Donnerstag, 8. Dezember 2022

Bundesweihnachtsgeldgesetz

 










5 Kommentare:

  1. Immer noch halten viele Buchhhändlerinnen und Buchhändler das sogenannte Weihnachtsgeld für ein Weihnachtsgeschenk der Hugendubels für das sie ihnen am liebstendie Füsse küssen würden und nicht für eine durch Streiks erkämpfte Lohnsonderzahlung als Bestandteil unseres Manteltarifvertrages. Aber fragt einfach mal nach bei den Beschäftigten ausserhalb von Bayern: da gibt es nix. Ich habe da auch kein Mitleid. wer sich nicht gewerkschaftlich organisiert, kriegt halt nichts und muss länger arbeiten.

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  2. Na, jetzt wissen wir ja Bescheid, dass es nicht die Hugendubels sind, sondern das Bundesweihnachtsgeldgesetz, das uns dieses Geschenk beschert. Oder schafft ihr es, nicht an rosa Elefanten zu denken, wenn man euch dazu auffordert?

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    1. Rosa Elefanten? Verstehe ich nicht.

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    2. Da sicherlich alle Beiträge hier im Blog vollkommen frei von Agitation, Stimmungsmache und Fake News sind und dahe Hugendubel außerhalb der genannten gelobten Länder keine Weihnachtsgelder zahlt, kann also das, was ich auf meinem Konto und meiner Abrechnung fand nur ein wahres Wunder sein! Jauchzet! Frohlocket!
      Mit dem zusätzlichen Geld zum Urlaub muß es sich ebenso verhalten haben, da wurde mir nur nicht gewahr, dass es sich um ein Pfingstochsenwunder gehandelt haben muss!
      Oder ist die Aussage im Beitrag nicht doch gelogen?

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    3. Das Weihnachtsgeld verdanken wir weder einem Wunder, noch der Gnade der Hugendubels noch irgendwelchen rosa Elefanten. Das und nichts anderes bringt der Text der Karte kurz und prägnant auf den Punkt.

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