Montag, 9. Dezember 2013

Tarifverhandlung im bayerischen Einzelhandel









Stuttgart, 5.12.2013


5,1 Prozent mehr Gehalt im Einzelhandel – ver.di erreicht Wiederherstellung des Manteltarifvertrages


In der siebten Verhandlungsrunde im baden-württembergischen Einzelhandel gelang heute in Korntal-Münchingen der Durchbruch. ver.di hat nach einem acht Monate währenden Tarifkonflikt mit zum Teil über 80 Streiktagen in den Betrieben erreicht, dass der von den Arbeitgebern gekündigte Manteltarifvertrag unverändert wieder in Kraft gesetzt wird. Zudem wurden Gehaltssteigerungen in Höhe von insgesamt 5,1 Prozent durchgesetzt. Dem Tarifergebnis muss am Freitag noch die Große Tarifkommission von ver.di zustimmen.

Bernhard Franke, ver.di Verhandlungsführer: „In der Kernbranche des privaten Dienstleistungsbereichs konnten wir heute den Flächentarifvertrag erhalten – das wichtigste Bollwerk gegen zunehmende prekäre Beschäftigung im Handel. Allein dafür hat sich der Einsatz gelohnt.“ Das Tarifergebnis sieht vor, den von den Arbeitgebern gekündigten Manteltarifvertrag unverändert wieder in Kraft zu setzen. Für die Beschäftigten wurden Lohn- und Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vereinbart: ab 1. 7. 2013 um 3 % und ab 1.4.2014 um weitere 2,1 %. Die Ausbildungsvergütungen werden überproportional angehoben. Der Vertrag gilt rückwirkend zum 1. April 2013 und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Sabine Jakoby, Betriebsrätin und Mitglied der ver.di Verhandlungskommission: „Es war kein leichter Weg, aber er hat sich gelohnt: Wir haben ordentliche Gehaltssteigerungen für alle erreicht, mussten für niemanden Verschlechterungen beim Manteltarifvertrag hinnehmen und konnten für viele sogar deutliche Verbesserungen erzielen. Jetzt darf Weihnachten kommen.“

Der strittigste Punkt war bis zuletzt die Frage, wie über Werkverträge ausgegliederte Auffüllkräfte in den Tarifvertrag zurückgeführt werden können. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, für wiedereingegliederte Beschäftigte eine Lohngruppe zu schaffen, die knapp unter zehn Euro pro Stunde vorsieht. Zurzeit erhalten diese Beschäftigten per Werkvertrag zwischen sechs und sieben Euro die Stunde. Bernhard Franke: „Mit der Regelung zur Rückführung von ausgegliederten Arbeitskräften haben wir einen tarifpolitischen Meilenstein erreicht. Es ist ein klares Signal gegen mehr Werkverträge im Einzelhandel. Wir konnten die Arbeitsbedingungen für die ausgegliederten Beschäftigten deutlich verbessern.“

Um die über 220.000 Beschäftigten im baden-württembergischen Einzelhandel sowie diejenigen Arbeitgeber, die ihrer Verantwortung gerecht werden, vor der ständigen Lohndumping-Spirale nach unten zu schützen, fordert ver.di die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Tarifverträge im Einzelhandel. „Im Berliner Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf dringend nötige Erleichterungen für die Allgemeinverbindlichkeit geeinigt. Jetzt kann der baden-württembergische Einzelhandel mit gutem Beispiel vorangehen“, so Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin.


Quelle:
www.verdi.de

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