzuführen, mit den Gewerkschaften zu verhandeln, um langanhaltende Probleme zu lösen, von denen Arbeitnehmer im Transportwesen betroffen sind.

Schlüsselkräfte wurden jahrzehntelang vernachlässigt, ihre Arbeitsbedingungen durch die Kürzung öffentlicher Mittel und das Drängen auf Privatisierung untergraben. Es sind dieselben Arbeiter, deren Arbeit während der COVID-19-Pandemie noch gelobt wurde. Der Applaus war jedoch der einzige Dank der Regierung. Stattdessen werden den Beschäftigten nun angemessene Maßnahmen verweigert.

ver.di, EPSU und ETF schließen sich deshalb den Aussagen der britischen Gewerkschaften an: Diese Gesetzgebung dient nur dazu, Beschäftigte zu kriminalisieren und zu bestrafen, die Demokratie am Arbeitsplatz zu untergraben und die Wirksamkeit aller Arten von Streiks einzuschränken. Das Streikrecht ist ein unveräußerliches Recht der Arbeitnehmer. 

Solidarität auch im Streik

Trotz der Notwendigkeit, die in der geltenden Gesetzgebung festgelegten hohen Stimmschwellen einzuhalten, beteiligen sich mehrere EPSU-Mitgliedsorganisationen derzeit an landesweiten Streiks in England mit ihren Kampagnen zur Sicherung besserer Löhne und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Zu den streikenden Gewerkschaften gehören UNISON, GMB und Unite im Rettungsdienst (nächste Aktionen in England und Wales am 23. Januar), die Pflegegewerkschaft RCN im Gesundheitswesen (nächste Maßnahmen am 18. und 19. Januar) und die PCS-Gewerkschaft in der Zentralregierung (Streik in der gesamten Zentralregierung am 1. Februar).

 

Solidarity with Great Britain!



Quelle: www.verdi.de 


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